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Geschrieben von dackelpack am 21.11.2025 um 15:21:

Beide Trolle sind bei mir auf der Ignorierliste und siehe da, ihre "Beiträge" werden mir nicht mehr angezeigt! Das Leben kann so schön sein!

__________________
Man kann ja ruhig doof sein, man muss sich nur zu helfen wissen!
Jeder macht was er will, keiner macht was er soll aber alle machen mit!


Geschrieben von ybbon711 am 21.11.2025 um 15:40:

Von dem gleichen, dem die die ausfallenden Tweets, einiger Forumsmitglieder , mit gefällt mir, anklickt, habe zumindest ich, keinen anderen Komentar erwartet.

Das mit der Ignorierliste hat er schon mehrfach geschrieben!
Das hält ihn jedoch nicht davon ab, die für ihn wohl doch interressanten Thweets zu lesen.

Soll er auch, vieleicht kann er noch etwas fürs Leben, von den sog. Neulingen, lernen.


Geschrieben von ybbon711 am 21.11.2025 um 15:41:

zum zitierten Beitrag Zitat von ybbon711
Von dem gleichen, dem die die ausfallenden Tweets, einiger Forumsmitglieder , mit gefällt mir, anklickt, habe zumindest ich, keinen anderen Komentar erwartet.

Das mit der Ignorierliste hat er schon mehrfach geschrieben!
Das hält ihn jedoch nicht davon ab, die für ihn wohl doch interressanten Tweets zu lesen.

Soll er auch, vieleicht kann er noch etwas fürs Leben, von den sog. Neulingen, lernen.


Geschrieben von ybbon711 am 21.11.2025 um 17:03:

zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy
Moinsen,

Ich hatte in diesem Beitrag versucht "aufzudröseln", WAS WANN in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 zu stehen hat, bzw. WAS
ggf. geändert werden MUSS. In der "guten alten Zeit" hat man sich mehr Mühe damit gemacht es auch SO in die Zulassungsbescheinigung
einzutragen (siehe angehängtes Bild ; auf den Hinweis mit dem Haltegriff hat man bei meinem Bike verzichten können, da serienmäßig
vorhanden). Augenzwinkern

@Scirocco : Es geht hierbei nicht um "praxistauglich", oder sinnvoll (die älteren BMWs hatten z.B. den Haltegriff HINTER der Sitzbank.
Da war es als Sozius noch unmöglicher sich gegen das Herunterfallen zu schützen). Fakt ist, es MUSS am Bike vorhanden sein ; festgelegt
in KDV § 54a (10) bzw. in der Richtlinie 93/32/EWG, ABl. Nr. L 188 vom 29. Juli 1993.

@ybbon711 : Selbstverständlich kannst Du an Deinem Pkw die Rückenlehnen umklappen bzw. die Sitze ausbauen, aber wenn der Ausbau
zum "Dauerzustand" wird, müsstest Du - rein von der Rechtslage her gesehen - die Fahrzeugunterlagen dementsprechend "anpassen".
(Ausbau bzw. Demontage = bauliche Veränderung am Fahrzeug ; gleiches trifft beim Motorrad auf die Demontage von Soziusrasten bzw. die
Änderung von 2er Sitzbank auf Solositz zu).

GReetz  Jo

Was verstehst du denn unter Dauerzustand?

Wenn ich meine Auto- Rücksitz- Rückenlehne dauernd unten habe?

Das habe ich auch, wenn ich  diese nur einmal am Tag hochklappe und sie anschließend wieder runterklappe, Im Prinziep ist sie auch dann immer unten.
Bis auf das eine mal, wo ich sie hoch- und wieder runterklappe.
Wer will mir denn nachweisen, ob sie nicht gerade noch  oben war?

Also ist es ein Witz.
Wenn sie unten ist darf dort niemand sitzen.

Wwnn ich am Motorrad kein Soziussitz und keine Fußrasten dran habe, auch nicht.

Also entweder oder!

Sobald ich eine Aufforderung bekomme den Soziussitz und die Fußrasten wieder anzubringen, weil meine Maschine ais Zweisitzer ausgewiesen ist, giebt es für mich nur eins:

Eintragung "Zwei- oder Einzelsitzer"

Je nachdem ob die Fußrasten, der Sitz und der Haltegurt montier sind, oder nicht!

Wenn mich die Polizei oder der Sachverständige, beim Auto darauf anspricht, habe ich die Rückenlehne natürlich erst gerade umgeklappt.

Wer will mir denn das Gegenteil nachweisen?