Hatte mal irgendwo gelesen, dass das tatsächlich Ärger geben könnte. Weiß aber nicht mehr wo... Egal, ist ein cooles Extra!
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turbo · 7393 Posts
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28.10.2009 21:04
wie gesagt: unkenntlichmachung eine amtlich erteilten........ und damit meinten die echt die schriftgrösse. Überall bekloppte unterwegs. In texas nur mit brille und ohne helm kein problem. In arkansas steht darauf die todesstrafe. Oder so. Kann auch andersrum sein. Das abkassieren steht aber wohl überall im vordergrund.
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v-roder · 710 Posts
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29.10.2009 07:47
sehe ich auch so.
solange man alles an buchstaben und ziffern lesen kann ist es absolut ok.
ich habe damit auch bei unsin österreich noch nie probleme bekommen.
zum zitierten BeitragZitat von AngelofHell
stempel iss druff und eingetragen isses auch.........
wat sollen die wollen ????
da wäre ich aber vorsichtig.
Wenn das Kennzeichen an der Vrod ist, dann wurde das ja erst nach 2005 "eingetragen".
Damals war es aber schon unzulässig, sowas zuzulassen.
Meine Eintragung mit Ausnahmegenehmigung ist noch aus Anfang der 90er und ich hatte deswegen schon mehrfach Feindkontakt (besonders in Frankfurt).
Aufgrund des Alters und der Ausnahmegenehmigung konnte ich immer MIT Schild weiterfahren...
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Gruß
v2devil
Die Entscheidung liegt nicht bei der Zulassungsstelle.
Eine Zulassung mit kleinem Kennzeichen ist nicht mehr erlaubt.
Es gibt nur noch Bestandschutz von alten kleinen Kennzeichen mit Eintragung... allerdings schon mehrere Jahre her. (weiß nicht mehr genau seit wann)
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turbo · 7393 Posts
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29.10.2009 13:07
in jedem strassenverkehrsamt in deutschland hängt ein plakat mit der übersicht der zulassungsfähigen schilder. Einheitlich. Und da gibt es auch keine ausnahmen. Die schilderdrucker müssen sich auch daran halten. Machen sie es nicht, klebt dir die behörde schon den stempel nicht drauf. Hast du also ein kleines schild, müssen die vollzugsbeamten davon ausgehen, das du selber illegalerweise manipuliert hast. Ausnahmen gibt z.B. nur bei amerikanischen papieren und einer einzelabnahme.
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erlaubt mit sondereintragung......garnichtmehr erlaubt......
Tüv-Prüfer sagt.... entscheidet die zulassungstelle........
Polizei sagt : so nich, mein freund..........
das mein ich, mit dem paradoxum.......
jeder weiss etwas, und alle wissen nix..........
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turbo · 7393 Posts
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29.10.2009 13:41
gibt nur drei zugelassene grössen für unsere hobel. Manche städte lassen schmale sperrschrift zu manche nicht. Da passen dann drei bustaben auf das kleinere oder auch nicht. Hast du ein saisonkennzeichen müssen die stempel auch noch drauf. Also ne nummer grösser. Die mopedschilder sind verboten.
Dem tüv ist das wurscht solange du das schild nicht verkehrwiedrig anschraubst. Aber bremerjung hat recht. Wir verfälschen das thema hier.......
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JoJo7 · seit
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29.10.2009 13:50
Zitat von bremerjung
Moin Jungens,
paßt das Thema nicht besser hier
Da wird schon länger diskutiert.
...