Sorry, muss mal kurz einhaken.
Wenn du die letzten 2 Jahre nicht bußgeldmäßig wegen Geschwindigkeizsüberschreitungen
aufgefallen bist, hast du einen Spielraum von 4 Monaten bis zur Abgabe.
Nur in absoluten Ausnahmefällen gehen die Bußgeldstellen auf die Verdoppelung der Geldstrafe und einem Absehen des Fahrverbotes ein.
Vorsicht ist auch bei der Variante geboten, die Verkehrs-OWI mit Punkten und Fahrverbot durch einen anderen "übernehmen" zu lassen. Die Nummer ist in letzter Zeit zu häufig gelaufen. Die gleichen die Bilder genau ab und wenn da Zweifel bei sind, haben die BEIDEN noch jeweils ein Strafverfahren an den Hacken und dann kassiert der Staat nochmal Kohle.
Am besten du gehst mit dem Bußgeldbescheid zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Wenn du keine Rechtsschutz hast, wird es zum Rechenexempel.
Gruß Gerd
PS: Lass in den 4 Wochen die Finger von allem motorisiertem. Wenn man dich dann erwischt ist es ein Fahren ohne Fahrerlaubnis !!!. Das gibt ein richtiges Brett und dein Kontostand in Flensburg springt für 5 Jahre in die Höhe.