Servus,
habe aktuell ein "kleines" Problem mit der "Road Warrior" Headlight Fairing Mask von Killer Customs, im Detail mit dem mitgeliefertem Teilegutachten vom TÜV Austria.
Diesen Monat sollte die Maske eigentlich vom Sachverständigen noch abgenommen werden. Aber TÜV und DEKRA haben ein Problem mit einer Angabe der Höchstgeschwindigkeit.
In der Zulassung ist eine zulässige Höchstgeschwindigkeit mit 220 km/h angegeben. Im Teilegutachten, welches explizit die Sportser S RH1250S ausweist, jedoch der Vermerk " Die Verkleidung ist geeignet zum Anbau an den oben genannten Fahrzeugtypen bis zu eine bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 195 km/h."
Und an dieser Differenz scheitert jetzt die ganze Abnahme.
Vielleicht hatte ja jemand das gleiche Problem und konnte eine Lösung finden. Wie auch immer diese ausschaut.