Zitat von eytschpi
Interessant, was diese Verkehrslehrer sich einbilden. Ich möchte mal wissen, wie die eine geschätzte Geschwindigkeit vor Gericht beweisen möchten.
seig glücklich, in D zu leben.
In Ö gilt eine solche "Einschätzung" vor Gericht, und die haben eine sog. Anonymverfügung.
Da muß der Beschuldigte seine Unschuld beweisen.
BtW: auch mal die anderen Videos von "OrganspenderHD" angesehen?
Bei knapp 300 Sachen, durchgezogene Linie auf der Landstrasse und überholen....
Kein Wunder, wenn die Bevölkerung immer mehr frust auf Bikern abläßt.
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Schuld haben immer nur die Anderen 
Keine Hand zum Gruße.
Alles, was Spaß macht, ist entweder Verboten, oder macht Dick.