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Geschrieben von Elmos am 23.01.2010 um 19:41:

Zu Schnell -Fahrverbot vermeiden/verschieben?

Hallo Gemeinde,

am letzten Donnerstag war ich mit dem Auto auf der Autobahn zu schnell.
(Habe glatt die 100 km/h Begrenzung übersehen, hatte wohl so 145 - 150 drauf, als mich der Blitz traf.)

Das heißt vermutlich vor allem 1 Monat Fahrverbot (ab 141 km/h).

Kann man ein Fahrverbot trotzdem vermeiden oder wie lange kann man es max. verschieben (wie?).
Hatte mir bisher diesbezüglich nie was zu schulden kommen lassen.


Habt Ihr Erfahrungen oder Tipps für mich?
Danke vorab!!

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Gruß von Elmos großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen


Geschrieben von V-Twin-Maniac am 23.01.2010 um 19:43:

mit vermeiden is nix...allerdings kannst du es verschieben...in deinen urlaub z.B Augenzwinkern



ach so...sorry...das fahrverbot kann man doch vermeiden...indem man die zulässige Höchstgeschwindigkeit beachtet fröhlich

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cool


Geschrieben von bremerjung am 23.01.2010 um 19:49:

Wenn du dir ein nettes Schreiben deines Chef´s holst, ist auch eine Vermeidung drin.
Sollte sowas drinstehen:
......ohne Führerschein....... Jobverlust......

Dann zahlst du mW das doppelte und gut ist.
Außer du bist Wiederholungstäter, dann siehts anders aus

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IN ROD WE TRUST


Geschrieben von yellov20 am 23.01.2010 um 20:18:

geschockt geschockt geschockt geschockt au backe dum gelaufen unglücklich verschieben kannst aber wie was wo kein plan verwirrt


Geschrieben von Fruechtemagier am 23.01.2010 um 20:24:

verschieben ja ; mit ausreichender Begründung.
vermeiden ja ; bei doppelter Kohle , kommt aber hier auf den Richter an.

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Harley Davidson - alles andere ist Kinderteller


Geschrieben von Defcon am 23.01.2010 um 20:47:

falls du innerhalb einen jahres schonmal wegen demselben vergehen dran warst haste schlechte karten da ist dir ein fahrverbot sicher... aber warte doch erstmal bis du post bekommst erstens kommt es anders zweitens als man denkt




gruss chrissi

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Trust The Universe


Geschrieben von Saarländer am 23.01.2010 um 20:57:

du könntest den suchen, der dein auto gefahren hat !
wenn das derjenige zugibt ist doch alles in butter Freude


Geschrieben von Adi am 23.01.2010 um 21:12:

Bin auf dem Weg zum Putzeimer geblitzt worden, jetzt ist der Lappen weg.

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Lieber Gott, bitte lass mich bloß nicht erwachsen werden cool


Geschrieben von Waffenschmied am 23.01.2010 um 21:17:

Evtl. mit doppeltem Bußgelf kommste rauß oder Du brauchst den Deckel bei der Arbeit.

Dann muss dein Chef was schreiben und der Staatsanwalt entscheidet dann!!

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Beste Grüße aus dem Black-Forest,

Euer Waffenschmied
Micha(el)

!! (-: Harley Davidson macht SÜCHTIG :-)!!


Geschrieben von George am 23.01.2010 um 21:34:

Hier findste jede Menge Infos inkl. Forum:
http://www.bussgeldkataloge.de/


Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass man den Zeitraum der Lappen-Abgabe innerhalb der nächsten 6 Monate selbst bestimmen kann. Augen rollen

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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.


Geschrieben von BZ am 23.01.2010 um 21:51:

Laut aktueller Rechtsprechung ist eine temporäre Sperre der Fahrerlaubnis auch dann unumgänglich, wenn der Erlaubnisinhaber beruflich auf den Lappen angewiesen ist. In diesem Fall wird aber in der Regel ein vom Erlaubnisinhaber gewählter, innerhalb der nächsten sechs Monate liegender Zeitraum für die Sperre akzeptiert.

BZ


Geschrieben von Gerd am 23.01.2010 um 23:20:

Sorry, muss mal kurz einhaken.

Wenn du die letzten 2 Jahre nicht bußgeldmäßig wegen Geschwindigkeizsüberschreitungen
aufgefallen bist, hast du einen Spielraum von 4 Monaten bis zur Abgabe.

Nur in absoluten Ausnahmefällen gehen die Bußgeldstellen auf die Verdoppelung der Geldstrafe und einem Absehen des Fahrverbotes ein.

Vorsicht ist auch bei der Variante geboten, die Verkehrs-OWI mit Punkten und Fahrverbot durch einen anderen "übernehmen" zu lassen. Die Nummer ist in letzter Zeit zu häufig gelaufen. Die gleichen die Bilder genau ab und wenn da Zweifel bei sind, haben die BEIDEN noch jeweils ein Strafverfahren an den Hacken und dann kassiert der Staat nochmal Kohle.

Am besten du gehst mit dem Bußgeldbescheid zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Wenn du keine Rechtsschutz hast, wird es zum Rechenexempel. Augenzwinkern

Gruß Gerd

PS: Lass in den 4 Wochen die Finger von allem motorisiertem. Wenn man dich dann erwischt ist es ein Fahren ohne Fahrerlaubnis !!!. Das gibt ein richtiges Brett und dein Kontostand in Flensburg springt für 5 Jahre in die Höhe.


Geschrieben von Kanalratte64 am 23.01.2010 um 23:37:

Hi Elmos,

tja....dumm gelaufen....kann im G&G nur das bestätigen was Gerd schon geschrieben hat - wenn's das erste mal war, kannste das in deinen Urlaub schieben - oder falls Du dich nicht sooo genau erinnern kannst....und es eventuelll ein bekannter war.....tja....mmmhhh......falls sich dieser Bekannte zu der tat bekennt......ist der gerechtigkeit genüge getan......Sicher ist es hier sehr sinnvoll einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren....falls Du keine Rechtsschutz hast & keinen ADAC - investier die 200€ trotzdem & lass Dich beraten - lohnt sich sicherlich...good luck!

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good vibrations - good life - enjoy riding


Geschrieben von deuci am 23.01.2010 um 23:57:

nach meiner erfahrung zeigen die tachos i.d.r. deutlich zu viel an. wenn dann post kommt, ist man angenehm überrascht, wie "langsam" man tatsächlich war. also erst mal abwarten.
gruß, deuci


Geschrieben von Saarländer am 24.01.2010 um 00:02:

Zitat von Gerd


Vorsicht ist auch bei der Variante geboten, die Verkehrs-OWI mit Punkten und Fahrverbot durch einen anderen "übernehmen" zu lassen. Die Nummer ist in letzter Zeit zu häufig gelaufen. Die gleichen die Bilder genau ab und wenn da Zweifel bei sind, haben die BEIDEN noch jeweils ein Strafverfahren an den Hacken und dann kassiert der Staat nochmal Kohle.

genau Gerd großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen der milan aus bosnien, wird dann nach deutschem recht in bosnien bestraft großes Grinsen großes Grinsen. die bosnier polizeipolizisten fotografieren den schnellfahrer in seiner heimatdort und die bilder werden via interpol nach deutschland versendet.