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Zu Schnell -Fahrverbot vermeiden/verschieben?

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Zu Schnell -Fahrverbot vermeiden/verschieben?

Avatar (Profilbild) von Elmos
Elmos ist offline Elmos · 621 Posts seit 03.01.2007
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fährt: Street Bob und FZ 1 Fazer
Elmos ist offline Elmos
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621 Posts seit 03.01.2007
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aus Ratingen

fährt: Street Bob und FZ 1 Fazer
Neuer Beitrag 23.01.2010 19:41
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Hallo Gemeinde,

am letzten Donnerstag war ich mit dem Auto auf der Autobahn zu schnell.
(Habe glatt die 100 km/h Begrenzung übersehen, hatte wohl so 145 - 150 drauf, als mich der Blitz traf.)

Das heißt vermutlich vor allem 1 Monat Fahrverbot (ab 141 km/h).

Kann man ein Fahrverbot trotzdem vermeiden oder wie lange kann man es max. verschieben (wie?).
Hatte mir bisher diesbezüglich nie was zu schulden kommen lassen.


Habt Ihr Erfahrungen oder Tipps für mich?
Danke vorab!!

__________________
Gruß von Elmos großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen

V-Twin-Maniac ist offline V-Twin-Maniac · 10170 Posts seit 06.09.2007
aus Odenwälder Highlands
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10170 Posts seit 06.09.2007 aus Odenwälder Highlands

fährt: Harley Fuckin Fatboy Davidson / BMR 1150 GS
Neuer Beitrag 23.01.2010 19:43
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mit vermeiden is nix...allerdings kannst du es verschieben...in deinen urlaub z.B Augenzwinkern



ach so...sorry...das fahrverbot kann man doch vermeiden...indem man die zulässige Höchstgeschwindigkeit beachtet fröhlich

__________________
cool

bremerjung ist offline bremerjung · 1098 Posts seit 06.04.2008
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bremerjung ist offline bremerjung
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1098 Posts seit 06.04.2008 aus Hemmingen-City

fährt: 666-ROD-Sidecar Softail 667
Neuer Beitrag 23.01.2010 19:49
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Wenn du dir ein nettes Schreiben deines Chef´s holst, ist auch eine Vermeidung drin.
Sollte sowas drinstehen:
......ohne Führerschein....... Jobverlust......

Dann zahlst du mW das doppelte und gut ist.
Außer du bist Wiederholungstäter, dann siehts anders aus

__________________
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yellov20 ist offline yellov20 · seit
yellov20 ist offline yellov20
Ehemaliges Mitglied


Neuer Beitrag 23.01.2010 20:18
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geschockt geschockt geschockt geschockt au backe dum gelaufen unglücklich verschieben kannst aber wie was wo kein plan verwirrt

Avatar (Profilbild) von Fruechtemagier
Fruechtemagier ist offline Fruechtemagier · 281 Posts seit 29.11.2009
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Fruechtemagier ist offline Fruechtemagier
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281 Posts seit 29.11.2009
Avatar (Profilbild) von Fruechtemagier
aus Wuppertal

fährt: Softail Heritage Classic
Neuer Beitrag 23.01.2010 20:24
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verschieben ja ; mit ausreichender Begründung.
vermeiden ja ; bei doppelter Kohle , kommt aber hier auf den Richter an.

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Defcon ist offline Defcon · 18090 Posts seit 21.08.2009
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Neuer Beitrag 23.01.2010 20:47
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falls du innerhalb einen jahres schonmal wegen demselben vergehen dran warst haste schlechte karten da ist dir ein fahrverbot sicher... aber warte doch erstmal bis du post bekommst erstens kommt es anders zweitens als man denkt




gruss chrissi

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Saarländer ist offline Saarländer · seit
Saarländer ist offline Saarländer
Ehemaliges Mitglied


Neuer Beitrag 23.01.2010 20:57
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du könntest den suchen, der dein auto gefahren hat !
wenn das derjenige zugibt ist doch alles in butter Freude

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Saarländer am 23.01.2010 21:03.

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Adi ist offline Adi · 13011 Posts seit 08.12.2007
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fährt: Night Rod Special Custom
Neuer Beitrag 23.01.2010 21:12
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Bin auf dem Weg zum Putzeimer geblitzt worden, jetzt ist der Lappen weg.

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Lieber Gott, bitte lass mich bloß nicht erwachsen werden cool

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Waffenschmied ist offline Waffenschmied · 85 Posts seit 10.10.2009
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aus Wildberg

fährt: 1200er Sportster Custom 2008
Neuer Beitrag 23.01.2010 21:17
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Evtl. mit doppeltem Bußgelf kommste rauß oder Du brauchst den Deckel bei der Arbeit.

Dann muss dein Chef was schreiben und der Staatsanwalt entscheidet dann!!

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Beste Grüße aus dem Black-Forest,

Euer Waffenschmied
Micha(el)

!! (-: Harley Davidson macht SÜCHTIG :-)!!

George ist offline George · 23461 Posts seit 23.07.2007
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23461 Posts seit 23.07.2007 aus Wilder Westen

fährt: Langgabler Softail TC96
Neuer Beitrag 23.01.2010 21:34
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Hier findste jede Menge Infos inkl. Forum:
http://www.bussgeldkataloge.de/


Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass man den Zeitraum der Lappen-Abgabe innerhalb der nächsten 6 Monate selbst bestimmen kann. Augen rollen

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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von George am 23.01.2010 21:34.

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BZ ist offline BZ · 381 Posts seit 27.07.2008
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fährt: XL 1200 T 2018
Neuer Beitrag 23.01.2010 21:51
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Laut aktueller Rechtsprechung ist eine temporäre Sperre der Fahrerlaubnis auch dann unumgänglich, wenn der Erlaubnisinhaber beruflich auf den Lappen angewiesen ist. In diesem Fall wird aber in der Regel ein vom Erlaubnisinhaber gewählter, innerhalb der nächsten sechs Monate liegender Zeitraum für die Sperre akzeptiert.

BZ

Gerd ist offline Gerd · 3896 Posts seit 13.02.2008
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fährt: R1250GS Adventure
Neuer Beitrag 23.01.2010 23:20
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Sorry, muss mal kurz einhaken.

Wenn du die letzten 2 Jahre nicht bußgeldmäßig wegen Geschwindigkeizsüberschreitungen
aufgefallen bist, hast du einen Spielraum von 4 Monaten bis zur Abgabe.

Nur in absoluten Ausnahmefällen gehen die Bußgeldstellen auf die Verdoppelung der Geldstrafe und einem Absehen des Fahrverbotes ein.

Vorsicht ist auch bei der Variante geboten, die Verkehrs-OWI mit Punkten und Fahrverbot durch einen anderen "übernehmen" zu lassen. Die Nummer ist in letzter Zeit zu häufig gelaufen. Die gleichen die Bilder genau ab und wenn da Zweifel bei sind, haben die BEIDEN noch jeweils ein Strafverfahren an den Hacken und dann kassiert der Staat nochmal Kohle.

Am besten du gehst mit dem Bußgeldbescheid zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Wenn du keine Rechtsschutz hast, wird es zum Rechenexempel. Augenzwinkern

Gruß Gerd

PS: Lass in den 4 Wochen die Finger von allem motorisiertem. Wenn man dich dann erwischt ist es ein Fahren ohne Fahrerlaubnis !!!. Das gibt ein richtiges Brett und dein Kontostand in Flensburg springt für 5 Jahre in die Höhe.

Avatar (Profilbild) von Kanalratte64
Kanalratte64 ist offline Kanalratte64 · 834 Posts seit 26.06.2009
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fährt: 2009er FatBob CVO & ein nettes Spielzeug - Suzi DR 650SE :-)
Neuer Beitrag 23.01.2010 23:37
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Hi Elmos,

tja....dumm gelaufen....kann im G&G nur das bestätigen was Gerd schon geschrieben hat - wenn's das erste mal war, kannste das in deinen Urlaub schieben - oder falls Du dich nicht sooo genau erinnern kannst....und es eventuelll ein bekannter war.....tja....mmmhhh......falls sich dieser Bekannte zu der tat bekennt......ist der gerechtigkeit genüge getan......Sicher ist es hier sehr sinnvoll einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren....falls Du keine Rechtsschutz hast & keinen ADAC - investier die 200€ trotzdem & lass Dich beraten - lohnt sich sicherlich...good luck!

__________________
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deuci ist offline deuci · 243 Posts seit 06.09.2009
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Neuer Beitrag 23.01.2010 23:57
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nach meiner erfahrung zeigen die tachos i.d.r. deutlich zu viel an. wenn dann post kommt, ist man angenehm überrascht, wie "langsam" man tatsächlich war. also erst mal abwarten.
gruß, deuci

Saarländer ist offline Saarländer · seit
Saarländer ist offline Saarländer
Ehemaliges Mitglied


Neuer Beitrag 24.01.2010 00:02
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Zitat von Gerd


Vorsicht ist auch bei der Variante geboten, die Verkehrs-OWI mit Punkten und Fahrverbot durch einen anderen "übernehmen" zu lassen. Die Nummer ist in letzter Zeit zu häufig gelaufen. Die gleichen die Bilder genau ab und wenn da Zweifel bei sind, haben die BEIDEN noch jeweils ein Strafverfahren an den Hacken und dann kassiert der Staat nochmal Kohle.

genau Gerd großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen der milan aus bosnien, wird dann nach deutschem recht in bosnien bestraft großes Grinsen großes Grinsen. die bosnier polizeipolizisten fotografieren den schnellfahrer in seiner heimatdort und die bilder werden via interpol nach deutschland versendet.

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