Hallo
Also bei meiner 48 steht im Schein unter Punkt s.1 1 eine Person in den Eintragungen unten steht s.1: ww.2*fzg also wahlweise 2 Person Zulassung also kann ich auch 2 Person mitnehmen Fußrasten bleiben immer bei mir dran warum sollten die ab die Eintragung (original von werk) bezieht sich auf den Punkt s.1 wie meine Eintragung mit der Felge bzw Reifen da steht unter Punkt 15.2 150/80b16 und bei der Eintragung 15.2: auch gen.:180/65 usw . Bei der StVZO unter
§35a Sitze hab ich nur das gefunden(9) Krafträder, auf denen ein Beifahrer befördert wird, müssen mit einem Sitz für den Beifahrer ausgerüstet
sein. Dies gilt nicht bei der Mitnahme eines Kindes unter sieben Jahren, wenn für das Kind ein besonderer Sitz
vorhanden und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Einrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße des
Kindes nicht in die Speichen geraten können.
§ 61
Halteeinrichtungen für Beifahrer sowie Fußstützen und Ständer von zweirädrigen
Kraftfahrzeugen
(1) Zweirädrige Kraftfahrzeuge, auf denen ein Beifahrer befördert werden darf, müssen mit einem Haltesystem
für den Beifahrer ausgerüstet sein, das den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
(2) Zweirädrige Kraftfahrzeuge müssen für den Fahrer und den Beifahrer beiderseits mit Fußstützen ausgerüstet
sein.
(3) Jedes zweirädrige Kraftfahrzeug muss mindestens mit einem Ständer ausgerüstet sein, der den im Anhang zu
dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
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Loud pipes save lives
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