zum zitierten Beitrag
Zitat von George
Nach hinten darf nach dt. Zulassungsordnung an einem Lenker eigentlich gar nichts leuchten, sagte mein letzter Prüfer und wollte, dass ich die Gläser nach hinten abklebe.
...hääää ??
.... was Neues ???
Und 'deutsche Zulassungsordnung' wundert mich, sind das nicht EU-Regularien ?
Die alten nationalen Vorschriften für ältere Baujahre nennt man oft so, also deutsche Zulassung.
Und selbst da war ja good old Ochsenauge ok, bei einer gewissen Lenkermindestbreite.
In den Neunzigern kamen dann doch die Kellermann-Lenkerblinker raus (also die ersten BL 1000), die viele Ochsenblinker (und auch viele unzulässige Fiat-Seitenblinker im Lenker) ersetzten.
Manche Prüfer liegen oft auch einfach mal erstaunlich falsch in einzelnen Punkten, obwohl sie sonst Auskenner sind.
Einen Prüfer, der selbst schon lange HD's (u.a. auch alte Panhead) fährt, viele Jahre auch in Werkstätten Prüfer, mußte ich mit Nachdruck bzw. Ausdruck überzeugen, daß
ein einzelner Spiegel links genügt an meinen vor 1990 Baujahren und daß der Spiegel auch kleiner sein darf, außerdem rechts nicht vorgeschrieben.
Was Ähnlilches hatte ich mit auch mal wegen Blinkerabstand hinten.
Was ich noch über die Lenkerblinker erinnere - "bis incl 1986 ausreichend für vorne und hinten, bei Lenkermindestbreite (evtl Höhe ?) xxx cm ..."
Ab Januar 1987 nicht mehr als einziger Blinker am Krad erlaubt, zusätzliche hintere Blinker notwendig.
Daß nichts nach hinten blinken soll, würde demnach eigentlich erst ab 1987 dann Begründung finden können ( Sinn vielleicht nicht unbedingt, da es ja 'nicht schadet').
Aber bei den späteren Baujahren kommt doch wiederum die EU-Zulassungsvorschrift zum Tragen , wie dann die Aussage zum deutschen Zulassungsrecht ?
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