Zitat von sg-joe
Kann ich aus Erfahrung bestätigen. Anfang des Jahres habe ich ein paar Tage nach einer dreistündigen Regenfahrt beim Putzen bemerkt dass der Reifenmann den Vorderpneu verkehrt herum montiert hat. Ein Unterschied zum korrekten Einbau war für mich beim Fahrverhalten generell nicht feststellbar. Einzig beim Bremsen kam es mir nachträglich so vor als wäre der Grip nicht so gut gewesen.
Aber das Profil ist asymmetrisch - es ist also optisch nicht egal, wie herum der Reifen aufgezogen wird?
@ chrisk&viczena:
Egal, CkrisK kennt offenbar keine Vorschrift, die § 36 StVZO "überspielen" würde, also kommt es auf die Angaben des Herstellers an. Dies wird man aus § 36 I S.1 StVZO herauslesen können:
"Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen".
Belastung und Geschwindigkeit ist klar, die Drehrichtung läßt sich unter "Betriebsbedingung" (er)fassen.
Ein Vorderreifen wird schon wegen der Belastung kaum als Hinterreifen geeignet sein.
Aber ein als Hinterreifen ausgewiesener Reifen kann bei Umkehrung der Drehrichtung mechanisch-"betriebstechnisch", als Vorderreifen verwendet werden. Die StVZO jedenfalls verbietet es nicht, mechanisch gibt es nichts zu erinneren, weil die Vorderreifen insofern nicht anders gebaut sind als Hinterreifen, sich eben nur entgegengesetzt drehen, wobei man aber noch fragen könnte, ob denn die Mißachtung der Drehrichtung wirklich ein Sicherheitsrisiko darstellt oder nur den Verschleiß fördert.
Es blebt die Frage des Profils. Das dürte aber wohl gerade beim Motorrad nicht entscheidend sein, denn es gibt ja offensichtlich ganz erhebliche Unterschiede bei den Motorradreifen:
Es gibt solche, die wie angeblich die Avon sich geradezu festsaugen, und solche wie die Dunlop, die gerade im höheren Alter (was ja nicht verboten ist, solange der Reifen noch keinen Schaden hat) kaum noch Grip auf Nässe haben. Da niemand gezwungen ist, sich einen besonders regengriffigen Reifen aufzuziehen, bzw. ein besonders mieser Reifen nicht verboten ist, kann es auch nicht verboten sein, den Regengrip durch "Umdrehung" des Profils zu verschlechtern, falls dies überhaupt wirklich signifikante Unterschiede bedeuten würde.