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--- Unterschiedliche dB-Werte CoC / Aufkleber am Rahmen (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=109478)
Habe an meiner 117er Breakout, lt. CoC und Fahrzeugschein ein Standgeräusch von 95 dB eingetragen. Auf dem Aufkleber am Rahmen stehen aber 94 dB. Habt ihr das auch so? Frage mich was wohl in einer Kontrolle passiert wenn das einem Sheriff auffällt.
Da sollte auch das Messverfahren draufstehen, also eine ISO, ECE oder australische Norm.
An meinem Bike hat es auch einen solchen Kleber, der bezieht sich aber auf die australische Norm für Australien und hat in Europa absolut keine Bedeutung (90dB bei 2'500/min).
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"Der Staat ist das kälteste aller kalten Ungeheuer...".
Friedrich Nietzsche, Also sprach Zarathustra, 1883
Freiheit und Frieden für die Ukraine!
Das was im amtlichen Fahrzeugschein steht, nämlich 95 db, ist die deutsche Rechtssicherheit, die dir keiner nehmen kann!
zum zitierten Beitrag Zitat von Scirocco
die deutsche Rechtssicherheit, die dir keiner nehmen kann!
Erklär' doch mal Deine An- und Einsichten bitte etwas genauer, damit alle Schlafschafe genau Bescheid wissen, wie es richtig läuft...
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2019 Breakout 114
Jekill&Hyde, Kennzeichenhalter seitlich, TB Heckfender mit 3-in-1-Leuchten, TB Airride, TB Einzelsitz, Stripe-Blinker vorn...
Denke das wird schon so sein dass das CoC und der Eintrag im Schein maßgeblich ist. Der Aufkleber am Rahmen ist halt nur ein Aufkleber. Aber in DE leider trotzdem Pflicht und die Angaben sollten ja schon stimmen. Meine Idee ist, bei Harley DE um den richtigen Aufkleber zu bitten, den alten abmachen und den neuen in der Schublade zu lassen bis ein Sheriff oder der TÜV meckert.
Wenn der Aufkleber maßgeblich wäre, bräuchte man ja bei anderen Auspuffanlagen mit Standgeräuschänderung erst gar nichts in den Papieren eintragen ??
Ich habe gar keinen Aufkleber, bei Neulackierung des Rahmens ist der entfallen.
Beim Blick in den Schein hat der Prüfende auch den Wert der deutschen Zulassung und muß sich gar nicht erst fragen, ob es vielleicht eine Importmaschine mit den nur im Ursprungsland geltenden Geräuschwerten auf dem Rahmenaufkleber ist.
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WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN