Die Reifenbindung ist noch eingeschränkt gültig !
Im Verkehrsblatt 15 / 2019 vom 15.08.2019 wurde die Praxis der Reifenumrüstung an Motorrädern neu geregelt .
Gültig ist die neue Vorgehensweise für Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt wurden, bzw. ab dem 01.01.2025.
Allgemein : Eine evtl. in den Zulassungsdokumenten eingetragene Reifenfabrikatsbindung entfällt für Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung durch diese Neuregelung.
Kurz : Bei einer Reifenumrüstung ohne Größen-/Bauartänderung können die bisher ausgestellten Bescheinigungen weiterhin verwendet werden ( Hilfe bei der Reifenauswahl) und müssen aber nicht mitgeführt werden.
Die Umrüstung ist zulässig, die Betriebserlaubnis erlischt nicht. Eine Anbauabnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung ist nicht nötig ( Verkehrsblatt 15-2019, Nr. 90 ).
Die bisher gebräuchlichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen im Falle einer Reifenfabrikatsbindung sind nicht mehr nötig.
Aber : Im Falle einer Größen- / Bauartänderung oder ohne EU-Typengenehmigung gelten andere Regelungen !
Entsprechende Bescheinigungen gibt es von Bridgestone , Metzeler und Michelin .
Bei der Recherche ist mir aufgefallen , dass Dunlop zu Goodyear gehört und Metzeler gehört zu Pirelli . Der Reifenhersteller AVON bietet auch Reifen für Harley Davidson an, gehört aber zu Goodyear.
Ich dachte immer , dass es sich hier um unabhängige Firmen handelt und war dann überrascht, wer die entsprechenden Reifenfreigaben unterschrieben hat.
Im Kern geht es darum , dass alle freigegebenen Reifen auf die Orginalfelgen passen und das Fahrverhalten nicht negativ beeinflussen und technische Parameter(Geschwindigkeitsindex, Traglast) gleich oder höhenwertig sind.
Dieser Beitrag wurde schon 3 mal editiert, zum letzten mal von Walley06 am 16.06.2024 13:34.