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Geschrieben von Salixpendula am 13.12.2019 um 13:08:

Reflektoren seitlich... sind die Pflicht ,,, oder gibts Ausnahmen

Frage in die Runde

die seitlichen Reflektoren.. bei mir z.B an Gabel und hintere Sturzbügel vorhanden.

Viele haben die ja demontiert wegen der Optik.

Meine Frage nun an euch..

1.) Ist das generell Pflicht mit den Reflektoren

2.) wenn ja .. wie groß/klein müssen/können die Reflektoren

3.) gibt es eine vorgeschriebene Farbe der Reflektoren z.B orange oder geht auch rot und weiß

4.) gibt es eine Vorschrift über die Montagehöhe oder Abstände zu Straße wie z.B beim Nummernschild

wer weiss hier genaues

Gruß aus de Palz


Geschrieben von ragetti am 13.12.2019 um 13:52:

RE: Reflektoren seitlich... sind die Pflicht ,,, oder gibts Ausnahmen

ja ist Vorschrift und in der STVO beschrieben.

gib einfach in die Suchmaschine Katzenauge Vorschrift Motorrad ein und du wirst alles finden



Viele Grüße aus dem schwäbischen Teil des Nordschwarzwaldes

Rolf

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viele Grüße

Rolf


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Geschrieben von Karl H. am 13.12.2019 um 13:58:

RE: Reflektoren seitlich... sind die Pflicht ,,, oder gibts Ausnahmen

zu 1.)  Keine Pflicht! Aber Verwendung (nur) paarweise zulässig. Also pro Seite je ein Reflektor im vorderen und hinteren Drittel. edit: ab Juli 2018 ist min. ein Reflektor Pflicht!

zu 2.)  Zulässige Reflektoren haben eine ECE-Kennzeichnung. Eine dreieckige Form ist seitlich nicht erlaubt, weil für Anhänger reserviert.

zu 3.)  Seitliche Reflektoren müssen immer gelb und dürfen z.B. nicht weiß oder rot sein (obwohl bei vielen Harleys hinten rot). edit: Farbe hinten darf jetzt auch rot sein! 

zu 4.)  Die Höhe über Fahrbahn darf max. 90cm betragenn. edit: Mindesthöhe über Fahrbahn 30cm

Quellen: StVZO § 49a bis § 54 (nur bei Einzelzulassung des Mopeds) und Richtlinie 93/92 EWG

Gruß
Karl

Ich glaube nicht, dass ich mich irren kann. Denn als ich glaubte mich zu irren, hatte ich mich geirrt

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Gruß
Karl


Geschrieben von Cool Man am 13.12.2019 um 14:24:

RE: Reflektoren seitlich... sind die Pflicht ,,, oder gibts Ausnahmen

Hallo,

mal abgesehen von dem.2013 Modell von Salixpendula, dachte ich, mit EURO 4 wären die Seitenstrahler Pflicht bei allen neuen Fahrzeugen.

Gruß CoolMan


Geschrieben von -hiob- am 13.12.2019 um 15:31:

RE: Reflektoren seitlich... sind die Pflicht ,,, oder gibts Ausnahmen


Cool Man:

Hallo,

mal abgesehen von dem.2013 Modell von Salixpendula, dachte ich, mit EURO 4 wären die Seitenstrahler Pflicht bei allen neuen Fahrzeugen.

Gruß CoolMan
Sehr richtig.

Bis Euro 3 kann und darf, ab Euro 4 Pflicht. Bei Nicht-Vorhandensein (Abbau) an einem Euro 4 Motorrads erlischt dessen Betriebserlaubnis.

Zitat aus RA Forum:

Beim Abbau der seitlichen Rückstrahler dürfte die Betriebserlaubnis erlöschen. Hierfür dürfte die Behörde zwei Gründe anführen, nämlich zum einen den § 19 Abs. 2 StZVO, wonach die Betriebserlaubnis dann erlischt, wenn eine Veränderung an dem Fahrzeug eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten lässt, und zum anderen die Nichterfüllung der ursprünglichen Zulassungsvoraussetzung, dass die Maschine einem genehmigten Typen entspricht. Dies tut sie ja nach Abbau der verpflichtenden Reflektoren nicht mehr. 
Gruß "Hiob"

Früher zählte das Erreichte, heute reicht das Erzählte.


Geschrieben von Karl H. am 13.12.2019 um 16:13:

RE: Reflektoren seitlich... sind die Pflicht ,,, oder gibts Ausnahmen

Ja, danke, da ist wohl was an mir vorbeigegangen. Recherche ergibt:

- ab 2018 ist mindestens ein seitlicher Reflektor Pflicht. Es dürfen auch zwei sein.

- der Reflektor im hinteren Bereich darf nicht nur gelb, sondern jetzt auch rot sein (Harley macht‘s also richtig...)

Gruß
Karl

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Gruß
Karl


Geschrieben von Karl H. am 13.12.2019 um 16:39:

RE: Reflektoren seitlich... sind die Pflicht ,,, oder gibts Ausnahmen

Regelung Nr. 53 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klasse L 3 hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen

Inkraft seit 15. Juli 2013 mit Übergangsfrist von 60 Monaten (5 Jahren) ergibt ein verpflichtendes Datum 15. Juli 2018

5.13. FARBEN DER LEUCHTEN
...seitlicher nicht dreieckiger Rückstrahler: vorn gelb, hinten gelb oder rot

6.12. SEITLICHE, NICHT DREIECKIGE RÜCKSTRAHLER

6.12.1. Anzahl je Seite: Einer oder zwei.

6.12.2. Anbau: Keine besondere Vorschrift.

6.12.3. Anordnung

6.12.3.1. an der Seite des Fahrzeugs.

6.12.3.2. In der Höhe: mindestens 300 mm und höchstens 900 mm über dem Boden.

6.12.3.3. in Längsrichtung: derart, dass sie unter normalen Umständen nicht durch die Kleidung des Fahrzeugführers oder des Beifahrers verdeckt werden.

6.12.4. Geometrische Sichtbarkeit Horizontalwinkel β = 30 ° nach vorn und nach hinten.
Vertikalwinkel α = 15 ° über und unter der Horizontalen.
Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5° verringert sein, wenn die Anbauhöhe des Rückstrahlers kleiner als 750 mm ist.

6.12.5. Ausrichtung Die Bezugsachse der Rückstrahler muss senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs verlaufen und nach außen ausgerichtet sein. Die vorderen seitlichen Rückstrahler dürfen mit dem Lenkeinschlag mitschwenken.

Gruß
Karl

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Geschrieben von sepp am 13.12.2019 um 18:12:

RE: Reflektoren seitlich... sind die Pflicht ,,, oder gibts Ausnahmen

Schon interessant mit was sich die Herren und Damen Politiker und gutbezahlten höheren Beamten, die sich das einfallen lassen, alles beschäftigen.

Verkehrsunsicher und Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern wenn ein seitlicher Reflektor fehlt?

Lächerlich.


Geschrieben von silent grey am 13.12.2019 um 18:44:

RE: Reflektoren seitlich... sind die Pflicht ,,, oder gibts Ausnahmen

Hi,

nein Sepp, nicht das raussuchen, was man ins lächerliche ziehen kann, sondern das, was zweifelsfrei zutrifft: 

Die Nichterfüllung der ursprünglichen Zulassungsvoraussetzung!

Gruß, silent 


Geschrieben von Harleywern am 14.12.2019 um 08:38:

RE: Reflektoren seitlich... sind die Pflicht ,,, oder gibts Ausnahmen

Ich kann mich noch an Zeiten erinnern, da mussten die Reflektoren bei US Importen demontiert bzw. geschwärzt werden.

Für mich wäre aber interessant zu wissen, ob die Reflektoren Pflicht auch für die Kategorie Enduro zutrifft.

Habe mir im Juli eine Beta Alp 4.0 Bj. 2019 zugelegt. Diese ist ohne ABS etc. Die Reflektoren waren bei Auslieferung lose dabei.

Laut Händler kann man die Reflektoren, muss man aber nicht montieren. Ich habe hierzu bisher leider nichts gefunden.

Ist zwar kein Harley Thema, aber evtl. kennt ja einer von euch die genauen Vorschriften.

Ride safe (mit oder ohne Reflektor)

Werner

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2021 FXBBS Street Bob 114 "Bobby" Yang
2012 FLHTCU Ultra Classic "Möhrchen" Yin
2011 FLHX Street Glide "Snow White" Gone
2007 Buell Ulysses XB12X "Uly Brüll" Shouldn't have sold her
1999 FLHR Road King "Scratchy" R.I.P. killed


Geschrieben von Karl H. am 14.12.2019 um 09:47:

RE: Reflektoren seitlich... sind die Pflicht ,,, oder gibts Ausnahmen

Verordnung gilt für alle Fahrzeuge der Klasse L3, also motorisierte Zweiräder mit mehr als 50ccm Hubraum. Enduros sind eine Untergruppe der Klasse L3. Die Alp 4.0 ist in der Gruppe L3e-E2T, also Enduros bis 35kW Leistung.

Gruß
Karl

Ich glaube nicht, dass ich mich irren kann. Denn als ich glaubte mich zu irren, hatte ich mich geirrt

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Gruß
Karl


Geschrieben von Salixpendula am 14.12.2019 um 10:17:

RE: Reflektoren seitlich... sind die Pflicht ,,, oder gibts Ausnahmen

@ Karl

Inkraft seit 15. Juli 2013 mit Übergangsfrist von 60 Monaten (5 Jahren) ergibt ein verpflichtendes Datum 15. Juli 2018

meine Erstzulassing 24.05.2013

bedeutet das ich benötige keine Reflektoren

Danke und Gruß


Geschrieben von Karl H. am 14.12.2019 um 10:55:

RE: Reflektoren seitlich... sind die Pflicht ,,, oder gibts Ausnahmen


Salixpendula:
Inkraft seit 15. Juli 2013 mit Übergangsfrist von 60 Monaten (5 Jahren) ergibt ein verpflichtendes Datum 15. Juli 2018

meine Erstzulassing 24.05.2013

bedeutet das ich benötige keine Reflektoren
Ja, auf Basis des vorliegenden Verordnungstextes sehe ich das so! Da die Erstzulassung sogar noch vor dem ersten Inkrafttreten der Verordnung erfolgt ist, kann auch die Zertifizieung nicht auf Basis dieser Verordnung erfolgt sein.

Hier die Verordnung:

eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:166:0055:0087großes GrinsenEZunge rausDF

Gruß
Karl

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Karl