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Steuer Abzocke durch WARRS London???

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Steuer Abzocke durch WARRS London???

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Abi ist offline Abi · 256 Posts seit 02.08.2009
aus Hofheim am Taunus
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aus Hofheim am Taunus

fährt: 2012er Street Glide
Neuer Beitrag 19.07.2014 22:10
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Ne da kann ich nichts für. Die reagieren aber eigentlich nur auf Anrufe.

Was ich noch sagen wollte. Diese Art von Angeboten ( Ex VAT) gibt es immer wieder bei Warrs. Aktuell wird auf deren HP z.B. eine Street Bob mit einem Exportpreis angeboten.

Soll heißen, dass es bei mir kein mehr oder minder einmaliger Fehler gewesen sein kann. Die bieten sowas ja ständig an. Die Street Glide weiter unten war auch bis vor Kurzem zu einem Exportpreis zu haben. Ich meine für 12499 Pfund.

Wie gesagt, hier im Forum gibt es auch einige die den selben Exportpreis-Deal gemacht haben. Haben die denn nicht auch das selbe Problem oder was ist bei denen anders gelaufen?

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Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Abi am 19.07.2014 22:40.

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MartinSporti ist offline MartinSporti · 3514 Posts seit 11.02.2009
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fährt: StreetGlide *Chrome* & Street Bob
Neuer Beitrag 19.07.2014 22:44
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Abwarten was dabei rauskommt ... Und wer wem was beweisen darf. Gerichtsstand ist England, da der Kaufvertrag dort zu Stande kam.

P.H. hat mich im Oktober schon auf etwas hingewiesen beim Kauf meines Bikes bei denen.

In Deutschland hast Du alles richtig gemacht, was das betrifft.


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Rebell_74 ist offline Rebell_74 · 1140 Posts seit 27.12.2010
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Neuer Beitrag 19.07.2014 22:49
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hey,

kurzform: du schuldest die britische Mehrwertsteuer ihv 20% (glaube ich das das deren aktueller Satz ist)

langform:

Umsatzstuer fällt letztlich immer beim Endverbraucher an. Umsatzsteuer wird von dem land erhoben, in welchem der Umsatz ausgeführt wird, außer er wird durch "spezialNormen" verlagert. dies passiert dann, wenn neue Fahrzeuge in der Eu Verkauft werden. 6 Monate alt oder weniger als 6.000 km gilt als neu.

da dein bike "alt" ist wird der Ort also nicht verlagert, er bleibt in Uk. daher dort steuerpflichtig! ich vermute die haben den Vorgang falsch gebucht und wurde nun festgestellt. rauskommen kannst du nur, wenn es bereits verjährt ist. das richtet sich aber alles nach britischem recht, ich vermute die werden auch ne 3 Jahresfrist haben.

sehs aber so: hättest du die maschine in d gekauft, hättest du auch 19% ust bezahlt.

am besten schaust du mal bei einem SteuerBerater in deinem Ort vorbei.

Gruß

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George ist offline George · 23460 Posts seit 23.07.2007
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Neuer Beitrag 19.07.2014 23:05
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Da bin ich aber gespannt. Denn der Vertrag ist ja schließlich zu dem verhandelten Preis zustande gekommen. Würde mich sehr wundern, wenn da jetzt noch Nachforderungen gestellt werden können, wenn der Verkäufer das doch eigentlich beim Kauf hätte machen müssen.

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Abi ist offline Abi · 256 Posts seit 02.08.2009
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Neuer Beitrag 19.07.2014 23:24
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Ja, auf dem Vertrag steht oben der Preis, unter dem Feld in dem man normalerweise den Steueranteil rein schreibt steht nichts und unten unter "Grand TOTAL" steht dann wieder der selbe wie Preis wie oben.
Nirgends ist etwas erwähnt, dass ich noch etwas zu bezahlen hätte.

@ Rebell 74: Danke für Deinen Beitrag. Erwähnen möchte ich aber, dass Warrs selber mir schreibt, dass es egal wäre, dass das Bike mehr als 6000km hat und bereits mehr als 6 Monate zugelassen war. Dadurch, dass Sie das Bike praktisch kommerziell benutzt haben, würde es als Neufahrzeug gelten (Zero Rated VAT).Auch schreiben Sie etwas, dass ich in meinem Land die Steuern hätte bezahlen müssen. Wie gesagt, hier sieht das Finanzamt das anders und richtet sich nach der 6000er Regel.

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harleymarco79 ist offline harleymarco79 · 372 Posts seit 31.07.2011
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Neuer Beitrag 20.07.2014 00:17
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Ebend. Grand total ist der komplett Preis. Incl allem. Märchensteuern sind Sache des Händlers. Da haste gar nix mit am Hut. Versuch mal ein Auto zum Netto Preis zu kaufen. Besonders ein gebrauchtes. Und das ist deine Maschine. Egal ob auf den Händler als Vorführer zugelassen oder sonst wen. Geht um ne Menge kohle. Gib nicht nach !!

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Weich-Ei ist offline Weich-Ei · 3501 Posts seit 02.12.2011
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Neuer Beitrag 20.07.2014 11:58
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***
Habe im Januar 2013 eine gebrauchte 2012er Street Glide von Warrs in London gekauft. Besitzer war WARRS selber.
Diese war auf deren Homepage mit einem Exportpreis ausgepreist.
Soll heißen, dass man als z.B. als deutscher Käufer keine englische Mehrwertsteuer entrichten muß bzw. diese nicht im Preis enthalten ist.
***


Schreibst es ja selber "Exportpreis = ohne Steuer", wurde sie denn als Neufahrzeug angeboten?.
Wie Rebell_74 schon schrieb, Verkauf gänzlich ohne Steuer is nich, einer muss sie abführen.
Du als Privatperson bei Kauf Neufahrzeug dann in DE, bei Gebraucht im Kaufpreis über den Händler im Herkunftsland.
Und in Deinem Fall hat sie wie es aussieht keiner abgeführt, liegt wohl an der (bewusten?) Vertragsgestaltung "Verkauf eines gebrauchten Neufahrzeuges".
Ohne etwas zu unterstellen, der eine verkauft neu und ist raus, der andere kauft gebraucht und muss auch nicht.
Und das ist wohl jetzt jemand extern bei einer Kontrolle aufgefallen und nun dreht sich die Mühle ......

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Abi ist offline Abi · 256 Posts seit 02.08.2009
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Neuer Beitrag 20.07.2014 12:22
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"Ohne etwas zu unterstellen, der eine verkauft neu und ist raus, der andere kauft gebraucht und muss auch nicht."

Nein, nirgends stand etwas von Neu. Es wurden aber die 9100 Meilen erwähnt.

Genau das ist das Problem. Für mich war und ist die Maschine gebraucht. Für das deutsche Finanzamt ebenfalls. Wie gesagt habe ich ja damals auch noch explizit bei WARRS nachgefragt, ob da finanziell noch etwas auf mich zukommt. Dies wurde klar verneint.

Jetzt sagt WARRS auf einmal, dass das Moped als Neufahrzeug gelten würde und ich die Steuer zu bezahlen hätte.


Kann man überhaupt an eine Privatperson Netto verkaufen?

Wie gesagt, gibt es hier jemanden, der auch bei Warrs eine Warrs-eigene Maschine gekauft hat?
Gab es dort ähnliche Probleme?

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George ist offline George · 23460 Posts seit 23.07.2007
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Neuer Beitrag 20.07.2014 12:35
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Zitat von Abi
Jetzt sagt WARRS auf einmal, dass das Moped als Neufahrzeug gelten würde

Nach den Angaben, die du nennst, geht das doch gar nicht. Das wissen die auch, versuchen's aber trotzdem. großes Grinsen

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Neuer Beitrag 20.07.2014 14:50
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Hey,

also dem britsichen Fiskus über schuldet Warrs ganz klar die MwSt, warrs muss sie sich beim Käufer holen, einbehalten und dann abführen. Genau das ist nicht passiert und im Moment wird der Fiskus beim warrs auf der Matte stehen und das Geld einfordern.

Ein Nettoverkauf eines Fahrzeuges von einem Unternehmer an eine Privatperson ist nicht möglich. (EU weit ist das Umsatzsteuergesetz nahezu identisch). Den entscheidenen Fehler hast nicht du, sondern warrs gemacht, indem sie dir eine falsche Rechnung mit falschem Steuersatz ausgestellt haben. Damit warrs letzlich die Steuer von dir bekommt, müssen Sie dir eine korrigierte Rechnung zukommen lassen, das geht aber nur, wenn der Vorgang noch nicht verjährt ist. Da Kauf im Januar 2013 nehme ich mal stark an, dass dies bei den Birten auch noch nicht verjährt ist. Sofern ja, hast du Glück, wenn nicht kanns teuer werden.

Das warrs jetzt natürlich versucht das Fahrzeug als "neu" darzustellen ist klar, denn in diesem Falle wäre das Besteuerungsrecht bei Deutschland und er wäre sauber aus der Sache raus. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das gehen würde.

Richtig gewesen wäre: Rechnung von warrs mit 20% britischer Umsatzsteuer.

Am besten schnappst du dir morgen deine gelben Seiten und rufst mal bei einem Steuerberater an und machst da mal kurzes Beratungsgespräch. Er wird dir dann schnell weiterhelfen können, wir hier im Internet können bei doch so wichtigen Angelegnheiten nur bedingt helfen.

Gruß

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Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Rebell_74 am 20.07.2014 14:57.

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Neuer Beitrag 20.07.2014 18:14
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Ja, da hast Du vielleicht recht, wobei ich Dich schon in Verdacht hatte ein "Profi" zu sein.
Also Steuerberater o.ä.

Mein englischer Kumpel wird morgen mal die Perle vom englischen Finanzamt anrufen und die Sache einfach mal erklären wie sie war. Mal sehen, ob da was Brauchbares für mich rauskommt.

Allerdings fordert mich Warrs ja jetzt schon auf, Ihnen den Steuerbetrag schnell zu überweisen. Ohne neue Rechnung.
Ich denke, dass es dann nicht mehr nur mit einem Steuerberater sondern eher mit einem Anwalt weitergehen wird.

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Neuer Beitrag 20.07.2014 21:02
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Zitat von Abi
Mein englischer Kumpel wird morgen mal die Perle vom englischen Finanzamt anrufen und die Sache einfach mal erklären wie sie war. Mal sehen, ob da was Brauchbares für mich rauskommt.

Hol Dir zu Hause/vor Ort professionellen Rat/Unterstützung aus dem Bereich Steuerrecht.
Bekanntermaßen ist der Fiskus(jedweden Landes) äußerst emotionslos und ihm ist egal wer dafür (auch aus Unwissenheit) einsteht.

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Gamsbock ist offline Gamsbock · 107 Posts seit 20.08.2013
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Neuer Beitrag 21.07.2014 08:43
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Ich würde erstmal gar nichts machen.

Zu den Aussagen hier:

Die Steuerschuld ist zwischen WARRS und dem britischen FA entstanden, also holt sich das FA den Betrag bei WARRS und nicht beim Käufer.

Die immer wieder genannte "Verjährung" ist belanglos, es gibt einen gültigen Kaufvertrag und beide Seiten haben ihre Pflicht aus diesem Vertrag zu 100 % erfüllt (Lieferung und Zahlung). Es kann auch keine "zweite" Rechnung im nachhinein gestellt werden.

Bisher gibt es "nur" zwei Schreiben von WARRS ohne jedliche rechtliche Wirkung.

Je mehr man hier selbst voreilig tätig wird, desto eher entstehen unnötige Kosten.

Einziges denkbares Szenario: WARRS fordert das Geld nachträglich über eine Klage vom Käufer ein, die jedoch aufgrund der geschilderten Sachlage nicht sehr erfolgsverprechend sein wird und die Kosten von WAARS die Steuerschuld erheblich überschreiten werden.

Also: zurück lehnen und abwarten...

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Neuer Beitrag 21.07.2014 09:23
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@ Gamsbock:

Danke für Deinen Beitrag. Macht mir Mut und hör tsich auch nach Fachwisen an. Ist dem so?

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Gamsbock ist offline Gamsbock · 107 Posts seit 20.08.2013
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Neuer Beitrag 21.07.2014 10:06
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BGB / ArbSchG / BetrVG / SGB / KSchG / GewO / InsO / HGB

aber für den hier geschilderten Fall braucht man erstmal gar nichts machen...

Es gibt selten juristische Konstellationen in denen "voreiliges" Handeln vorteilhaft wäre. Im Gegenteil macht man damit eher Fehler wie z.B. Zugeständnisse etc.

Solange nichts schriftliches kommt was irgendwie nach Gericht / Finanzamt / RA aussieht, alles abheften und nicht kommentieren. Ich würde auch nicht hinterher telefonieren...

Du hast deine Leistung erbracht...alles andere überlass mal denen die Fehler gemacht haben...

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