@bestes-ht
Sagen wir mal so, angenommen ein Fahrzeug steht in der Dunkelheit mit eingeschalteten Rückleuchten ohne Warnblinkanlage auf der Fahrbahn. Wenn du mit einer Geschwindigkeit von 150 km / h fährst ist der normale Anhalteweg 270 m, bei 200 km / h ist er 460 m. Wenn du mit viel Glück die Rückleuchten rechtzeitig erkennst kannst du bei einer Gefahrenbremsung immerhin entspannt warten bis du 157 m bzw. 260 m dran bist ... Da vermischen sich dann Nah- und Fernbereich.
Wenn du, ebenfalls bei Dunkelheit, auf einer einspurigen Strasse anhand der Rückleuchten versuchst abzuschätzen ob das Fahrzeug das du gleich überholen möchtest ein PKW oder ein LKW ist kann man das, glaube ich, als Nahbereich bezeichnen.
"Nahbereich" und "Fernbereich" sind keine definierten Werte ( deshalb von mir in Anführungszeichen gesetzt ) sondern ergeben sich aus der jeweiligen Verkehrssituation. Aus den in den ECE Vorschriften ( seit neuestem für Beleuchtung zusammengefasst in der ECE R 148 ) definierten Lichtstärken ergibt sich näherungsweise eine Sichtweite für Rückleuchten von ca. 300 m bei idealen Sichtverhältnissen. Hilfreich, nicht wahr ? Ein weiterer Hinweis was der Gesetzgeber selbst von der Wirksamkeit von Rückleuchten hält ist die Vorschrift bei Sichtweiten unter 50 m die Nebelschlußleuchte einzuschalten.
Und ja, mein innerer Sheldon hat zwar verstanden das du witzig sein wolltest, aber ...
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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."