Hallo, vielen Dank an Shimmy aus Greven für das Bereitstellen des PDF mit den Erläuterungen vom ADAC, auf Seite 1, als erste Antwort.
Im PDF ist zum Ende hin nachzulesen, dass die Gesetzesregelung noch nicht rund ist. Z.B. wenn bei einem Motorrad mit deutscher Betriebserlaubnis die Fabrikatsbindung nachträglich ausgetragen wurde, gilt immer noch die eingetragene Bauart. Z.B. Diagonalreifen. Beim Wechsel auf Radialreifen wird dann die neue Bauart mit dem montierten Fabrikat eingetragen. Ob damit eine neue Fabrikatsbindung besteht, ist unklar.
Zudem kommt noch eine Unsicherheit, weil nicht jeder HU-Prüfer und jeder Polizist weiß, ob z.B. Biasbelt Reifen gefahren werden dürfen, wenn Diagonalreifen eingetragen sind.