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Neu ab 01.09.09 in der STVO

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Neu ab 01.09.09 in der STVO

Jürgen1308 ist offline Jürgen1308 · seit
Jürgen1308 ist offline Jürgen1308
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Neuer Beitrag 17.09.2009 12:52
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Der ein oder andere hat es schon gehört aber einige halt noch nicht. Ab dem 01.09.2009 kommt die neue Straßenverkehrsordnung für uns alle.

Wir bekommen neue Schilder, einige Schilder gehen weg bzw werden Zusatzzeichen. Die Begriffe werden leicht geändert (z.B. Beschleunigungsstreifen wird jetzt Einfädelungsstreifen) und natürlich die kleinen aber feinen Änderungen die plötzlich ganz ganz schmerzhaft werden können. Hier ein paar Beispiele:

- Überholen am Bahnübergang bleibt eine Owi ( aus der schnell eine Straftat werden kann)
(nach der neuen Beschilderung (Bahnübergang) gilt allerding Überholverbot !
ich habe diesen Satz geändert, weil ich von einer Straftat ausgegangen war,sollaber nicht gleich so sein!
-Das warten an der einstreifigen Bake fällt für LKW und Züge weg! Hat ja sowieso keiner getan.
- Das Gefahrzeichen alleine reicht aus, das der Verkehrsteilnehmer die Geschwindigkeit reduzieren muss! Auch ohne das dort eine Geschwindigkeitsbeschränkung aufgestellt ist!
- Das Abbiegen für Fahrradfahrer an der Kreuzung wurde endlich legal gemacht.
- Fahrradfahrer müssen sich (das dauert aber noch etwas) an die Lichtzeichenanlage der AUTOFAHRER halten und nicht mehr an die der Fußgänger.

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Jürgen1308 am 19.09.2009 12:23.

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Neuer Beitrag 17.09.2009 12:55
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du meinst vor dem Bahnübergang ? Wenn die Autos warten ? Oder was ?

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Döppi ist offline Döppi · 21905 Posts seit 16.11.2005
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Neuer Beitrag 17.09.2009 12:58
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An den stehenden Autos vorbeifahren nehm ich an . Na dann pack ich mir schon mal paar Sachen zusammen fürs Gefängnis . cool

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Neuer Beitrag 17.09.2009 13:00
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zum zitierten Beitrag Zitat von BIG BORE
An den stehenden Autos vorbeifahren nehm ich an . Na dann pack ich mir schon mal paar Sachen zusammen fürs Gefängnis . cool

vielleicht bekommen wir ja ne gemeinsame zelle fröhlich

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Neuer Beitrag 17.09.2009 13:02
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zum zitierten Beitrag Zitat von BIG BORE
An den stehenden Autos vorbeifahren nehm ich an . Na dann pack ich mir schon mal paar Sachen zusammen fürs Gefängnis . cool

fröhlich fröhlich fröhlich fröhlich fröhlich

...es könnt keinen besseren Paragraphen geben, als den mit dem Bahnübergang... es wird keine Bikersaison dauern, bis alle Biker hinter Gittern sitzen... großes Grinsen Baby

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Neuer Beitrag 17.09.2009 13:02
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jo da ist man schneller wie man denkt
fröhlich

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Jürgen1308 ist offline Jürgen1308 · seit
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Neuer Beitrag 17.09.2009 13:05
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Ab diesem Zeitpunkt gilt überall ab dem Gefahrzeichen "Bahnübergang" Überholverbot. Das Verkehrszeichen „beschrankter Bahnübergang“ entfällt. Das Verkehrszeichen 151 heißt ab dann auch nicht mehr „unbeschrankter Bahnübergang sondern nur „Bahnübergang“. Daraus resultiert natürlich, dass LKW über 7,5t und Züge nicht mehr unmittelbar nach der einstreifigen Bake warten müssen.

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Neuer Beitrag 17.09.2009 13:16
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zum zitierten Beitrag Zitat von BIG BORE
An den stehenden Autos vorbeifahren nehm ich an . Na dann pack ich mir schon mal paar Sachen zusammen fürs Gefängnis . cool

Nehmen wir ne Doppelzelle ? fröhlich

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Jürgen1308 ist offline Jürgen1308 · seit
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Neuer Beitrag 17.09.2009 13:19
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Definieren wir das ganze erst mal:

Halten: Gewollte Fahrtunterbrechung (Parken, Halten zum Nase putzen etc) fröhlich

Warten: Ungewollte Fahrtunterbrechung (Bus steht an der Hst, kein vorbeikommen; am Zebrastreifen geht die Oma rüber; Ampel rot)

Überholen: An einem sich bewegenden oder wartenden Fahrzeug vorbeifahren:

- Ein Pkw, der hinter dem Bus wartet, wird überholt, wenn man daran vorbeifährt.

- Ein PkW, der am Zebrastreifen steht, weil die Oma rüber will, wird (verbotenerweise) überholt. unglücklich

Vorbeifahren:

- Ein PkW, der im Halteverbot steht, weil dem Fahrer kotzeschlecht ist Baby , an Ihm wird vorbeigefahren.

- Am Bus an der Haltestelle wird vorbeigefahren

§5 der StVO regelt das Überholen und §6 das Vorbeifahren. Innerorts darf auf mehrspurigen Fahrstreifen (nicht innerörtliche BAB) bei freier Fahrstreifenwahl auch rechts überholt werden.

Alles klar Freude Freude oder verwirrt verwirrt

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Greypearl ist offline Greypearl · 2773 Posts seit 31.08.2009
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Neuer Beitrag 17.09.2009 13:36
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...am Bahnübergang stehende Fahrzeuge tun also auch "warten" Freude , dass bedeutet Vorbeifahren = Überholen !!! Freude Das wiederum bedeutet: Big Bore pack mal weiter fröhlich fröhlich fröhlich

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Jürgen1308 ist offline Jürgen1308 · seit
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Neuer Beitrag 17.09.2009 14:46
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Zitat von Whitepearl
...am Bahnübergang stehende Fahrzeuge tun also auch "warten" Freude , dass bedeutet Vorbeifahren = Überholen !!! Freude Das wiederum bedeutet: Big Bore pack mal weiter fröhlich fröhlich fröhlich

"Überholen" (§ 5 StVO) ist Änderung der Fortbewegungsrichtung im fließenden Verkehr. Verkehrsbedingt wartende Kraftfahrzeuge zählen hierbei zum fließenden Verkehr (z.B. Kfz wartet vor Fußgängerüberweg, Bahnübergang, Lichtzeichenanlage,...). Überholen ist ein tatsächlicher Vorgang auf derselben Fahrbahn in derselben Richtung, gleichgültig ob es rechts oder links geschieht.

Überholen ist der tatsächliche, absichtslose Vorgang des Vorbeifahrens auf demselben Straßenteil (derselben Fahrbahn) an einem anderen Verkehrsteilnehmer, der sich in derselben Richtung bewegt oder verkehrsbedingt, i.d.R. in Fahrstellung, wartet (siehe nachfolgende VwV zu § 5 Überholen und § 6 Vorbeifahren).
Augen rollen Augen rollen Augen rollen

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Neuer Beitrag 17.09.2009 15:36
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Zitat von Jürgen1308

- Überholen am Bahnübergang ist ab dem 01.09.2009 eine STRAFTAT!

Da ist dir offensichtlich ein kleiner Fehler unterlaufen:

Da die StVO eine Verordnung ist, kann ein Verstoß dagegen garnicht als Straftat, sondern nur als Ordnungswidrigkeit gewertet werden! Außerdem handelt man laut § 49 "ORDNUNGSWIDRIG", wenn man gg. die dort aufgeführten Paragrafen verstößt.

Soll heißen: kein Gefängnis, sondern Bußgeld.

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Neuer Beitrag 17.09.2009 15:48
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@Jürgen 1308:
Hast Du diesen Kram selbst ausgebrütet verwirrt oder warum kennst Du Dich so gut damit aus verwirrt
In welcher Behörde hat man so böse Büroträume verwirrt

Ich jedenfalls fahre ab sofort nur noch mit meiner Zahnbürste,
bis bald in der Gefängniszelle Baby

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Harleyluja fröhlich

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Neuer Beitrag 17.09.2009 15:55
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Zitat von Hackstock666
Zitat von Jürgen1308

- Überholen am Bahnübergang ist ab dem 01.09.2009 eine STRAFTAT!

Da ist dir offensichtlich ein kleiner Fehler unterlaufen:

Da die StVO eine Verordnung ist, kann ein Verstoß dagegen garnicht als Straftat, sondern nur als Ordnungswidrigkeit gewertet werden! Außerdem handelt man laut § 49 "ORDNUNGSWIDRIG", wenn man gg. die dort aufgeführten Paragrafen verstößt.

Soll heißen: kein Gefängnis, sondern Bußgeld.

Ja was denn nun: Zelle geschockt oder Bußgeld Baby

Sprich: Zahnbürste oder Bargeld verwirrt

__________________
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Harleyluja fröhlich

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Jürgen1308 ist offline Jürgen1308 · seit
Jürgen1308 ist offline Jürgen1308
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Neuer Beitrag 17.09.2009 18:45
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Zitat von Harleyluja
Zitat von Hackstock666
Zitat von Jürgen1308

- Überholen am Bahnübergang ist ab dem 01.09.2009 eine STRAFTAT!

Da ist dir offensichtlich ein kleiner Fehler unterlaufen:

Da die StVO eine Verordnung ist, kann ein Verstoß dagegen garnicht als Straftat, sondern nur als Ordnungswidrigkeit gewertet werden! Außerdem handelt man laut § 49 "ORDNUNGSWIDRIG", wenn man gg. die dort aufgeführten Paragrafen verstößt.

Soll heißen: kein Gefängnis, sondern Bußgeld.

Ja was denn nun: Zelle geschockt oder Bußgeld Baby

Sprich: Zahnbürste oder Bargeld verwirrt

Sorry...seit dem 01.02.09 ist das überholen keine Ordnungswidrigkeit mehr. Im Extremfall wird hier die Zelle gebucht. Wie gesagt im Extremfall z.B. Unfall mit Körperverletzung

Neue Bußgelder gegen Hauptunfallursachen ab 1. Februar 2009
Die neuen Obergrenzen für Bußgelder sollen für mehr Sicherheit auf Deutschlands Straßen sorgen. Sie zielen vor allem auf die Hauptursachen für Unfälle, insbesondere

unangepasste Geschwindigkeit,
gefährliche Überholvorgänge,
Verstöße gegen die Vorfahrt,
Rotlicht-Verstöße,
zu geringer Abstand.

Gruß Jürgen
Attachment 27148

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