Einige haben es ja schon bemerkt, dass sich das Verhalten der Sachverständige geändert hat.
Der Grund hier für ist die seit dem 01.01.2012 online Datenbank in der spezifische Informationen über das Fahrzeug das zur Vorführung steht gespeichert werden und so direkten Zugriff auf diese Daten bietet. Hier muss der Sachverständige z.B. angeben ob der Lufi und Auspuff Original ist oder verändert.
Aber das beste ist das der Sachverständig anhand dieser Datenbank gegen geprüft wird (werden kann) und falls falsche Angaben gemacht wurden er seine Zulassung verlieren kann. Einige machen daher auch Fotos der Maschinen und hängen diese in die Datenbank ein. JA auch das ist vorgesehen.
So das ist der Grund warum Ihr so klasse Kombis wie offener Lufi mit offenem Auspuff
a) nicht mehr eingetragen bekommt und
b) auch zur HU eins oder gar beides zurück bauen könnt.
PS: Das gilt auch für Penzel, Kess und J&H da diese alle nur mit dem Serien Lufi homologiert sind. Wie alle Anbauteile wird immer nur dieses Teil mit dem original Zustand geprüft und dazu das Gutachten erstellt.
Denkt aber auch an das so geliebte Katzenauge und seitlichen Kennzeichenhalter.
Die Vorgabe kommt nicht wie Ihr vermutet vom TÜV, sondern bedankt Euch bei unserem Verkehrsministerium.
So nun alle schön in die Garage und macht Eure Harley's TÜV konform. Achso solltet Ihr noch einen Sachverständigen finden der die Sache nicht so eng nimmt seit dankbar und pflegt Ihn schön damit er Euch noch lange erhalten bleibt. Denn auch die Bekannten Sachverständige beim

oder

Schrauber unterliegen dieser Anforderung und können eingetlich legal nicht mehr anders.
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Gruß Steve
Night Train driver the best in class
Lebe deine Träume und Träume nicht vom Leben