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Geschrieben von nightrod am 29.12.2023 um 21:59:

Einbaurichtung BL1000LED

Ich montiert gerade zwei Lenkerblinker BL1000LED. Wie ist die Einbaurichtung? Eine Seite hat eine LED und die andere Seite hat zwei LED‘s (auf dieser Seite ist auch das E-Zeichen). Ich gehe mal davon aus, das sie Seite mit den zwei LED‘s nach vorne zeigen müßen. In der Montageanleitung geht man darauf leider nicht ein.


Geschrieben von George am 30.12.2023 um 10:37:

So, jetzt ist der Beitrag aus der FAQ Ecke nach hier geschoben und freigeschaltet.

Anleitung habe uch nicht, aber auch mein gesunder Menschenverstand sagt, dass due 2 Lämpchen nach vorne sollten.

Nach hinten darf nach dt. Zulassungsordnung an einem Lenker eigentlich gar nichts leuchten, sagte mein letzter Prüfer und wollte, dass ich die Gläser nach hinten abklebe.   unglücklich

__________________
When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.


Geschrieben von nightrod am 30.12.2023 um 10:57:

Ok, danke. Komisch das das nicht in der Einbauanleitung steht.


Geschrieben von ToniF am 30.12.2023 um 11:09:

https://www.kellermann-online.com/bl-1000-led/120.200

Bikd links unten


Geschrieben von Soonham am 30.12.2023 um 11:10:

rein logisch die beiden LED's nach vorne.... von dort sollst ja auch gesehen werden

:-) aber dafür steht auch :-)  
ACHTUNG! 
Erledigen Sie diese Arbeiten deshalb nur dann selbst, wenn Sie entsprechend ausgebildet sind.
Andernfalls wenden Sie sich an eine Fachwerkstatt und überlassen dieser den Anbau und Anschluss des BL 1000 LED/Dark /BL 2000.


Geschrieben von Franz-REMCM am 30.12.2023 um 12:58:

zum zitierten Beitrag Zitat von Soonham
ACHTUNG! 
Erledigen Sie diese Arbeiten deshalb nur dann selbst, wenn Sie entsprechend ausgebildet sind.
Andernfalls wenden Sie sich an eine Fachwerkstatt und überlassen dieser den Anbau und Anschluss des BL 1000 LED/Dark /BL 2000.


Geschrieben von Metal-Rider am 30.12.2023 um 13:33:

Ich hab die auch dran. Die beiden LED müssen nach vorne.

__________________
Gruß Ecki

OAMOI A METTLA - IMMA A METTLA


Geschrieben von nightrod am 30.12.2023 um 16:40:

Danke für die Bestätigung. Den letzten Hinweis hättest du dir schenken können. So etwas gehört in die Einbauanleitung, PUNKT.
Ich mache an meiner Maschine alles selber und benötige dafür keine überteuerte Werkstatt. Laßt doch bitte so einen Eintrag nicht immer in endlose schwachsinnige Diskussionen enden. Antwortet doch bitte einfach nur Fragen, wie sie auch gestellt werden, dann macht so ein Forum auch Spaß und bringt am Ende auch Informationen.


Geschrieben von Metal-Rider am 30.12.2023 um 16:46:

zum zitierten Beitrag Zitat von nightrod
Danke für die Bestätigung. Den letzten Hinweis hättest du dir schenken können. So etwas gehört in die Einbauanleitung, PUNKT.

Wenn Du damit jemand Speziellen ansprechen möchstest, solltest Du ihn zitieren. So weiß keiner, wer jetzt gemeint ist. Alternativ kannst Du denjenigen auch mit @nightrod ansprechen. Wenn Du nach mir postest, gehe ich davon aus, dass ich angesprochen bin, kann den Bezug aber nicht nachvollziehen.

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Gruß Ecki

OAMOI A METTLA - IMMA A METTLA


Geschrieben von nightrod am 30.12.2023 um 16:59:

Sorry ich meinte @Soonham 
wegen Fachfirma usw. 
Entschuldigt bitte , aber meine Zündschnur ist bei so etwas sehr kurz, weil das in fast allen Foren so läuft. Irgendwelche die Antworten irgendetwas, um etwas geschrieben zu haben, aber selber nur Vermutungen haben.


Geschrieben von ToniF am 30.12.2023 um 17:30:

zum zitierten Beitrag Zitat von Franz-REMCM
zum zitierten Beitrag Zitat von Soonham
ACHTUNG! 
Erledigen Sie diese Arbeiten deshalb nur dann selbst, wenn Sie entsprechend ausgebildet sind.
Andernfalls wenden Sie sich an eine Fachwerkstatt und überlassen dieser den Anbau und Anschluss des BL 1000 LED/Dark /BL 2000.

Der Beitrag war noch besser  Baby


Geschrieben von Schneckman am 31.12.2023 um 11:33:

zum zitierten Beitrag Zitat von George


Nach hinten darf nach dt. Zulassungsordnung an einem Lenker eigentlich gar nichts leuchten, sagte mein letzter Prüfer und wollte, dass ich die Gläser nach hinten abklebe.    unglücklich

...hääää ??
.... was Neues ???
Und  'deutsche Zulassungsordnung' wundert mich, sind das nicht EU-Regularien ?
Die alten nationalen Vorschriften für ältere Baujahre nennt man oft so, also deutsche Zulassung.
Und selbst da war ja good old Ochsenauge ok, bei einer gewissen Lenkermindestbreite.
In den Neunzigern kamen dann doch die Kellermann-Lenkerblinker raus (also die ersten BL 1000), die viele Ochsenblinker (und auch viele unzulässige Fiat-Seitenblinker im Lenker) ersetzten.

Manche Prüfer liegen oft auch einfach mal erstaunlich falsch in einzelnen Punkten, obwohl sie sonst Auskenner sind.
Einen Prüfer, der selbst schon lange HD's (u.a. auch alte Panhead) fährt, viele Jahre auch in Werkstätten Prüfer, mußte ich mit Nachdruck bzw. Ausdruck überzeugen, daß
ein einzelner Spiegel links genügt an meinen vor 1990 Baujahren  und daß der Spiegel auch kleiner sein darf, außerdem rechts nicht vorgeschrieben.
Was Ähnlilches hatte ich mit auch mal wegen Blinkerabstand hinten.

Was ich noch über die Lenkerblinker erinnere - "bis incl 1986 ausreichend für vorne und hinten, bei Lenkermindestbreite (evtl Höhe ?) xxx cm ..."
Ab Januar 1987 nicht mehr als einziger Blinker am Krad erlaubt, zusätzliche hintere Blinker notwendig.
Daß nichts nach hinten blinken soll, würde demnach eigentlich erst ab 1987 dann Begründung finden können ( Sinn vielleicht  nicht unbedingt, da es ja 'nicht schadet').
Aber bei den späteren Baujahren kommt doch wiederum die EU-Zulassungsvorschrift zum Tragen , wie dann die Aussage zum deutschen Zulassungsrecht ?

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WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN


Geschrieben von George am 31.12.2023 um 12:25:

zum zitierten Beitrag Zitat von Schneckman
zum zitierten Beitrag Zitat von George


Nach hinten darf nach dt. Zulassungsordnung an einem Lenker eigentlich gar nichts leuchten, sagte mein letzter Prüfer und wollte, dass ich die Gläser nach hinten abklebe.    unglücklich

...hääää ??
.... was Neues ???
Und  'deutsche Zulassungsordnung' wundert mich, sind das nicht EU-Regularien ?
Die alten nationalen Vorschriften für ältere Baujahre nennt man oft so, also deutsche Zulassung.
Und selbst da war ja good old Ochsenauge ok, bei einer gewissen Lenkermindestbreite.
In den Neunzigern kamen dann doch die Kellermann-Lenkerblinker raus (also die ersten BL 1000), die viele Ochsenblinker (und auch viele unzulässige Fiat-Seitenblinker im Lenker) ersetzten.

Manche Prüfer liegen oft auch einfach mal erstaunlich falsch in einzelnen Punkten, obwohl sie sonst Auskenner sind.
Einen Prüfer, der selbst schon lange HD's (u.a. auch alte Panhead) fährt, viele Jahre auch in Werkstätten Prüfer, mußte ich mit Nachdruck bzw. Ausdruck überzeugen, daß
ein einzelner Spiegel links genügt an meinen vor 1990 Baujahren  und daß der Spiegel auch kleiner sein darf, außerdem rechts nicht vorgeschrieben.
Was Ähnlilches hatte ich mit auch mal wegen Blinkerabstand hinten.

Was ich noch über die Lenkerblinker erinnere - "bis incl 1986 ausreichend für vorne und hinten, bei Lenkermindestbreite (evtl Höhe ?) xxx cm ..."
Ab Januar 1987 nicht mehr als einziger Blinker am Krad erlaubt, zusätzliche hintere Blinker notwendig.
Daß nichts nach hinten blinken soll, würde demnach eigentlich erst ab 1987 dann Begründung finden können ( Sinn vielleicht  nicht unbedingt, da es ja 'nicht schadet').
Aber bei den späteren Baujahren kommt doch wiederum die EU-Zulassungsvorschrift zum Tragen , wie dann die Aussage zum deutschen Zulassungsrecht ?

Ich weiß, fragste drei Prüfer, kriegste 8 Antworten.
Ich weiß nicht, ob bei meinem Eigenbau mit Einzelabnahme überhaupt eine EU Norm greift.
Ich hab mir das also angehört, abgeklebt, Plakette bekommen und bin zurück in die Garage gefahren  😉

Bis dato hatte ich das allerdings schon mehrmals mitbekommen, dass die Lenkerendenblinker solche Fragen aufwerfen. 

Mein Kenntnisstand bis jetzt:


1. Motorräder mit EZ vor 1.1.1987 dürfen Lenkerendenblinker (Ochsenaugen) als alleinige Blinker verwenden.
2. Lenkerendenblinker, die als alleinige Blinker eingesetzt werden sollen, müssen sowohl als vordere (Prüfkennzeichnung 11) als auch als hintere (Prüfkennzeichen 12) Fahrtrichtungsanzeiger (FRAZ) zugelassen sein.
3. In der Stvzo Par. 54 steht: 
'"Die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Die nach vorn wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger und die zusätzlichen seitlichen Fahrtrichtungsanzeiger dürfen an beweglichen Fahrzeugteilen angebaut sein, wenn diese Teile nur eine Normallage (Betriebsstellung) haben. "

Ob eine EU Norm diese Vorgabe wieder aushebeln, ist wahrscheinlich eine Frage der Zulassung. In meinem Fall hatte er damit wahrscheinlich recht.

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Geschrieben von Soonham am 31.12.2023 um 12:50:

zum zitierten Beitrag Zitat von nightrod
Sorry ich meinte @Soonham 
wegen Fachfirma usw. 
Entschuldigt bitte , aber meine Zündschnur ist bei so etwas sehr kurz, weil das in fast allen Foren so läuft. Irgendwelche die Antworten irgendetwas, um etwas geschrieben zu haben, aber selber nur Vermutungen haben.

:-) das war ein Auszug aus der Einbauanleitung…