Hab grad erfahren das die angesetzte Änderung der Grenze für geringwertige Waresendungen zum 01.12.08 nicht ganz so positiv ausfällt.
Es wird wohl von 22 € auf 150 € Warenwert ohne Versandkosten erhöht aber nicht wie ursprünglich sollen diese Sendungen vollständig Abgaben frei sein. Die Einfuhrsteuer sprich MwSt. bleibt es fällt dann nur der Zoll weg.
Die ursprüngliche Mitteilung auf der Internetseite des Zoll wurde zurückgezogen.
Hat jemand einen Link oder weis wie es ab 10.12.08 genau ist
Hab nämlich ne dicke Bestelliste und es wäre dann schon zu überlegen diese zu splitten.
wenn Du splittest,kommt auch der Versand meist doppelt!
Muss mich mal erkundigen mit dem Zoll!
Bin heute nachmittag mit dem Sohn auf'em Mopped
__________________ Gruß Wildstar
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jojo78 · 83 Posts
seit 23.07.2008
fährt: FXDB Street-Bob 2008
jojo78
Mitglied
83 Posts seit 23.07.2008
fährt: FXDB Street-Bob 2008
08.11.2008 12:56
Hallo ,
ich habe das von Anfang an so verstanden das sich nur der Zoll befreit ist. Und wenn du über die 150 Tacken kommst wird Zoll für den kompletten Betrag fällig.
Gruss Joerg
LETTI · 10649 Posts
seit 24.07.2006
aus Haiger fährt: 2013 Road King 110th Anniversary
Die erhöhte Freigrenze von 150€ gilt lediglich für eventuell zu zahlende Zölle (ZOLLEU), nicht jedoch für die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt). Das war aber schon immer so geplant und wurde vielleicht von einigen vielen, die sich schon Hoffnungen machten, nur falsch interpretiert...
Dazu gibts hier auch schon massig Threads im Forum
__________________ BRC #2
SteveHD · 5503 Posts
seit 07.07.2008
aus Dormagen fährt: FXSTBI Night Train XL1200cx Roadster
ne die erste Bekanntmachung und auch Vorgabe sprich Verordnung der EU hat ausdrücklich auch die Befreiung von Einfuhrsteuer vorgegeben. Auch die erste Info auf der Zollseite war so jetzt ist diese aber weg.
Im Moment ist es ja auch so bei Sendungen mit geringem Wert also bis 22€ brauchste nix zu zahlen (kein Zoll und Keine 19%)
Mit den Threads stimmt aber brauch jetzt mal ne aktuelle belastbare Auskunft
__________________ Gruß Steve
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LETTI · 10649 Posts
seit 24.07.2006
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Bitte schön:
ab dem 1. Dezember 2008 wird für Sendungen mit geringem Wert die in Artikel 27 der ZollbefreiungsVO (EWG) Nr. 918/83 genannte Wertgrenze von derzeit 22 auf 150 EUR erhöht.
Diese Änderung gilt aber nur für Zölle; für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der alten Wertgrenze von 22 EUR. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 22 der Richtlinie 83/181/EWG. Danach beträgt die Höchstgrenze für die Steuerbefreiung von eingeführten geringwertigen Gegenständen nach wie von 22 EUR; eine Änderung ist nicht geplant.
Eine entsprechende Änderung der nationalen Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung, die für geringwertige Gegenstände zurzeit noch auf Artikel 27 der VO (EWG Nr. 918/83 verweist, ist in Arbeit und wird demnächst im BGBl. veröffentlicht werden.
hab's auch noch mal "Eroiert" ! So wie Letti es beschrieben hat gehts nimmer besser. Mann versucht nun wohl auf höchster Ebebe eine Lösung zu finden, das auch die EUSt in gleicher Höhe (€ 150,-) nicht erhaben wird.
Bringt man die Teile aus einem Drittland im Reisegepäck mit, so sind dann € 175,- frei.
__________________ Gruß Wildstar
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SteveHD · 5503 Posts
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