Die sogenannte "beschleunigte Vorbeifahrt" ist eine Zertifizierungsprüfung. Dabei wird im 2. und 3. Gang, beginnend mit 50km/h, in einer 10m langen Messstrecke voll beschleunigt. Die Klappensteuerung macht deshalb zwischen ca. 50 und 70 km/h die Klappe(n) zu. Der zulässige Grenzwert bei dieser Prüfung (7m Mikrofonabstand) beträgt generell 80dB.
Bei einer Verkehrskontrolle kann diese Prüfung nicht sinnvoll durchgeführt werden, weshalb man die Standgeräuschmessung mit individuellen Phonwerten im KFZ-Schein erfunden hat.
Zukünftig (ab 2020) sind elektronisch gesteuerte Klappen zum Austricksen der Geräuschmessung nach EG-Recht verboten. Das gilt natürlich nicht für Fahrzeuge, die bis dahin schon zugelassen wurden.
Gruß
Karl
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Karl
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