"Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt.
§19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214a.2 BKat"
Marco321 · 3736 Posts
seit 13.08.2012
aus Mahlow fährt: ex Fatboy, ex SlimS , ex Breakout 114 , 48 mit Penzl