§ 624
Kündigungsfrist bei Verträgen über mehr als fünf Jahre
Ist das Dienstverhältnis für die Lebenszeit einer Person oder für längere Zeit als fünf Jahre eingegangen, so kann es von dem Verpflichteten nach dem Ablauf von fünf Jahren gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate.
In' nen Bundestag würde ich auch gerne mal 'ne Bombe werfen - vor allem, bevor die wieder Steuererhöhungen beschliessen können.
Aber zum Video:
Kann nicht echt sein - nicht mal in Russland.
War ja noch diese Woche in St. Petersburg. Unser Vertreter hätte mir da bestimmt was von erzählt.
__________________ Netzwerkbeziehungen sind durch Reziprozitäts- und Solidaritätsnormen gekennzeichnet, in denen moralische Verpflichtungen und nicht nur wirtschaftlich-strategische Handlungsmotivationen zum Ausdruck kommen.