Information
Der Zoll beschlagnahmt im Reiseverkehr mit Nicht-EU-Staaten eingeführte Fälschungen.
Wird die Reisefreigrenze 430 € (gültig für Reisende in Flug- und Seeverkehr.) bzw. 150 € (gültig für Postverkehr) nicht überschritten und ist auch kein kommerzieller Charakter bei der Einfuhr erkennbar, schreitet der Zoll nicht ein.
Unerlaubte Parallelimporte werden beschlagnahmt. Parallelimporte sind Produkte, die der Originalhersteller für einen bestimmten Markt, z.B. die USA produziert und die gegen seinen Willen nach Deutschland eingeführt werden.
1. Private Kostenlose Geschenksendungen bis 45.- € sind Zollfrei und Einfuhrumsatzsteuerbefreit.
2. Warenwert über 45.-€ bis 150.-€ fällt in jeden fall 19 % Einfuhrumsatzsteuer an.
3. Warenwert über 150.- € fällt Zoll und Einfuhrumsatzsteuer an.
Beispiel:
Ab Werk Rechnungspreis 550,00 Euro
Frachtkosten 65,00 Euro
Fiktiver Zollsatz 3,7 % (z.B. Mopedsitz)
EUSt-Satz 19 %
Ermittlung der Zollwertes: Ab Werk Rechnungspreis 550,00 Euro
+ Beförderungskosten 65,00 Euro
= Zollwert 615,00 Euro
Berechnung des Zollbetrages: Zollwert × Zollsatz = Zollbetrag
615,00 Euro × 3,7 % = 22,76 Euro Zoll
Ermittlung der EUSt-Wertes: Zollwert 615,00 Euro
+ Zollbetrag 22,76 Euro
Bemessungsgrundlage für EUSt 637,76 Euro
Berechnung des EUSt Betrages: EUSt-Wert × EUSt-Satz = EUSt-Betrag
637,76 Euro × 19 % = 121,17 Euro EUSt
22,76 Euro Zoll
+ 121,17 Euro EUSt
Einfuhrabgaben insgesamt: 143,93 Euro