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Geschrieben von Earthfox am 03.03.2015 um 18:07:

Cult-Werk Fender eintragungspflichtig?

Hi Jungs,
ich möcht nen Heckfender von Cult-Werk anbauen uns muss bald zum Tüv. Hab bisher noch nicht herausgefunden, auch nicht nachm googlen oder Suchfunktion, ob das Probleme geben kann. Macht es einen Unterschied für den Tüv ob das Material GFK oder wie beim Cultwerkfender ABS Kunststoff ist? Natürlich keine Nummer aufm Fender und keine ABE dabei. Fender ist dieser hier:
http://www.cult-werk.com/harley/online-store/140-heckumbau/heckfender-bobber-short-565

Wär sehr dankbar für Rückmeldungen!

Vg Jan


Geschrieben von svfighter am 03.03.2015 um 19:33:

Hi ich habe bei meinem streetfighter einen kurzen plastig fender drauf ohne nummer ohne alles hat denn prüfer nicht interessiert kann aber von bundesland zu bundesland anders sein zum tüv fahren und nachfragen

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Geschrieben von Widder am 03.03.2015 um 19:50:

Also der Heckfender an sich braucht nicht eingetragen werden,
allerdings sollten gesetzliche Bestimmungen zur Radabdeckung eingehalten werden.

Siehe z.B. hier

http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer

Da steht geschrieben:

- für Motorräder besteht national eine Vorschrift zur Radabdeckung (150mm über Achsmitte - Lauffläche kpl. abgedeckt).
- für Motorräder mit EG-Zulassung ist keine bestimmte Radabdeckung vorgeschrieben.
- eine übertriebene Radabdeckungsdemontage sollte dennoch vermieden werden. Ergibt sich aus der Veränderung eine Verkehrsgefährdung, kann die Radabdeckung möglicherweise gefordert werden.
- siehe auch z.B. Anbauvorschrift “Rückstrahler” oder “Schlussleuchten

Allerdings wirst Du bestimmt bei dem Fender auch die Struts gekürzt haben
und da reagiert der Herr im Kittel manchmal etwas komisch! Augenzwinkern

Und je nachdem aus welchem Material der Fender ist, kann es sein das die wahlweise 2 Mann Zulassung gestrichen wird, da das Material dafür nicht ausgelegt ist.

Gruss
Widder


Geschrieben von Moos am 03.03.2015 um 19:57:

Wie Widder u. a. schon angeführt hat ist für eine Eintragungspflicht entscheidend ob der Fender als Aufnahme für einen Sitzplatz dient.
Wenn ja ==> eintragungspflichtig
Wenn nein ==> nicht eintragungspflichtig

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Moos

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Geschrieben von Earthfox am 03.03.2015 um 20:28:

Ok vielen dank, also werd ich vermutlich angesprochen werden die 2 auf 1 Mann belegung zu ändern


Geschrieben von Axel. am 03.03.2015 um 23:08:

Es kann gut sein das du auf diese Frage nur Achselzucken antwortest weil
viele das ww:2 bei den Eintragungen schlichtweg übersehen, weil im Schein bei
Anzahl Fahrer nur :1 steht


Geschrieben von seeworkz48 am 27.11.2016 um 13:42:

Wie sieht es in Österreich/Steiermark  damit aus? 
finden Grade nichts oder hab ich da was Überlesen....
lg
 


Geschrieben von Tyson am 27.11.2016 um 17:37:

Hi! Also ich habe auch einen gekürzten Fender von Speed of Color der eingetragen werden mußte .Ich hatte eine  Nummer die mit im Fender einlaminiert wurde und ein Gutachten in dem stand ! Nur einzel betrieb in verbindung mit  Seitlichem Kennzeichenhalter  usw...Ich dachte auch es geht ohne eintragen  aber da hatte der Tüv bei mir nicht mit gespielt  wegen der zwei Sitzplätze und weil das Teil aus GFK ist  .
Mfg
Matze


Geschrieben von seeworkz48 am 27.11.2016 um 19:17:

Hab heute direkt bei Cultwerk angefragt und auch schon eine Antwort bekommen. geht Laut CW ohne Probleme zum Eintragen in Österreich 
Einsitzer bleibt sie sowieso dann sollte es hoffentlich keine Probleme geben