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Zitat von HeikoJ
Nö, in Europa weder bei Auto noch bei Motorrad ...
ECE R53 — Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klasse L3 hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen [2020/31]
Absatz 6.10.9
Die Nebelscheinwerfer müssen unabhängig von den Scheinwerfern für Fernlicht oder den Scheinwerfern für Abblendlicht ein- und ausgeschaltet werden können.
Moinsen,
Jetzt wird´s spitzfindig.......
Der Absatz 6.10.9 bedeutet nicht, das die Nebelscheinwerfer auch gleichzeitig zusammen mit dem (den) Fernscheinwerfer(n)
leuchten dürfen. Er beinhaltet nur die Aussage, dass diese nicht AUTOMATISCH mit Fern- oder Abblendlicht leuchten dürfen.
In den ALLGEMEINEN VORSCHRIFTEN der ECE R53 (Absatz 5) ist folgender Text zu finden:
5.10. Die elektrischen Verbindungen müssen so ausgeführt sein, dass die Begrenzungsleuchten bzw.
— falls keine vorderen Begrenzungsleuchten vorhanden sind — der Scheinwerfer für Abblendlicht, die
Schlussleuchte und die Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichen nur gleichzeitig ein- und
ausgeschaltet werden können, sofern nichts anderes bestimmt ist.
5.11. Sofern keine besonderen Vorschriften bestehen, sind die elektrischen Verbindungen so auszuführen,
dass der Scheinwerfer für Fernlicht, der Scheinwerfer für Abblendlicht und der Nebelscheinwerfer nur dann
eingeschaltet werden können, wenn die in Abschnitt 5.10 genannten Leuchten ebenfalls eingeschaltet sind.
...........
.... was FÜR MICH im Umkehrschluss bedeutet, dass der/die Nebelscheinwerfer NICHT eingeschaltet werden kann/
können (darf/dürfen), wenn auf Fernlicht geschaltet wurde.....
Nichts desto trotz hat man sich mit der Kennzeichnung der Zusatzscheinwerfer als "Nebelscheinwerfer" (zu EVO-Zeiten
stand auf des Dingern gar nix drauf, und sie hießen "passing lights") ein "Eigentor" geschossen, denn im §17 StVO steht:
"
3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher
Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche
Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden.
Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt."
... also bei Wetterbedingungen, bei denen ohnehin kaum Eine(r) mit dem Motorrad unterwegs sein dürfte.....
Aber: Wo kein Kläger, .......
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Zitat von Wildpower
Ich habe hier im Forum schon gesucht, aber ausser "umklemmen" nichts gefunden.
Deshalb hier meine Frage:
Was und vor allem wo muß ich denn umklemmen, damit ich die Zusatzscheinwerfer auch
bei Fernlicht zuschalten kann?
05er RoadKing
Das ist eigentlich recht einfach zu realisieren. Der "Eingang" des Schalters für die Zusatzscheinwerfer ist mit der
Leitung für´s Abblendlicht (
GELB) verbunden. Wenn Du statt dessen den "Eingang" an
BLAU (= Spannung Licht)
anschließt, ist dort immer Spannung drauf.
GReetz Jo
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Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten 
Stammtisch in Münster/NRW
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