Hallo Leuts,
ich müßte mal auf den aktuellen Stand gebracht werden.
Denn die letzte Harley mit Verkleidung habe ich vor dreißig Jahren besessen (kein Witz), das war eine Shovel, `84er FLHX , war damals schon rar obwohl fast neu - zwei Jahre alt.
Zu der Zeit mußte ich um Tüv zu bekommen sogar den SERIENMäßIGEN Warnblink-Schalter ausbauen, weil es ein US-Import war und in Deutschland nicht vorgesehen am Motorrad - "keine Prüfgrundlage".
Also erlaubt war wenig insgesamt, im Vergleich zu heute - ist wirklich so (Emissionswerte-Änderungen und Motor- / Gemischaufbereitungs-Modifikationen mal ausgenommen).
Jedenfalls weiß ich noch, daß das Kürzen des Windschilds und dann noch ohne Kantenschutz dran damit rumfahren schon zuchthaus-mäßig schlimm war.
Mit einem schwarzen Zubehörschildchen wäre man wahrscheinlich legal zum Abschuß per Schrotflinte freigegeben worden.
Die E-Glide habe ich damals in den Achtzigern ein Jahr so gefahren und dann abgespeckt - seitdem habe ich mich nie mehr für das Thema Verkleidung interessiert und sowas auch nicht mehr gefahren - bis jetzt.
Ich habe jetzt zwei Verkleidungen für zwei Bikes die ich herrichte liegen, aber NULL Ahnung worauf ich mich in Sachen Scheibe einstellen muß.
Ist das "heutzutage" ein Thema auf der Straße beim Schutzmann und / oder beim Prüfer ?
Es gibt genug attraktive Teile von clockwerks , clearview etc., aber wie wird das gehandhabt ?
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