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Geschrieben von shrurg am 06.04.2023 um 19:01:

Habe an meiner 117er Breakout, lt. CoC und Fahrzeugschein ein Standgeräusch von 95 dB eingetragen. Auf dem Aufkleber am Rahmen stehen aber 94 dB. Habt ihr das auch so? Frage mich was wohl in einer Kontrolle passiert wenn das einem Sheriff auffällt.


Geschrieben von Agossi am 06.04.2023 um 22:12:

Da sollte auch das Messverfahren draufstehen, also eine ISO, ECE oder australische Norm.
An meinem Bike hat es auch einen solchen Kleber, der bezieht sich aber auf die australische Norm für Australien und hat in Europa absolut keine Bedeutung (90dB bei 2'500/min).

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Friedrich Nietzsche, Also sprach Zarathustra, 1883

Freiheit und Frieden für die Ukraine!
 


Geschrieben von Scirocco am 07.04.2023 um 01:42:

Das was im amtlichen Fahrzeugschein steht, nämlich 95 db, ist die deutsche Rechtssicherheit, die dir keiner nehmen kann!


Geschrieben von Wildpower am 07.04.2023 um 08:10:

zum zitierten Beitrag Zitat von Scirocco
 die deutsche Rechtssicherheit, die dir keiner nehmen kann!

Und du glaubst bestimmt noch der Osterhase versteckt die Eier.


Geschrieben von DeeCee am 09.04.2023 um 20:19:

Erklär' doch mal Deine An- und Einsichten bitte etwas genauer, damit alle Schlafschafe genau Bescheid wissen, wie es richtig läuft...

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2019 Breakout 114

Jekill&Hyde, Kennzeichenhalter seitlich, TB Heckfender mit 3-in-1-Leuchten, TB Airride, TB Einzelsitz, Stripe-Blinker vorn...


Geschrieben von shrurg am 09.04.2023 um 21:19:

Denke das wird schon so sein dass das CoC und der Eintrag im Schein maßgeblich ist. Der Aufkleber am Rahmen ist halt nur ein Aufkleber. Aber in DE leider trotzdem Pflicht und die Angaben sollten ja schon stimmen. Meine Idee ist, bei Harley DE um den richtigen Aufkleber zu bitten, den alten abmachen und den neuen in der Schublade zu lassen bis ein Sheriff oder der TÜV meckert.


Geschrieben von Schneckman am 10.04.2023 um 11:51:

Wenn der Aufkleber maßgeblich wäre, bräuchte man ja bei anderen Auspuffanlagen mit Standgeräuschänderung erst gar nichts in den Papieren eintragen ??
Ich habe gar keinen Aufkleber, bei Neulackierung des Rahmens ist der entfallen.
Beim Blick in den Schein hat der Prüfende auch den Wert der deutschen Zulassung und muß sich gar nicht erst fragen, ob es vielleicht eine Importmaschine mit den nur im Ursprungsland geltenden Geräuschwerten auf dem Rahmenaufkleber ist.

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