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einfache Frage an Rechtsanwalt für Familenrecht

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einfache Frage an Rechtsanwalt für Familenrecht

lucifer ist offline lucifer · seit
lucifer ist offline lucifer
Ehemaliges Mitglied


Neuer Beitrag 24.10.2013 10:57
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Gibt es denn unter uns einen Rechtsanwalt für Familienrecht?

Falls ja, hätte ich da mal eine Frage an ihn wegen Überzahlung des Versorgungsausgleichs nach Neuurteil in dieser Sache.

PS: Es geht nicht um langwierige Berechnungen in dieser Sache, sondern nur um die Frage der generellen Rückforderung / bzw. Möglichkeiten hierzu.

Kalle66 ist offline Kalle66 · 8821 Posts seit 05.01.2011
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Neuer Beitrag 24.10.2013 16:38
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Na dann viel Glück hier mit Deiner Frage. Aber leg schonmal die Scheckkarte bereit. Du weißt schon - Auskunft von Anwälten und so weiter. großes Grinsen

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Und schlägt der Arsch auch Falten - wir bleiben doch die Alten.

Beltdriver · seit
Beltdriver
Gast


Neuer Beitrag 24.10.2013 16:44
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bei zuviel bezahltem unterhalt hast du kein recht, dieses geld zurück zu fordern....es sei denn, du kannst nachweisen, das du arglistig getäuscht worden bist........ich spreche aus leidvoller erfahrung ! auf jeden fall vorsicht, es könnte, selbst wenn du recht bekommst, teuer für dich werden ! deinen anwalt zahlst du alleine, während deine kinder den rechtsbeistand kostenlos erhalten ! ( Gerichtskostenhilfe )

Delta ist offline Delta · 38 Posts seit 07.09.2013
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Neuer Beitrag 24.10.2013 21:19
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Er meint nicht den Unterhalt für Kinder sondern der Versorgungsausgleich bei Scheidung zwischen den Ehepartnern, wenn ich das jetzt richtig verstehe?! Da geht es um Rentenanspruch zwischen den Eheleuten und und und...!
Ein Kumpel von mir hatte auch diesen Ausgleich gemacht und seine Frau mußte ihm was abgeben.
Wie die Sache in Zahlen aussieht, dass soll mal wirklich ein Fachmann erklären!
Fakt ist aber, wenn zu viel gezahlt wurde, dann gibt es sicher ein Weg der Rückzahlung bzw. Erstattung! Google hilft da nicht weiter?

Die Fachleute bzw. ein Leidensgenosse könnte Licht ins Dunkel bringen!

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Luke666s ist offline Luke666s · 174 Posts seit 25.08.2013
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Neuer Beitrag 25.10.2013 09:01
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wieso bezahlt??? also ich habe bei meiner scheidung (2011) nix bezahlt ausser anwalts & gerichtskosten...
um urteil für den versorgungsausgleich steht sinngemäß, das meine ex X rentenpunkte von mir bekommt und ich Y rentenpunkte von ihr.
Und dann hab ich noch ne betriebliche altersvorsorge von meinem ehemaligen arbeitgeber und da wurden ihr knapp 2500€ von zugesprochen. aber selbst die bekommt sie nicht von mir sondern, wenn die rente dann irgendwann mal fällig wird, in schönen kleinen monatlichen raten von ca 18 euro direkt von der betreibsrentenkasse (oder wie auch immer man das nennt....)

cheers

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Gamsbock ist offline Gamsbock · 107 Posts seit 20.08.2013
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Neuer Beitrag 25.10.2013 09:32
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Die Rentenpunkte werden mit dem Scheidungsurteil übertragen. Die bekommt man nicht mal mehr zurück wenn der Ex-Partner vor Renteneintritt stirbt.

Evtl. die BfA fragen...

Siehe auch "Unser Tipp" auf Seite 5, sowie ausführlich Seite 40:

Broschüre BfA

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Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Gamsbock am 25.10.2013 09:42.

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MATZ2008 ist offline MATZ2008 · 1748 Posts seit 08.08.2008
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Neuer Beitrag 25.10.2013 22:17
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zum zitierten Beitrag Zitat von Gamsbock
Die Rentenpunkte werden mit dem Scheidungsurteil übertragen. Die bekommt man nicht mal mehr zurück wenn der Ex-Partner vor Renteneintritt stirbt.

Evtl. die BfA fragen...

Siehe auch "Unser Tipp" auf Seite 5, sowie ausführlich Seite 40:

Broschüre BfA

Das stimmt so nicht ganz.
Meine Anwältin meinte damals nur zu mir, dass wenn der Ex-Partner innerhalb von 3 Jahren nach inkrafttreten des Urteils stirbt, dann werden die Punkte wieder zurück übertragen.

Wäre ja mal Anlaß genug, über einen "Versöhnungsurlaub" in den Alpen nachzudenken innerhalb der Frist. Augenzwinkern Augenzwinkern

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Ironbutt ist offline Ironbutt · 847 Posts seit 13.10.2009
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Neuer Beitrag 25.10.2013 22:35
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auch das stimmt so nicht.
wenn der ehemalige Ehegatte stirbt bevor der Rentenfall bei ihm eingetreten ist kannst du auf Antrag bei der BfA die Rückübertragung durchführen lassen.

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Luke666s ist offline Luke666s · 174 Posts seit 25.08.2013
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Neuer Beitrag 25.10.2013 22:38
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Mist... Ich hatte damals auch hin und her überlegt ob ich zu ner echt guten Anwältin gehe oder die Kanzlei Smith&Wesson aus Springfield beauftrage..... Baby Baby Baby Baby

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Rabauke ist offline Rabauke · 1015 Posts seit 30.07.2012
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Neuer Beitrag 25.10.2013 22:54
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Hi.

Schau besser mal in der Jurathek vorbei, ist bestimmt Sinnvoller wie in einem Harleyforum. Augenzwinkern

cu

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Döppi ist offline Döppi · 21908 Posts seit 16.11.2005
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Neuer Beitrag 25.10.2013 22:57
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Enttäuscht mich jetzt schon. Dachte echt hier sind nur Anwälte und Zahnärzte. Augen rollen

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Iron_Flo ist offline Iron_Flo · 276 Posts seit 23.10.2013
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fährt: LowRider S
Neuer Beitrag 26.10.2013 00:54
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Jeder Anwalt wird sich hüten, dir hier 'ne Rechtsauskunft zu geben (kostenlose Rechtsberatung ist afaik verboten).

Ich würde es da eher bei recht.de oder jurathek.de probieren und den "offenen Meinungsaustausch zwischen Usern" suchen. Augenzwinkern

Defcon ist offline Defcon · 18090 Posts seit 21.08.2009
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fährt: Dies und Das
Neuer Beitrag 26.10.2013 07:56
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Das ist auch mein erster Weg ... Suche im Net bevor ich sowas in einem Forum Publik mache , im ersten Moment ist Man(n) ja aufgeregt und will schnelle Hilfe oder Antworten kann ich verstehen .

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Gerd ist offline Gerd · 3896 Posts seit 13.02.2008
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fährt: R1250GS Adventure
Neuer Beitrag 26.10.2013 10:12
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Zitat von MATZ2008
Zitat von Gamsbock
Die Rentenpunkte werden mit dem Scheidungsurteil übertragen. Die bekommt man nicht mal mehr zurück wenn der Ex-Partner vor Renteneintritt stirbt.

Evtl. die BfA fragen...

Siehe auch "Unser Tipp" auf Seite 5, sowie ausführlich Seite 40:

Broschüre BfA

Das stimmt so nicht ganz.
Meine Anwältin meinte damals nur zu mir, dass wenn der Ex-Partner innerhalb von 3 Jahren nach inkrafttreten des Urteils stirbt, dann werden die Punkte wieder zurück übertragen.

Wäre ja mal Anlaß genug, über einen "Versöhnungsurlaub" in den Alpen nachzudenken innerhalb der Frist. Augenzwinkern Augenzwinkern

Richtig. Deshalb immer den/die Ex im Auge behalten. Versäumt man im Sterbefall den Versörgungsausgleich innerhalb der Frist zurück zu fordern, geht alles in den großen Topf für den Rest der deutschen Rentnergemeinde.

Avatar (Profilbild) von harmit
harmit ist offline harmit · 923 Posts seit 09.02.2013
aus Oersdorf bei Neumünster
fährt: Shovel rules
harmit ist offline harmit
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923 Posts seit 09.02.2013
Avatar (Profilbild) von harmit
aus Oersdorf bei Neumünster

fährt: Shovel rules
Neuer Beitrag 27.10.2013 09:36
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Ich hab da mal ne Zahnfrage....

Oben links hinten machts so komische Geräusche.. könnte sich da ne Krone losvibriert haben? (duckundrennweg)

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