Hi,
ein kleiner Hinweis bzgl des Sachverhalts wäre schon angebracht, damit ggf ein von vorn herein aussichtsloses Bestreben noch einmal überdacht werden kann.
Beispiel: vor etlichen Jahren hatte ein Member aus einem Parallelforum dagegen geklagt, das seine CVO nicht die Performance bringt, die im (oftmals schlecht übersetzten und zudem mit einem domestic/international Datenmix versehenen) HD Modellprospekt ausgewiesen war. Prüfstandbeweis hin oder her, ging mit Pauken und Trompeten unter, da in den Modellprospekten explizit darauf hingewiesen wird, das der Hersteller sich das Recht vorbehält, ohne Ankündigung Änderungen der Spezifikationen vorzunehmen, sowie auf die Tatsache verweisen, dass die aufgeführten technischen Daten von den offiziellen Homologationsdaten abweichen können.
Wenn man dann noch erfährt, dass der Kläger selbst RA war, mag man es kaum glauben, dass er trotz aller Kenntnis das Verfahren durchgezogen hatte...

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Nächstes Beispiel betrifft/betraf Korrosionsnarben an StreetGlide Rädern. Kurzbegründung für die abgeschmetterte Garantieklage(!): RTFM
Logisch, das man sich entsprechend der Empfehlungen/Vorgaben im Handbuch (ungeschütze Alubereiche der Gussräder sind ggf intensiv zu reinigen/pflegen) zu verhalten hat, bevor versucht wird, irgendwelche Ansprüche durchsetzen zu wollen.
Daher -wenn kein Troll das Thema eröffnet hat-, mal Butter bei die Fische
Gruß, silent