Doctorcreampie · 27 Posts
seit 23.08.2025
Doctorcreampie 
zum zitierten Beitrag Zitat von swnuck
Guten Abend,
also was ich so mitbekommen habe, müssen drei Dinge bei gleichzeitigem Umbau von Luftfilter und Auspuff stimmen:
- die Lautstärke darf sich nicht erhöhen (eigentlich das Fahrgeräusch und nur als Orientierungshilfe das Standgeräusch)
- die Abgaswerte müssen stimmen
- die Leistung darf sich nicht erhöhen
Wenn diese drei Sachen stimmen, sollte einer Eintragung „Luftfilter A in Verbindung Auspuff B“ nichts im Wege stehen.
Ein existierendes Kombigutachten wäre ideal ist aber nicht unbedingt zwingend und in vielen Fällen gibt’s die auch nicht.
Ich habe eher aus optischen und praktischen Gründen (mehr Platz für’s Knie) einen S&S Stealth montiert. Auf der mitgelieferten Blende ist eine E-Nummer. Das Zertifikat kann beim Hersteller heruntergeladen werden. Meine J&H-Auspuffanlage hat auch eine E-Nummer.
Das reicht aber nicht idiotensicher, weil die E-Nummern nicht in Verbindung mit der anderen Komponente vergeben wurden.
Bei der Dekra - Abnahme (natürlich mit Blende und dem Originalmapping) hat der Sachverständige das Standgeräusch gemessen und für gut befunden. Die halbe Nenndrehzahl durfte ich selbst einstellen...3x gemessen – dann wurde der Mittelwert gebildet.
Die Abgaswerte stimmten auch und auf eine Leistungsmessung wurde verzichtet, weil der Luftfilter mit der Blende keinen höheren Luftdurchsatz hat und keine weiteren leistungsteigendern Veränderungen (NW, Manifold, Kopfbearbeitung) vorlagen.
Die Eintragung „Luftfilter S&S stealth in Verbindung Auspuff J&H“ wurde zertifiziert (§21) und auf der Zulassungsstelle dann eingetragen. Ich glaube das war vor 3 Jahren und hat keine 100€ gekostet.
Softail Slim MY 2013, Euro 3. Setzt natürlich einen aufgeschlossenen aaS voraus.
VG Stephan
zum zitierten Beitrag Zitat von swnuck
Guten Abend,
also was ich so mitbekommen habe, müssen drei Dinge bei gleichzeitigem Umbau von Luftfilter und Auspuff stimmen:
- die Lautstärke darf sich nicht erhöhen (eigentlich das Fahrgeräusch und nur als Orientierungshilfe das Standgeräusch)
- die Abgaswerte müssen stimmen
- die Leistung darf sich nicht erhöhen
Wenn diese drei Sachen stimmen, sollte einer Eintragung „Luftfilter A in Verbindung Auspuff B“ nichts im Wege stehen.
Ein existierendes Kombigutachten wäre ideal ist aber nicht unbedingt zwingend und in vielen Fällen gibt’s die auch nicht.
Ich habe eher aus optischen und praktischen Gründen (mehr Platz für’s Knie) einen S&S Stealth montiert. Auf der mitgelieferten Blende ist eine E-Nummer. Das Zertifikat kann beim Hersteller heruntergeladen werden. Meine J&H-Auspuffanlage hat auch eine E-Nummer.
Das reicht aber nicht idiotensicher, weil die E-Nummern nicht in Verbindung mit der anderen Komponente vergeben wurden.
Bei der Dekra - Abnahme (natürlich mit Blende und dem Originalmapping) hat der Sachverständige das Standgeräusch gemessen und für gut befunden. Die halbe Nenndrehzahl durfte ich selbst einstellen...3x gemessen – dann wurde der Mittelwert gebildet.
Die Abgaswerte stimmten auch und auf eine Leistungsmessung wurde verzichtet, weil der Luftfilter mit der Blende keinen höheren Luftdurchsatz hat und keine weiteren leistungsteigendern Veränderungen (NW, Manifold, Kopfbearbeitung) vorlagen.
Die Eintragung „Luftfilter S&S stealth in Verbindung Auspuff J&H“ wurde zertifiziert (§21) und auf der Zulassungsstelle dann eingetragen. Ich glaube das war vor 3 Jahren und hat keine 100€ gekostet.
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VG Stephan
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„I don‘t like valves that look like golf tees. Intake valves should be the size of trash can lids, and pistons should be the size of manhole covers“ (Jay Leno)
Doctorcreampie · 27 Posts
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Doctorcreampie 
zum zitierten Beitrag Zitat von motorcycle boy
zum zitierten Beitrag Zitat von swnuck
Guten Abend,
also was ich so mitbekommen habe, müssen drei Dinge bei gleichzeitigem Umbau von Luftfilter und Auspuff stimmen:
- die Lautstärke darf sich nicht erhöhen (eigentlich das Fahrgeräusch und nur als Orientierungshilfe das Standgeräusch)
- die Abgaswerte müssen stimmen
- die Leistung darf sich nicht erhöhen
Wenn diese drei Sachen stimmen, sollte einer Eintragung „Luftfilter A in Verbindung Auspuff B“ nichts im Wege stehen.
Ein existierendes Kombigutachten wäre ideal ist aber nicht unbedingt zwingend und in vielen Fällen gibt’s die auch nicht.
Ich habe eher aus optischen und praktischen Gründen (mehr Platz für’s Knie) einen S&S Stealth montiert. Auf der mitgelieferten Blende ist eine E-Nummer. Das Zertifikat kann beim Hersteller heruntergeladen werden. Meine J&H-Auspuffanlage hat auch eine E-Nummer.
Das reicht aber nicht idiotensicher, weil die E-Nummern nicht in Verbindung mit der anderen Komponente vergeben wurden.
Bei der Dekra - Abnahme (natürlich mit Blende und dem Originalmapping) hat der Sachverständige das Standgeräusch gemessen und für gut befunden. Die halbe Nenndrehzahl durfte ich selbst einstellen...3x gemessen – dann wurde der Mittelwert gebildet.
Die Abgaswerte stimmten auch und auf eine Leistungsmessung wurde verzichtet, weil der Luftfilter mit der Blende keinen höheren Luftdurchsatz hat und keine weiteren leistungsteigendern Veränderungen (NW, Manifold, Kopfbearbeitung) vorlagen.
Die Eintragung „Luftfilter S&S stealth in Verbindung Auspuff J&H“ wurde zertifiziert (§21) und auf der Zulassungsstelle dann eingetragen. Ich glaube das war vor 3 Jahren und hat keine 100€ gekostet.
Softail Slim MY 2013, Euro 3. Setzt natürlich einen aufgeschlossenen aaS voraus.
VG Stephan
Das scheint ja jeder Prüfer (oder jedes Bundesland?) zu halten wie er (es) will ?: In Hessen nur Lautstärke, dafür aber mit Fahrprüfung nach dem amtlichen Fahrzyklus.




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