Hat den Vorteil ( für die Behörden ) das sie nachvollziehen können wer eine Anlage angebaut hat falls die Zulassung zurückgezogen wird. "Bestandsschutz" für nicht serienmäßige Anbauteile ist sowieso reine Einbildung, wenn nachgewiesen wird das das verbaute Teil gefährlich oder umweltschädlich ( Lärm, Abgase ) ist, wird die Benutzung per Verordnung untersagt.
Was ist denn mit "Bestandsschutz" bei Umweltzonen ? Wenn man in einer Umweltzone wohnt und ein Fahrzeug hat das da nicht fahren darf ist man am A...., oder siehe die Lärmvorgaben in Tirol, das zu laute Mopped bleibt in der Garage.
Die wo nichts eingetragen ist ist in diesen Fällen erst in einer Kontrolle Schluß, bei denen wo etwas eingetragen ist werden unter Fristsetzung von der Zulassungsbehörde angeschrieben.
Also immer fleißig weiter eintragen lassen.
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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."