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Einbaurichtung BL1000LED
Ich montiert gerade zwei Lenkerblinker BL1000LED. Wie ist die Einbaurichtung? Eine Seite hat eine LED und die andere Seite hat zwei LED‘s (auf dieser Seite ist auch das E-Zeichen). Ich gehe mal davon aus, das sie Seite mit den zwei LED‘s nach vorne zeigen müßen. In der Montageanleitung geht man darauf leider nicht ein.
So, jetzt ist der Beitrag aus der FAQ Ecke nach hier geschoben und freigeschaltet.
Anleitung habe uch nicht, aber auch mein gesunder Menschenverstand sagt, dass due 2 Lämpchen nach vorne sollten.
Nach hinten darf nach dt. Zulassungsordnung an einem Lenker eigentlich gar nichts leuchten, sagte mein letzter Prüfer und wollte, dass ich die Gläser nach hinten abklebe. 
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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.
Ok, danke. Komisch das das nicht in der Einbauanleitung steht.
https://www.kellermann-online.com/bl-1000-led/120.200
Bikd links unten
rein logisch die beiden LED's nach vorne.... von dort sollst ja auch gesehen werden
:-) aber dafür steht auch :-)
ACHTUNG!
Erledigen Sie diese Arbeiten deshalb nur dann selbst, wenn Sie entsprechend ausgebildet sind.
Andernfalls wenden Sie sich an eine Fachwerkstatt und überlassen dieser den Anbau und Anschluss des BL 1000 LED/Dark /BL 2000.
zum zitierten Beitrag Zitat von Soonham
ACHTUNG!
Erledigen Sie diese Arbeiten deshalb nur dann selbst, wenn Sie entsprechend ausgebildet sind.
Andernfalls wenden Sie sich an eine Fachwerkstatt und überlassen dieser den Anbau und Anschluss des BL 1000 LED/Dark /BL 2000.
Ich hab die auch dran. Die beiden LED müssen nach vorne.
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Gruß Ecki
OAMOI A METTLA - IMMA A METTLA
Danke für die Bestätigung. Den letzten Hinweis hättest du dir schenken können. So etwas gehört in die Einbauanleitung, PUNKT.
Ich mache an meiner Maschine alles selber und benötige dafür keine überteuerte Werkstatt. Laßt doch bitte so einen Eintrag nicht immer in endlose schwachsinnige Diskussionen enden. Antwortet doch bitte einfach nur Fragen, wie sie auch gestellt werden, dann macht so ein Forum auch Spaß und bringt am Ende auch Informationen.
zum zitierten Beitrag Zitat von nightrod
Danke für die Bestätigung. Den letzten Hinweis hättest du dir schenken können. So etwas gehört in die Einbauanleitung, PUNKT.
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Gruß Ecki
OAMOI A METTLA - IMMA A METTLA
Sorry ich meinte @Soonham
wegen Fachfirma usw.
Entschuldigt bitte , aber meine Zündschnur ist bei so etwas sehr kurz, weil das in fast allen Foren so läuft. Irgendwelche die Antworten irgendetwas, um etwas geschrieben zu haben, aber selber nur Vermutungen haben.
zum zitierten Beitrag Zitat von Franz-REMCM
zum zitierten Beitrag Zitat von Soonham
ACHTUNG!
Erledigen Sie diese Arbeiten deshalb nur dann selbst, wenn Sie entsprechend ausgebildet sind.
Andernfalls wenden Sie sich an eine Fachwerkstatt und überlassen dieser den Anbau und Anschluss des BL 1000 LED/Dark /BL 2000.
zum zitierten Beitrag Zitat von George
Nach hinten darf nach dt. Zulassungsordnung an einem Lenker eigentlich gar nichts leuchten, sagte mein letzter Prüfer und wollte, dass ich die Gläser nach hinten abklebe.![]()
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WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN
zum zitierten Beitrag Zitat von Schneckman
zum zitierten Beitrag Zitat von George
Nach hinten darf nach dt. Zulassungsordnung an einem Lenker eigentlich gar nichts leuchten, sagte mein letzter Prüfer und wollte, dass ich die Gläser nach hinten abklebe.![]()
...hääää ??
.... was Neues ???
Und 'deutsche Zulassungsordnung' wundert mich, sind das nicht EU-Regularien ?
Die alten nationalen Vorschriften für ältere Baujahre nennt man oft so, also deutsche Zulassung.
Und selbst da war ja good old Ochsenauge ok, bei einer gewissen Lenkermindestbreite.
In den Neunzigern kamen dann doch die Kellermann-Lenkerblinker raus (also die ersten BL 1000), die viele Ochsenblinker (und auch viele unzulässige Fiat-Seitenblinker im Lenker) ersetzten.
Manche Prüfer liegen oft auch einfach mal erstaunlich falsch in einzelnen Punkten, obwohl sie sonst Auskenner sind.
Einen Prüfer, der selbst schon lange HD's (u.a. auch alte Panhead) fährt, viele Jahre auch in Werkstätten Prüfer, mußte ich mit Nachdruck bzw. Ausdruck überzeugen, daß
ein einzelner Spiegel links genügt an meinen vor 1990 Baujahren und daß der Spiegel auch kleiner sein darf, außerdem rechts nicht vorgeschrieben.
Was Ähnlilches hatte ich mit auch mal wegen Blinkerabstand hinten.
Was ich noch über die Lenkerblinker erinnere - "bis incl 1986 ausreichend für vorne und hinten, bei Lenkermindestbreite (evtl Höhe ?) xxx cm ..."
Ab Januar 1987 nicht mehr als einziger Blinker am Krad erlaubt, zusätzliche hintere Blinker notwendig.
Daß nichts nach hinten blinken soll, würde demnach eigentlich erst ab 1987 dann Begründung finden können ( Sinn vielleicht nicht unbedingt, da es ja 'nicht schadet').
Aber bei den späteren Baujahren kommt doch wiederum die EU-Zulassungsvorschrift zum Tragen , wie dann die Aussage zum deutschen Zulassungsrecht ?
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zum zitierten Beitrag Zitat von nightrod
Sorry ich meinte @Soonham
wegen Fachfirma usw.
Entschuldigt bitte , aber meine Zündschnur ist bei so etwas sehr kurz, weil das in fast allen Foren so läuft. Irgendwelche die Antworten irgendetwas, um etwas geschrieben zu haben, aber selber nur Vermutungen haben.