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--- ...ich könnte platzen... (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=34672)
...ich könnte platzen...
Und das moniert ja der TÜV und auf dem Lichttester sieht man ja auch das der Kegel in ne falsche Richtung geht
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to all you virgins , thanks for nothing..... 
Egal wie es weitergeht, ich würde auf jeden Fall mal in Mörfelden anrufen und die auf diesen schlechten Service aufmerksam machen. Das wird niemals im Sinne des Kundenservice sein! Und frag sie gleich, ob sie Willi G.'s Werbebotschaft sonst nicht erweitern wollen:
"Wir verkaufen eine Philosophie - das Motorrad gibt es gratis dazu - den richtigen Scheinwerfereinsatz gegen Aufpreis"
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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.
...ich könnte platzen...
Wenn es für diesen Satz ein gefällt mir Button geben würde würde ich ihn drücken 
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...ich könnte platzen...
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zum zitierten Beitrag Zitat von Eightball
Der Scheinwerfer hat eine EG Typgenehmigung. In welchem Land der EU diese erteilt wurde ist völlig uninteressant. Allerdings müsstest du zum Fahren in deutschland den entsprechend abkleben.
Nicht alles was man im Netz so findet an Aussagen ist 100% richtig. Also vorsicht.
Ups, habe grad' bei meiner Iron geschaut. Habe auch den Scheinwerfer mit dem Pfeil und TÜV ist fällig diesen Monat.
Habe die Iron auch aus Neufahrzeug, allerdings bei 'nem freien Händler gekauft. Aber wie hat das Teil dann TÜV bekommen???
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Lieber Seven fahren als gar keinen Sex!
also nun macht ihr mich schwach, jetz muss ich auch gucken.....
zum zitierten Beitrag Zitat von superseven
Ups, habe grad' bei meiner Iron geschaut. Habe auch den Scheinwerfer mit dem Pfeil und TÜV ist fällig diesen Monat.![]()
Habe die Iron auch aus Neufahrzeug, allerdings bei 'nem freien Händler gekauft. Aber wie hat das Teil dann TÜV bekommen???
Billiger hin oder her, wenn ich ein Fahrzeug mit Zulassung kaufe muss doch der Scheinwerfer stimmen! Wenn ich das Teil jetzt selbst aus England geholt hätte, klar aber das hätte der freie Händler doch umbauen müssen. 
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Zitat von Rauschkugl
Zitat von Eightball
Der Scheinwerfer hat eine EG Typgenehmigung. In welchem Land der EU diese erteilt wurde ist völlig uninteressant. Allerdings müsstest du zum Fahren in deutschland den entsprechend abkleben.
Nicht alles was man im Netz so findet an Aussagen ist 100% richtig. Also vorsicht.
Stimmt nicht, da es in England Linksverkehr gibt, ist der Scheinwerfer anders konstruiert und im Rechtsverkehr NICHT zugelassen,d a kannst du abkleben was du willst, wie verstärkst du denn dann die andere Seite??
Mal ne andere Frage, war die Mühle neu??
Wenn ja, hinstellen, mit Rechtschutzversicherung und Konsumentenschutz wedeln, nen Bericht an ne Zeitung erwähnen und gut ist.
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The difference between men and boys is the price of their toys
Zitat von supersevenHabe die Iron auch aus Neufahrzeug, allerdings bei 'nem freien Händler gekauft. Aber wie hat das Teil dann TÜV bekommen???
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@eightball
Da hast Du natürlich Recht! Nichts desto trotz muss mir der Händler doch ein Neufahrzeug ausliefern mit dem ich auf deutschen Strassen fahren darf. Oder er muss mich zumindest darauf hinweisen, daß ich so NICHT am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen darf. 
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Absolut. Ich sag ja: ich würd verlangen dass da sofort der Richtige dran geschraubt wird. Wenn nötig muss er das von einem Neuhobel abmachen.
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zum zitierten Beitrag Zitat von superseven
Ups, habe grad' bei meiner Iron geschaut. Habe auch den Scheinwerfer mit dem Pfeil und TÜV ist fällig diesen Monat.![]()
Habe die Iron auch aus Neufahrzeug, allerdings bei 'nem freien Händler gekauft. Aber wie hat das Teil dann TÜV bekommen???
Da hat sich der freie Händler das Geld für den neuen Scheinwerfereinsatz (und nur der Einsatz muss getauscht werden) in die eigene Tasche gesteckt. Kommt wohl öfter vor...__________________
Gruß, zena
Zitat von zena
Zitat von superseven
Ups, habe grad' bei meiner Iron geschaut. Habe auch den Scheinwerfer mit dem Pfeil und TÜV ist fällig diesen Monat.![]()
Habe die Iron auch aus Neufahrzeug, allerdings bei 'nem freien Händler gekauft. Aber wie hat das Teil dann TÜV bekommen???
Da hat sich der freie Händler das Geld für den neuen Scheinwerfereinsatz (und nur der Einsatz muss getauscht werden) in die eigene Tasche gesteckt. Kommt wohl öfter vor...
Ist eigentlich ganz simpel, der freie Händler weiß natürlich genau, dass der Scheinwerfereinsatz bei einem UK Import getauscht werden muss. Die Zulassung in D bekommt er aber auch so, da schaut sich eh keiner das Krad noch mal an und das COC ist ja vorhanden und bescheinigt das alles i.O. ist. Der ahnungslose Kunde (und wer weiß schon genau wie der Scheinwerfer aussehen muss) kauft in gutem Glauben das Krad und merkt wenn er nicht zufällig vorher drauf kommt erst nach zwei Jahren beim TÜV das der Scheinwerfer falsch ist....