Der wirklich blöde Satz im Verkehrsblatt ist dieser: "Bestehende Teilegutachten, welche die nachfolgend aufgeführten Anforderungen nicht berücksichtigen, sind zukünftig im Rahmen von Änderungseintragungen abzulehnen." Die Anforderungen danach sind einfach: Egal was und wie schnell, die Anlage darf nie lauter als die Serienanlage sein.
Damit kann man eine Klappenanlage jetzt noch eintragen lassen, wenn die elektronische Steuerung unwiederuflich auf zu gestellt ist und sich das nicht mehr ändern läßt. Aber was wirklich ärgerlich ist, dieses Eintragungsverbot gilt nicht nur für neue Moppeds, sonder auch für alte, da die Gutachten jetzt ungültig gemacht wurden.
Damit kommen wir aber zu der interessanten Frage: Was ist eigentlich mit den Anlagen mit E-Zeichen, die nicht eingetragen werden müssen?
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Ein Motorrad muss einen Vergaser haben. Mehr gibt es da nicht zu sagen.
Was man erträumen kann, kann man auch bauen.