Die Freigabe des Herstellers sollte in aller Regel genügen, die abweichende Reifengröße vom Prüfer eintragen zu lassen. Natürlich kann der Prüfer die Eintragung theoretisch verweigern, denn sonst hätte ja der Reifenhersteller genaugenommen die Eintragungshoheit. Dennoch wird ein Prüfer die Eintragung sicher nicht grundlos ablehnen, wenn eine entsprechende Herstellerbescheinigung vorliegt. Als Ablehnungsgrund könnte ich mir vorstellen, dass ein Reifen trotz Freigabe nicht richtig passt, also z.B. irgendwelche Bauteile des Motorrades (Antriebsriemen oder -kette, Schwinge, Gabelrohr,...) am Reifen scheuern. Die Tatsache, dass der Prüfer die Eintragung verweigern kann, ist aber eher theoretisch - praktisch wird das wohl selten vorkommen.
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Mein Motorrad besteht aus mattschwarz lackiertem Stahl, glänzendem Chrom und ein wenig Gummi an den richtigen Stellen...