Kühlerverkleidung ist nicht Eintragungspflichtig, solange kein nachweisbarer Einfluß auf das Fahrverhalten (Aerodynamik) erkennbar ist. Eventuell möchte mal jemand ein Materialgutachten sehen bzw. eine Materialkennzeichnung an der Verkleidung selber, das ist wegen Recycling allerdings eh vorgeschrieben. Als Argument: Die Luftführungen an der CW Racing Verkleidung dienen der Kühlung und nicht zur Veränderung der Aerodynamik.
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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."