Bei EZ 04/1990 (auch US-Import) gilt: Keine Pflicht zur E-Kennzeichnung
Für Motorräder mit Erstzulassung vor dem 17.06.1999 ist keine E-Nummer vorgeschrieben. Das gilt auch bei US-Importen, wenn das Motorrad regulär in Deutschland zugelassen ist.
Die Abgasanlage muss den zur EZ 1990 gültigen deutschen Geräusch- und Abgasvorschriften entsprechen, nicht lauter als im Fahrzeugschein eingetragen und unverändert sein (kein manipuliertes Innenleben)
Typische Konstellationen bei US-Importen
Serien-US-Auspuff ohne E-Nummer → zulässig, wenn Geräuschwerte eingehalten werden
Zubehör-Auspuff ohne E-Nummer/ABE → möglich, aber oft Einzelabnahme (§21 StVZO) nötig
ABE ist nicht zwingend erforderlich, da Baujahr < 1999
Wenn der Auspuff bereits eingetragen ist → unproblematisch
Wenn keine Eintragung vorhanden ist:
Prüfer kann eine Stand-/Fahrgeräuschmessung verlangen
Bei Bestehen → Eintragung möglich
Polizei/TÜV achten bei US-Importen besonders auf Lautstärke
Wichtig zu wissen:
EPA/DOT-Kennzeichnungen aus den USA haben in Deutschland keine rechtliche Bedeutung
Entfernte DB-Killer oder geänderte Dämmung → nicht zulässig, egal wie alt
82 dB(A) Fahrgeräusch ist völlig normal für Evo-Softails aus der Zeit
Dass beim Standgeräusch „00 P“ steht, ist bei alten Importen sehr häufig
Fehlt der Standgeräuschwert, darf keine Standgeräuschmessung als alleinige Grundlage für eine Beanstandung herangezogen werden. Maßgeblich ist dann nur, dass das Motorrad nicht offensichtlich lauter ist als der Serienzustand.
Eine Messung ist zwar theoretisch möglich, aber aufwendig und bei Serien-Evo-Harleys praktisch selten erfolgreich durch TÜV / Polizei beanstandbar.
"Only for Export" = nicht für die USA zugelassen
"HD1-6" = Modell bzw. Homologationsgruppe
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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."