Also der Heckfender an sich braucht nicht eingetragen werden,
allerdings sollten gesetzliche Bestimmungen zur Radabdeckung eingehalten werden.
Siehe z.B. hier
http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer
Da steht geschrieben:
- für Motorräder besteht national eine Vorschrift zur Radabdeckung (150mm über Achsmitte - Lauffläche kpl. abgedeckt).
- für Motorräder mit EG-Zulassung ist keine bestimmte Radabdeckung vorgeschrieben.
- eine übertriebene Radabdeckungsdemontage sollte dennoch vermieden werden. Ergibt sich aus der Veränderung eine Verkehrsgefährdung, kann die Radabdeckung möglicherweise gefordert werden.
- siehe auch z.B. Anbauvorschrift “Rückstrahler” oder “Schlussleuchten
Allerdings wirst Du bestimmt bei dem Fender auch die Struts gekürzt haben
und da reagiert der Herr im Kittel manchmal etwas komisch!
Und je nachdem aus welchem Material der Fender ist, kann es sein das die wahlweise 2 Mann Zulassung gestrichen wird, da das Material dafür nicht ausgelegt ist.
Gruss
Widder