Hallo Michael,
im letzten Dezember brachte ich diese Maschine ohne Mängel durch den TÜV. Das einzige, was der Prüfer bemängelte, war das Fehlen eines Rückstrahlers, da diese amerikanische Version keinen intergrierten im Rücklicht hatte. Ich musste ihm versprechen, dass ich auf dem Nachhauseweg noch irgendwo einen besorge.
Während er die Maschine begutachtete, fiel ihm auf, dass die Tröten keine E-Nummer besaßen. Ich zeigte ihm dann eine Kopie der Vollabnahme, die in allen Punkten den Anforderungen entsprach. Nachdem er auch die Eintragung bezüglich der Auspuffanlage im Schein gesehen hatte, waren für ihn alle Bedenken ausgeräumt.
Nachdem er eine Probefahrt um die Halle gemacht hatte, ließ er auch kein einiges Wort darüber fallen, dass ihm der Bock zu laut gewesen sei. Okay, ich muss zugeben, dass ich kurz vor dem TÜV, als der Motor seine eigentliche Betriebstermperatur erreicht hatte, nochmals anhielt und die Vergaserleerlaufstellschraube auf den so tollen Potato-Sound, d.h. die minimalste Drehzahl eingestellt hatte, wo sich sich der Evo wie ein gemütlicher alter Lanz-Traktor anhört und an dem Sound konnte sich der Prüfer wirklich kaum satthören.
Wie von mir im letzten Beitrag schon erwähnt, sind die SE-Endtöpfe nur für "closed areas" und niemals für öffentliche Straßen zugelassen. Wie es der Händler schaffte, bei der Zulassungstelle die Dinger als "Sonderauspuffanlage von Harley-Davidson" eingtragen bekommen zu haben, ist mir schleierhaft aber was soll's, wie Du bereits sagtest, eingetragen ist eingetragen.
In der Zwischenzeit habe ich übers Internet erfahren, dass das EU-Recht bezüglich Auspuffanlagen angeglichen wurde, d.h., wird man mit einer nicht zugelassenen oder manipulierten Anlage erwischt, gibt es keine Beschlagnahme oder Stilllegung mehr, auch keine Punkte, nur noch eine Geldstrafe von 90 Euro. Diese Summe ist zwar kein Pappenstiel aber immerhin noch günstiger als eine Umrüstung auf eine legale Anlage, es sei denn, man tappt mehrmals innerhalb kurzer Zeit in eine solche Kontrolle. Leider finde ich den Artikel, der von einem Verkehrs-Fachanwalt veröffentlicht wurde nicht mehr. Ich lasse mich jedoch eines besseren belehren, sofern jemand von euch hier im Forum über die aktuellste Gesetzeslage bezüglich Auspuffanlagen Bescheid weiß.
und bei Dir, Wolf_70, möchte ich mich bedanken für Deinen Beitrag und Dein Angebot, auf das ich bei Bedarf gerne zurückgreifen möchte.
Ich fahre jedoch, wie Michael alias Horshide mir rät, erst mal mit dem Bock so unbehelligt weiter. Wenn ich von der Rennleitung Stress kriege, kann ich ja immer noch reagieren und mir ein Paar legale Flüstertüten mit E-Nummer dranschrauben.
wünsch Euch noch einen tollen Harley-Sommer!!!
Joachim