Stimmt, ein Kaufvertrag hilft logischerweise immer nur im Nachhinein und dann eben auch grundsätzlich erstmal nur im Falle von zivilrechtlichen Ansprüchen. Im Rahmen der polizeilichen Kontrolle nutzt er erstmal nichts, da hier der Fahrer für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges verantwortlich ist. Deshalb sollte zur Überprüfung durch den TÜV das Fahrzeug sicherheitshalber auch auf einem Hänger vorgeführt werden.
Soviel ist übrigens im Kaufvertrag nicht zu dokumentieren, was nicht StVZO-Konform sein dürfte.
Anzuführen sind aus meiner Sicht insbesondere:
1.) Scheinwerfer,
2.) Tacho (sofern keine KM-Skalierung vorhanden)
3.) Auspuffanlage
4.) Dauerlichtschaltung der vorderen Blinker und
5.) eventuell die orange beleuchtete Frontfenderspitze (z.B. u.a. bei Softail Heritage oder Road King).
Somit alles andere als unüberschaubar.
Alles in Allem würde ich die Kosten für die entsprechende Umrüstung gleich von vorneherein mit einkalkulieren, wenn es sich um ein günstiges Angebot handelt und somit gar nicht erst mit dem Feuer spielen. Dann sehe ich schlussendlich auch sofort, ob das vermeintliche Schnäppchen tatsächlich eines ist.
Gefährlich ist es übrigens, dass wenn ich vorher schon weiss, dass der Händler die Zulassung nur durch Manipulation erreicht hat. Dies könnte man mir hinterher bei Nutzung des Fahrzeuges im Straßenverkehr rechtlich vorhalten. Und dann kommt schnell die vorsätzliche Erfüllung diverser Verkehrstatbestände in Frage. Insofern solllte die Umrüstung logischerweise vor der ersten Nutzung im Straßenverkehr erfolgen. Bis zum TÜV würde ich sie, wie eingangs bereits erwähnt, auf dem Hänger bringen. Dann besteht überhaupt kein Risiko (solange sie Dir nicht vom Hänger fällt, was dann allerdings ein Schadenrisiko wäre, für das der Verkäufer mangels Kausalität grundsätzlich nicht herangezogen werden kann

).
Allerdings, wenn ich den Threaderöffner richtig verstanden habe, hat sich dieses Thema für ihn ohnehin erledigt.
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