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Geschrieben von Melhee am 05.08.2023 um 13:55:

passing light einseitig

servus mit einander
bevor ich mein ganzes moped zerlege hätte ich da ne frage
habe eine 96er heritage mit passing light
mir fällt folgenes auf das passing light leuchtet nur einseitig auf

stellung - licht ( fahrtrichtung )
ablendlicht passing light off - l u. r aus
fernlicht passung light off - l an  / r aus
ablendlicht passing light on - l aus / r an
fernlicht passing light on  l an / r aus

ist das normal ?

gruß aus franken


Geschrieben von springerdinger am 05.08.2023 um 14:05:

Meinst du die beiden Zusatzscheinwerfer?


Geschrieben von Melhee am 05.08.2023 um 14:06:

ja die meine ich


Geschrieben von springerdinger am 05.08.2023 um 14:12:

Das sind in der Regel Breitstrahler und sind nur mit dem Abblendlicht zulässig!


Geschrieben von springerdinger am 05.08.2023 um 14:21:

Seit wann hast du dieses Moped, und war das von Anfang so?


Geschrieben von Schimmy am 05.08.2023 um 14:29:

Moinsen,

Da hat einer der Vorbesitzer vermutlich mal Ärger mit dem TÜV bekommen, denn es gab seinerzeit die Vorschrift,
dass bei einspurigen Kraftfahrzeugen maximal 2 Scheinwerfer GLEICHZEITIG leuchten durften. Also ging man hin
und "deklarierte" den einen Zusatzscheinwerfer als "Nebelscheinwerfer" (darf zusammen mit dem Abblendlicht leuchten),
und den anderen als "Fernscheinwerfer" (darf zusammen mit dem Fernlicht leuchten). fröhlich

Ist zum Glück heute passé...

Die Zusatzscheinwerfer dürfen - wie "springerdinger" schon schrieb - nur zusammen mit dem Abblendlicht leuchten.

P.S. Aber (und DAS fehlte bei "springerdingers" Beitrag) sie müssen SEPARAT zu schalten sein (dürfen also NICHT
AUTOMATISCH mit dem Abblendlicht leuchten) ! ! !


Du musst die Verkabelung so ändern, dass beide Leitungen für die Zusatzscheinwerfer (GRAU/SCHWARZ) am "Ausgang"
des Schalters angeschlossen sind und am "Eingang" des Schalters die Leitung für´s Abblendlicht (GELB) angeschlossen ist.

GReetz  Jo

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Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten Augenzwinkern

Stammtisch in Münster/NRW


Geschrieben von Chopper 15 am 05.08.2023 um 14:45:

Was mich irritiert ist das wie er schreibt bei Fernlicht an, der linke Zusatzscheinwerfer auch leuchtet obwohl dieser auf off geschaltet ist.

__________________
Wenn ich fliegen könnte würd ich kein Motorrad fahren
Grüße aus der Pfalz


Geschrieben von springerdinger am 05.08.2023 um 15:08:

zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy

Die Zusatzscheinwerfer dürfen - wie "springerdinger" schon schrieb - nur zusammen mit dem Abblendlicht leuchten.

P.S. Aber (und DAS fehlte bei "springerdingers" Beitrag) sie müssen SEPARAT zu schalten sein (dürfen also NICHT
AUTOMATISCH mit dem Abblendlicht leuchten) ! ! !

Das hatte ich außen vor gelassen, da es ja um Zusatzscheinwerfer geht, welche zusätzlich zugeschaltet werden können.


Geschrieben von Melhee am 05.08.2023 um 15:27:

servus miteinander danke für denn support
fehler wurde entdeckt und auch gleich behoben
- wurde überbrückt ....


Geschrieben von Schimmy am 05.08.2023 um 16:11:

zum zitierten Beitrag Zitat von Chopper 15
Was mich irritiert ist das wie er schreibt bei Fernlicht an, der linke Zusatzscheinwerfer auch leuchtet obwohl dieser auf off geschaltet ist.

Das ist schaltungstechnisch eine der leichteren "Übungen".... Den einen Zusatzscheinwerfer lässt Du so angeschlossen,
wie er war, und den anderen klemmst Du einfach an die Leitung für´s Fernlicht (unter Umgehung des Schalters für die
Zusatzscheinwerfer). Augenzwinkern

Greetz  Jo

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Stammtisch in Münster/NRW


Geschrieben von snike98 am 05.08.2023 um 16:30:

zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy
Moinsen,

Die Zusatzscheinwerfer dürfen - wie "springerdinger" schon schrieb - nur zusammen mit dem Abblendlicht leuchten.

P.S. Aber (und DAS fehlte bei "springerdingers" Beitrag) sie müssen SEPARAT zu schalten sein (dürfen also NICHT
AUTOMATISCH mit dem Abblendlicht leuchten) ! ! !


GReetz  Jo

Moin moin

Wenn diese Regelung noch immer aktuell ist, warum dürfen dann bei meiner 20er Limited z.B. die Zusatzleuchten sowohl bei Abblendlicht wie auch beim Fernlicht brennen?
Hat HD da mal wieder eine Ausnahmeregelung bekommen?

Gruß Dirk

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There`s no second chance for a first impression!


Geschrieben von Schimmy am 05.08.2023 um 18:14:

Moinsen Dirk,

Also wenn Deine Zusatzscheinwerfer mit "B" oder "F" gekennzeichnet sind, dann sind sie als Nebelscheinwerfer
zugelassen und dürfen - so wie bei den übrigen Kfz-Typen - nur zusammen mit dem Abblendlicht leuchten. Beim
Umschalten auf Fernlicht müssen sie ausgehen.

So steht´s auch in der Bedienungsanleitung zu Deinem Moped drin (siehe Bild)

Greetz  Jo


P.S. Handelt es sich bei Deinem Moped vielleicht um ein Modell, das nicht für den europäischen Markt bestimmt war ? ? ?

__________________
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Stammtisch in Münster/NRW


Geschrieben von Wildpower am 07.08.2023 um 13:20:

Ich habe hier im Forum schon gesucht, aber ausser "umklemmen" nichts gefunden.
Deshalb hier meine Frage:
Was und vor allem wo muß ich denn umklemmen, damit ich die Zusatzscheinwerfer auch
bei Fernlicht zuschalten kann?
05er RoadKing


Geschrieben von HeikoJ am 07.08.2023 um 14:44:

zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy
Beim Umschalten auf Fernlicht müssen sie ausgehen.

Nö, in Europa weder bei Auto noch bei Motorrad ...

ECE R53 — Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klasse L3 hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen [2020/31]

Absatz 6.10.9
Die Nebelscheinwerfer müssen unabhängig von den Scheinwerfern für Fernlicht oder den Scheinwerfern für Abblendlicht ein- und ausgeschaltet werden können.

__________________
'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."


Geschrieben von Schimmy am 07.08.2023 um 17:48:

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy
Beim Umschalten auf Fernlicht müssen sie ausgehen.

Nö, in Europa weder bei Auto noch bei Motorrad ...

ECE R53 — Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klasse L3 hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen [2020/31]

Absatz 6.10.9
Die Nebelscheinwerfer müssen unabhängig von den Scheinwerfern für Fernlicht oder den Scheinwerfern für Abblendlicht ein- und ausgeschaltet werden können.

Moinsen,

Jetzt wird´s spitzfindig.......

Der Absatz 6.10.9 bedeutet nicht, das die Nebelscheinwerfer auch gleichzeitig zusammen mit dem (den) Fernscheinwerfer(n)
leuchten dürfen. Er beinhaltet nur die Aussage, dass diese nicht AUTOMATISCH mit Fern- oder Abblendlicht leuchten dürfen.

In den ALLGEMEINEN VORSCHRIFTEN der ECE R53 (Absatz 5) ist folgender Text zu finden:
5.10. Die elektrischen Verbindungen müssen so ausgeführt sein, dass die Begrenzungsleuchten bzw.
— falls keine vorderen Begrenzungsleuchten vorhanden sind — der Scheinwerfer für Abblendlicht, die
Schlussleuchte und die Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichen nur gleichzeitig ein- und
ausgeschaltet werden können, sofern nichts anderes bestimmt ist.

5.11. Sofern keine besonderen Vorschriften bestehen, sind die elektrischen Verbindungen so auszuführen,
dass der Scheinwerfer für Fernlicht, der Scheinwerfer für Abblendlicht und der Nebelscheinwerfer nur dann
eingeschaltet werden können, wenn die in Abschnitt 5.10 genannten Leuchten ebenfalls eingeschaltet sind.
...........


.... was FÜR MICH im Umkehrschluss bedeutet, dass der/die Nebelscheinwerfer NICHT eingeschaltet werden kann/
können (darf/dürfen), wenn auf Fernlicht geschaltet wurde.....

Nichts desto trotz hat man sich mit der Kennzeichnung der Zusatzscheinwerfer als "Nebelscheinwerfer" (zu EVO-Zeiten
stand auf des Dingern gar nix drauf, und sie hießen "passing lights") ein "Eigentor" geschossen, denn im §17 StVO steht:

"3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher
Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche
Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden.
Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
"

... also bei Wetterbedingungen, bei denen ohnehin kaum Eine(r) mit dem Motorrad unterwegs sein dürfte.....

Aber: Wo kein Kläger, .......
zum zitierten Beitrag Zitat von Wildpower
Ich habe hier im Forum schon gesucht, aber ausser "umklemmen" nichts gefunden.
Deshalb hier meine Frage:
Was und vor allem wo muß ich denn umklemmen, damit ich die Zusatzscheinwerfer auch
bei Fernlicht zuschalten kann?
05er RoadKing

Das ist eigentlich recht einfach zu realisieren. Der "Eingang" des Schalters für die Zusatzscheinwerfer ist mit der
Leitung für´s Abblendlicht (GELB) verbunden. Wenn Du statt dessen den "Eingang" an BLAU (= Spannung Licht)
anschließt, ist dort immer Spannung drauf.

GReetz  Jo

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