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H E L M B E F R E I U N G !!! "in Deutschland" m ö g l i c h Twincam-Forum

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H E L M B E F R E I U N G !!! "in Deutschland" m ö g l i c h Twincam-Forum

harleytheo · seit
harleytheo
Gast


Neuer Beitrag 31.10.2006 21:17
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@ alle,

lacht nicht ,

hat von euch jemand eine helmbefreiung ?

habe gehört der hausarzt kann sozusagen eine helmuntauglichkeit verschreiben, gibt es ja auch bei der bundeswehr z.b. bei haarausfall (kein scherz)

z.b. wenn mann, frau immer kopfscherzen vom helmtragen bekommt, oder platzangst etc.

ist das legende oder möglich?

will haben................ 😄

wer von euch ist arzt und stellt mir nen freischein aus ?

theo erwin

harleytreiber21 · seit
harleytreiber21
Gast


Neuer Beitrag 31.10.2006 21:49
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Hallo

Ja , wer ist Arzt , die Helmbefreiung , wenn möglich brauche/will ich auch .

Soll doch jeder selbst entscheiden , ob er seine Birne schützt oder nicht .

Gruß

Bernd

Nachtzugschaffner · seit
Nachtzugschaffner
Gast


Neuer Beitrag 31.10.2006 22:06
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Geh zum Amtsgericht und erklär die Änderung deiner Religionszugehörigkeit. Als Sikh müsstest du ohne Helm fahren dürfen. Das Bild von dir mit hochgebundenem Vollbart und Turban dann aber bitte hier posten 😄

-*Wiesel*- · seit
-*Wiesel*-
Gast


Neuer Beitrag 31.10.2006 22:21
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Also bei der BW hatten wir auch jemanden mit Helmbefreiung wegen Kopfschmerzen. Der Gute durfte dann aber auch nicht mit zum "Spielen" hinaus ins Freie, d.h. immer Innendienst -- ich befürchte, dass das dann auch auf den Straßenverkehr zutrifft -- Helmbefreiung würde dann heissen, "nicht mit dem Moped auf die Straße zum Spielen" -- immer Innendienst

Gruß vom Wiesel

harleytheo · seit
harleytheo
Gast


Neuer Beitrag 31.10.2006 22:31
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übrigens, bei den ausfahrten von hd-hannover fährt einer immer mit ledersturmhaube, der soll angeblich so einen freischein haben.

gruss

theo erwin

88cui · seit
88cui
Gast


Neuer Beitrag 31.10.2006 22:49
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Auszug aus einem Internetforum:

Verwaltungsvorschrift zu § 46 StVO

Zu Nummer 5 b

93

I.

Ausnahmen von der Anlegepflicht

Von der Anlegepflicht für Sicherheitsgurte können Personen im Ausnahmewege befreit werden, wenn

94

-

das Anlegen der Gurte aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist oder

95

-

die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.

96

II.

Ausnahmen von der Schutzhelmtragepflicht

Von der Schutzhelmtragepflicht können Personen im Ausnahmewege befreit werden, wenn das Tragen eines Schutzhelmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.

97

III.

Voraussetzungen

Die in Nummer I und II genannten Voraussetzungen gesundheitlicher Art sind durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. In der ärztlichen Bescheinigung ist ausdrücklich zu bestätigen, dass der Antragsteller aufgrund des ärztlichen Befundes von der Gurtanlege- bzw. Helmtragepflicht befreit werden muss. Die Diagnose braucht aus der Bescheinigung nicht hervorzugehen.

98

IV.

Geltungsdauer und Auflagen

Die Ausnahmegenehmigungen sind widerruflich und befristet zu erteilen.

99

Soweit aus der ärztlichen Bescheinigung keine geringere Dauer hervorgeht, ist die Ausnahmegenehmigung in der Regel auf ein Jahr zu befristen. Dort, wo es sich um einen attestierten nicht besserungsfähigen Dauerzustand handelt, ist eine unbefristete Ausnahmegenehmigung zu erteilen.

Gruß,

88cui - Ulli Thimm, Hannover

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Paranoia ist der reine Wahnsinn!

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harleytheo · seit
harleytheo
Gast


Neuer Beitrag 31.10.2006 22:56
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@ 88cui

😄 😄 😄 😄 😄 😄 😄 😄

sehr interessant!!!

tommy.bb · seit
tommy.bb
Gast


Neuer Beitrag 31.10.2006 23:33
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äääääähh, WOZU????????

Avatar (Profilbild) von doodoo
doodoo ist offline doodoo · 926 Posts seit 18.03.2009
fährt: keins
doodoo ist offline doodoo
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Avatar (Profilbild) von doodoo

fährt: keins
Neuer Beitrag 31.10.2006 23:47
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Eine Helmbefreiung aus medezinischen Gründen ist möglich. Ihr müßt nur einen

Arzt finden, der mitspielt. Die Erfahrung damit: Ihr werdet täglich einmal von

der Polizei angehalten und müßt eure schriftliche Helmbefreiung aus der Jacke

zerren. Bei der Gelegenheit wirft der Wachmeister auch gleich mal einen genaueren

Blick auf eure Maschinen und die finden immer was!!

Wenn ihr’s trotzdem wagen wollt: Die Biker Allianz bietet Formulare für Ärzte

und Behörden zur Helmbefreiung an. Ihr könnt sie kostenlos von der Homepage

der Biker Allianz runterladen.

www.biker-allianz.org

Tel. 02234 - 979111

eMail:sid.member.de@biker-allianz.org

Viele Grüße

Andreas

__________________
Viele Grüße
Andreas Augenzwinkern

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von doodoo am 01.11.2006 00:04.

Friendly Devil · seit
Friendly Devil
Gast


Neuer Beitrag 01.11.2006 00:48
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Das würde ich mir an Deiner Stelle mal s e h r gut und genau überlegen.

Zum einen kann ich Dir sagen, dass ich noch keine Befreiung gesehen habe, die 1 Jahr oder gar länger gilt. Meistens werden die ärztlichen Bescheinigungen auf ein paar Monate ausgestellt und müssen dann ggf. verlängert werden. Kosten jedesmal Geld (ich glaube 5 €), ebenso wie die Ausnahmegenehmigung zur Befreiung (10 €)

Davon aber mal abgesehen kannst du bei Fahrten ohne Mütze doch wohl davon ausgehen, dass Du von jedem g/w Kollegen angehalten wirst. Ob die dann allerdings immer nur die Mützenbefreiung kontrollieren glaube ich kaum. Da wird sich sicherlich noch so manch anderes mitanbieten...

F.D.

Avatar (Profilbild) von Fatboyfahrer
Fatboyfahrer ist offline Fatboyfahrer · 3072 Posts seit 07.05.2006
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Homepage von Fatboyfahrer
Neuer Beitrag 01.11.2006 05:46
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juten tach,

und an der stelle möchte ich dann doch auch drum bitten, das jeder der ne helmbefreiung erwirkt, auch gleich bei seiner kasse ein schreiben unterzeichnet, das er alle schäden die aus dieser bescheinigung und deren nutzung entstehen selbst trägt und nicht die allgemeinheit dafür bluten lässt.

seid nicht sauer, ich bin auch kein großer fan von plastemütze, aber wenn euch dann die berühmtberüchtigte oma aus der nebenstrasse plattmacht, dann ist das gejammer wieder groß!

aber jeder wie erst mag!

gruss ff

www.ohcp.de

www.truefire.de

__________________
www.ohcp.de
www.truefire.de

dynawolf · seit
dynawolf
Gast


Neuer Beitrag 01.11.2006 08:26
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hat da einer was an der "birne"? kannst gleich einen antrag auf weiße turnschuhe stellen. vielleicht findet sich ein "arzt" der selbige verschreibt.

uholli · seit
uholli
Gast


Neuer Beitrag 01.11.2006 09:18
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Moin Erwin, haste jetzt für deine Neue so etwas bestellt....

kannste nicht mehr umkippen und brauchst keinen Helm mehr 😄 😄 😄

Gruß Ulli..

Highway to hell.. der wahre Rattenfänger..

tc-rider · seit
tc-rider
Gast


Neuer Beitrag 01.11.2006 10:13
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Fahren ohne Helm..................

Ein wahrlich nicht erstrebenswertes Ziel!

Schaut Euch an, was aus den Amis geworden ist....., wenn das mal nicht eine Folge des Fahrens ohne Helm ist.

Ansonsten ist rein pragmatisch den Argumenten von doodoo und Friendly-devil uneingeschränkt zuzustimmen!

Und zum Abschluss: Jemand, der aus gesundheitlichen Gründen auf das Tragen eines Helms verzichten muss/soll/darf, der gehört - SORRY, so sehe ich das - einfach nicht auf ein Zweirad, diesem Zeitgenossen steht der ÖPNV jederzeit und uneingeschränkt zur Verfügung und mit seinem "Dachschaden" bekommt er sicherlich einen Schwerbehindertenausweis mit den entsprechenden Fahrpreisvergünstigungen.

Damit es erst garkeine Missverständnisse gibt: Ich meine niemanden persönlich!

have a good ride...

tc-rider (Hans-Georg)

"twix ist wieder rider, tc-rider"

www.twincam-forum.de



Später einmal werden wir die Sünden bereuen, die wir nicht begangen haben.

Friendly Devil · seit
Friendly Devil
Gast


Neuer Beitrag 01.11.2006 11:13
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Oh nein TC, da muss ich Dir widersprechen. Leute mit ner Helmbefreiung haben nicht automatisch nen "Dachschaden" oder sind nicht mehr fähig, ein Mopped zu fahren.

I.d.R. sind es (ältere) Leute, die für die Mofa oder den Roller eine Befreiung bekommen. Die Dinger fahren ja meistens auch nicht so schnell, zumindest bei dem Personenkreis nicht . Zu meinen Mofazeiten war auch noch keine Mütze erforderlich.

F.D.

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