Grundsätzlich kannst Du jeden verklagen.
Nur ob`s von Erfolg gekrönt ist, ist die Frage.
Im vorliegenden Fall würde ich
1. Arzt aufsuchen (mögl.Gutachterliche Stellungnahme zum Personenschaden.)
2. einlesen (nur kurz...) in die §§ 459, 463 BGB sowie §§ 249, 276 BGB. (vielleicht
Kommentierung dazu)
3. unbedingt Fotos fertigen (von Deiner Kauleiste sowie von der Befestigung der Maske.)
4. Gedanken bzgl. der Kausalität machen (Beweislast liegt bei Dir......

)
5. Advokaten aufsuchen.
6. nach dessen Erklärung das ganze Vorhaben in den Gulli treten.
Grüße!
Bobbo