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Cult-Werk Fender eintragungspflichtig?
Hi Jungs,
ich möcht nen Heckfender von Cult-Werk anbauen uns muss bald zum Tüv. Hab bisher noch nicht herausgefunden, auch nicht nachm googlen oder Suchfunktion, ob das Probleme geben kann. Macht es einen Unterschied für den Tüv ob das Material GFK oder wie beim Cultwerkfender ABS Kunststoff ist? Natürlich keine Nummer aufm Fender und keine ABE dabei. Fender ist dieser hier:
http://www.cult-werk.com/harley/online-store/140-heckumbau/heckfender-bobber-short-565
Wär sehr dankbar für Rückmeldungen!
Vg Jan
Hi ich habe bei meinem streetfighter einen kurzen plastig fender drauf ohne nummer ohne alles hat denn prüfer nicht interessiert kann aber von bundesland zu bundesland anders sein zum tüv fahren und nachfragen
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Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren
Also der Heckfender an sich braucht nicht eingetragen werden,
allerdings sollten gesetzliche Bestimmungen zur Radabdeckung eingehalten werden.
Siehe z.B. hier
http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer
Da steht geschrieben:
- für Motorräder besteht national eine Vorschrift zur Radabdeckung (150mm über Achsmitte - Lauffläche kpl. abgedeckt).
- für Motorräder mit EG-Zulassung ist keine bestimmte Radabdeckung vorgeschrieben.
- eine übertriebene Radabdeckungsdemontage sollte dennoch vermieden werden. Ergibt sich aus der Veränderung eine Verkehrsgefährdung, kann die Radabdeckung möglicherweise gefordert werden.
- siehe auch z.B. Anbauvorschrift “Rückstrahler” oder “Schlussleuchten
Allerdings wirst Du bestimmt bei dem Fender auch die Struts gekürzt haben
und da reagiert der Herr im Kittel manchmal etwas komisch!
Und je nachdem aus welchem Material der Fender ist, kann es sein das die wahlweise 2 Mann Zulassung gestrichen wird, da das Material dafür nicht ausgelegt ist.
Gruss
Widder
Wie Widder u. a. schon angeführt hat ist für eine Eintragungspflicht entscheidend ob der Fender als Aufnahme für einen Sitzplatz dient.
Wenn ja ==> eintragungspflichtig
Wenn nein ==> nicht eintragungspflichtig
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Moos
Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.
Ok vielen dank, also werd ich vermutlich angesprochen werden die 2 auf 1 Mann belegung zu ändern
Es kann gut sein das du auf diese Frage nur Achselzucken antwortest weil
viele das ww:2 bei den Eintragungen schlichtweg übersehen, weil im Schein bei
Anzahl Fahrer nur :1 steht
Wie sieht es in Österreich/Steiermark damit aus?
finden Grade nichts oder hab ich da was Überlesen....
lg
Hi! Also ich habe auch einen gekürzten Fender von Speed of Color der eingetragen werden mußte .Ich hatte eine Nummer die mit im Fender einlaminiert wurde und ein Gutachten in dem stand ! Nur einzel betrieb in verbindung mit Seitlichem Kennzeichenhalter usw...Ich dachte auch es geht ohne eintragen aber da hatte der Tüv bei mir nicht mit gespielt wegen der zwei Sitzplätze und weil das Teil aus GFK ist .
Mfg
Matze
Hab heute direkt bei Cultwerk angefragt und auch schon eine Antwort bekommen. geht Laut CW ohne Probleme zum Eintragen in Österreich
Einsitzer bleibt sie sowieso dann sollte es hoffentlich keine Probleme geben