Zitat von First Evo
Zitat von Adi66
Das Verlangen eines Extra-Entgeldes für eine Bedienungsanleitung ist somit nicht zulässig.
Doch, ist es, es gibt keine Regelung, dass der Hersteller diese Kostenlos liefern muß.
Nein, das ist definitiv nicht richtig. Siehe § 5 GPSG. Der Hersteller, Einführer etc. hat diese dem Verkäufer zur Verfügung zu stellen und nicht gegen ein Extra-Entgelt zu verkaufen.
Die Bedienungsanleitung ist Bestandteil des Produktes. Eine fehlende oder unverständliche Bedienungsanleitung stellt innerhalb der EU somit einen Sachmangel des Produktes dar. Hierüber gibt es einschlägige Urteile. Wie bereits dargelegt, ist der Inverkehrbringer gesetzlich verpflichtet eine Anleitung dem Produkt beizulegen. Diese hat die Funktion, den Verbraucher vor Handhabungsfehlern und den daraus resultierenden Gefahren zu schützen.
Natürlich hast Du indirekt recht, da die Preise für die Erstellung des Handbuches sich in den Gesamtkosten des Produkt wiederfinden. Ein Extraentgelt ist hingegen definitiv unzulässig.
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~~ Vier Räder bewegen den Körper; doch nur zwei Räder bewegen die Seele ~~
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Adi66 am 29.03.2012 23:17.