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Geschrieben von fnu am 30.04.2021 um 11:57:

ABS wurde per EU Verordung für alle ab 2016 neu zugelassenen und homologierten Motorräder mit der Norm "EURO 4" Pflicht. Daher kann ein rechtlich korrekter Zustand ohne ABS nur per Einzelzulassung erreicht werden, evtl. als Prototyp.

Ich hege allerdings starke Zweifel, das die Behörden hier einer Zulassung nach Euro 3 oder älter zustimmen werden vmtl. verweigern sie sogar eine Zulassung nach EURO 4, welche aber ja ABS zwingend vorschreibt.

Durch den TÜV und Kontrollen mogeln ist eines, aber mit dem Ausbau des ABS ist das Fahrzeug gänzlich ohne jeglichen rechtlichen Rahmen, da wird keine Versicherung einen Cent bezahlen ... zu Recht!

Um was geht es? Die Wartung des ABS? Als Fahrer hat damit im Fall der Fälle nur Vorteile z.B. bei Notbremsungen ...

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BMW R1200RT (K26)


Geschrieben von Stacholino am 30.04.2021 um 14:39:

Er hat doch gerade einen Post vor Dir geschrieben es ist alles in Ordnung.


Geschrieben von fnu am 30.04.2021 um 15:17:

Mit Verlaub, da hege ich Zweifel ... Änderungen am Bremssystem sind fundamental für die Zulassung & Betriebserlaubnis.

Einzige Chance, es ist ein ABS Modell von vor 2016, welches alternativ, wahlweise mit/ohne ABS erhältlich war. Das gab es IIRC aber nur in USA, also 1HD Modelle. HDI (5HD) Modelle wurden entweder ausschließlich mit oder ohne ABS ausgeliefert und dementsprechend gibt auch nur jeweils die Homologation dafür in der EU. Womit man wieder bei der Einzelzulassung ist ...

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