Hi,
ist doch ganz einfach in der Bedienungsanleitung nachzulesen.
Dort steht im Kapitel Garantie unter Dauer in Punkt 2. vermerkt, dass der nicht abgelaufene Teil der 24-monatigen Garantie bei Weiterverkauf des Motorrades auf den nächsten Eigentümer übertragen werden kann.
Die Übertragung muss aber über den7einen Händler erfolgen, da nur dieser über die VIN Zugriff auf das dafür erforderliche elektronische Registrierungsformular hat.
Abzuklären wäre in dem Zusammenhang eigentlich nur, ob auf Grund der durchgeführten Umbauten Ausschlüsse aus dieser Garantie zu erwarten sind. Sofern die Umbauten durch den ausliefernden Händler erfolgt waren, wage ich das aber zu bezweifeln, da das doch wohl eher ein schlechtes Bild auf die Werkstattarbeit des Händlers werfen würde.
Da die Iron aus einem Modellzeitraum mit CAN Technik stammt, ist ggf. zu erwägen, für das Fahrzeug eine Anschlussgarantie zuzukaufen, um für den Fall der Fälle gegen hohe Fehlersuch- und Behebungskosten gewidmet zu sein. Hat natürlich den Nachteil (?), dass damit wieder eine Bindung an die Insprektionen durch anerkannte (Vertrags?)Händler einhergeht.
Gruß, silent