Die Schlussleuchte ist nach der StVZO nicht das Problem. Hier steht in § 53 Abs.1
" Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur eine Schlußleuchte zu haben."
Dies bedeutet, sie dürfen auch zwei haben. Von mittigem Anbringen ist in § 53 nichts zu finden.
Problem nach der StVZO dürfte allerdings das Bremslicht (§ 53 Abs. 2) sein. Hier darf bei Krafträdern ohne Beiwagen nur eine Bremsleuchte vorhanden sein.
Die Gretchenfrage dürfte nun sein, ob Deine Moppeds eine EU-Zulassung (meines Wissens generell ab ca. 2000) haben oder nach deutschem Recht zugelassen wurden. Nach EU-Zulassung ist die Anbringung der Kombileuchten kein Problem (vorausgesetzt, die Kombileuchten verfügen über die entsprechende E-Kennzeichnung). Ist die EU-Zulassung nicht vorhanden, gilt die StVZO.
Wie mein Vorredner schon sagte, würde ich mit den Fahrzeugpapieren mal beim TÜV vorbeischauen. Dann hast Du Sicherheit.
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~~ Vier Räder bewegen den Körper; doch nur zwei Räder bewegen die Seele ~~