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Geschrieben von -Blacksteel- am 26.01.2017 um 18:26:

zum zitierten Beitrag Zitat von Earthfox
Du vergisst die Kosten der Messung, welche beim örtlichen TÜV oder Dekra gemacht wird (320€), denn wenn Verdacht auf zu hohe Werte dargestellt wird von der Polizei, ist ein Lärmgutachten fällig. Zieh ich mir nicht aus den Fingern, sind Erfahrungswerte. Und erzähl der Polizei mal, dass sie dir nicht die Betriebserlaubsnks entziehen dürfen, sie machen es trotzdem. Und jenachdem wo du gerade unterwegs bist kann das sehr unangenehm sein

Wieder so ne "WildWest - Geschichte - los leg mal Fakten dazu auf den TischFreude

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Gruß
Dirk
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Geschrieben von Earthfox am 26.01.2017 um 18:47:

Gebrauchte Anlage, konnte nix nachweisen. 107db trotz ABE. Rausgezogen, stillgelegt, Lärmgutachten. 515€ insgesamt "nur" wegen zu lautem Auspuff.


Geschrieben von Jokl am 26.01.2017 um 18:59:

Tatsache ist das sich viele Polizisten nicht auskennen und deshalb auch falsch handeln. Ohne Beweis können sie dir auch keine Betriebserlaubnis entziehen.
Das sich manche nicht an ihre Vorschriften halten auch wenn dies aus Unwissenheit sein kann ist klar.
Wir gehen im Moment doch noch von ABE Anlagen aus die selber nicht verändert wurden.
Habe ich einen nicht eingetragenen Luftfilter drin ist das eine Manipulation die sich auch die Abgas und Lärmwerte auswirkt. DA kannst du froh sein auf jemanden zu treffen der sich nicht auskennt und von dir nur ein Bussgeld will. Denn eine Geräuschmessung ist dann Pflicht. Diese warf aber nur im Umkreis von 6km stattfinden weil dir nicht mehr zumutbar ist.

Jetzt ist die Frage: Was kostet eine Geräuschmessung wegen eines Auspuffes oder war da noch mehr was ein komplettes Gutachten erfordert?

Interessant wird es bei den Steuergeräten, kennt sich jemand aus und er findet hier fest verbaute wird eine Abgasuntersuchung ebenfalls fällig. Hier hatten wir es von der Miller und der Thor Anlage mit oder ohne FP.

Das wohl die Miller etwas anpassungsfähiger an den Serientrimm ist setze ich alleine von der Tatsache voraus das sie im Volumen und dank dem Verbindungsrohr viel näher am Seriendesign liegt wie die Thor Anlage. Meine Sportster ließ sich im Serientrimm  im Stadtverkehr doch nur sehr leidvoll bewegen. Endloses Geruckel  und dröhnende Fahrten im tiefen Gang waren an der Tagesordnung. Dazu das Patschen. Also mussten X-Shieds her die eine Besserung aber nicht Beseitigung der Probleme brachten. Hier haben wir aber schon die schlimmsten Bestände erfüllt. Ein Eingriff der das Abgas und Lärmverhalten verändert. Da drohen dir dieselben Maßnahmen wie bei deinem Beispiel. Ich bezweifele das mein Motorrad ohne X-Shieds mit der Miller besser laufen würde wie im absoluten Serientrimm. Dabei geht es mit dem FP nicht um eine bessere Leistung oder Klang sondern um eine bessere Fahrbarkeit vor allem im Stadtverkehr. Eigentlich ein Unding vom Hersteller und Gesetzgeber wegen den Auflagen und der Art und Weise wie sie erfüllt werden. So oder so, ich bin jetzt in einer Art und Weise unterwegs die zumindest vorort alle Normen erfüllt im Gegensatz zu vorher. Bei Millertöpfen hätte ich ebenfalls dasselbe Problem und auch die selben Kosten. Ich gebe dir zum Klang der Thor Anlage recht. Dumpfer wäre besser.  Doch ich sehe mein Motorrad mehr wie ich zum fahren komme. Von daher ist die Optik jetzt schon besser.

 


Geschrieben von Earthfox am 26.01.2017 um 19:05:

Gutachten, keine andere Option erhalten. Entweder abschleppen lassen oder in Polizeibegleitung zur Dekra. Natürlich machen die auch nur das, was sie als richtig empfinden. Versuch da mal zu diskutieren..es würde nur schlimmer. Ich für meinen Teil möchte erstmal nicht mehr kontrolliert werden Baby


Geschrieben von -Blacksteel- am 26.01.2017 um 19:32:

zum zitierten Beitrag Zitat von Jokl
Jetzt ist die Frage: Was kostet eine Geräuschmessung wegen eines Auspuffes oder war da noch mehr was ein komplettes Gutachten erfordert?

Genau, die 48 hat schon 98db eingetragen - ansonsten § 49 Abs. 4 StVZO
Besteht Anlass zu der Annahme, dass ein Fahrzeug den Anforderungen der Absätze 1 bis 2 nicht entspricht, so ist der Führer des Fahrzeugs auf Weisung einer zuständigen Person verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Messstelle nicht in der Fahrtrichtung des Fahrzeugs, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt. Nach der Messung ist dem Führer eine Bescheinigung über das Ergebnis der Messung zu erteilen. Die Kosten der Messung fallen dem Halter des Fahrzeugs zur Last, wenn eine zu beanstandende Überschreitung des für das Fahrzeug zulässigen Geräuschpegels festgestellt wird.

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Gruß
Dirk
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Geschrieben von Achim1 am 27.01.2017 um 08:55:

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Geschrieben von Achim1 am 27.01.2017 um 08:56:

Moin Kollegen, ich les hier jetzt auch schon eine geraume Zeit mit. Bei meiner 1200 Custom steht auch ne Soundverbesserung an. Klappenanlagen - egal wie verstellbar - sind mir einfach viel zu teuer. Stress mit TÜV will ich keinen, und so offene Krawalltüten sind mir einfach viel zu laut. Bin Musiker und brauch mein Gehör noch... Momentan schwanke ich auch zw. einer Miller und einem Thema, wo jetzt sicher viele sagen werden: Hatten wir doch schon minimum 1000mal durchdiskutiert: Gronken der original-Tüten. Ist zwar auch nicht ABE- und TÜV-Konform, aber ich hatte bisher noch von keinem gehört, dass man mit so einer Anlage Ärger beim TÜV bekommt. Der Gronker meines Vertrauens vor Ort hat mir das auch so betätigt. Und: Der Sound ist schön tief und auch sozial verträglich. In Kombination mit einem gescheiten K&N Luftfilter soll sie sogar in unteren Drehzalbereich ruhiger und gleichmäßger laufen, was ein absolut schlagendes Argument wäre... Nur so mal meine Überlegungen...