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Schaltstange umbauen
Halloo zusammen
Bei diesem miesem Wetter, spriessen die ideen.
so kurz erklärt:
Als ich ca 16-17 war kam ein Kollege von meinem Vater zu besuch mit seiner neuen Harley, (kann mich nicht mehr erinnern was für eine das war könnte sogar die vom Bild unten sein) mich faszinierte direkt das Schaltgestänge da dort ein Bajonett hing. Zu meiner frage ein altes Bajonett hab ich technisches wissen auch aber ich weiss nicht ob man das darf sprich müsste man das prüfen lassen? Und worauf muss ich achten?
Ich Wohne in der Schweiz wäre hilfreich wenn jemand von hier mir antworten kann, oder die gesetzliche Lage von hier kennt.
gruss Tony
Kann ich mir nur schwerlich vorstellen dass das mit der Spitze erlaubt ist, egal ob D oder CH. Wenn das Bajonett umgedreht mit der Spitze nach hinten montiert würde, stünden die Chancen wohl besser. Würde mMn auch besser aussehen da es sich besser an die Form vom Primär anpassen würde.
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Moos
Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.
zum zitierten Beitrag Zitat von Moos
Kann ich mir nur schwerlich vorstellen dass das mit der Spitze erlaubt ist, egal ob D oder CH. Wenn das Bajonett umgedreht mit der Spitze nach hinten montiert würde, stünden die Chancen wohl besser. Würde mMn auch besser aussehen da es sich besser an die Form vom Primär anpassen würde.
Weitere Möglichkeiten die mir spontan einfallen.... Schutzscheide auf die Spitze, Spitze abrunden, Abweiserbügel dran schrauben.
Grundsätzlich würde mich die Meinungen/Erfahrungen bzgl. allgemeiner Montage spitzer Gegenstände (Achskappen) am Bike interessieren. Mein aufgeschnappten Verständnis dafür.... nicht der Fussgängerschutz spielt eine Rolle, sondern sich selbst darf man im Unglücksfall nicht verletzen. Sind wir doch mal ehrlich, wenn ein 300kg+ Koloss einschlägt, was spielt da ne Spitze für ne Rolle, da reicht ein Hebel, Raste, Lenkerende und reißt ein Loch. Wie schaut’s aus?
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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....
Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden.....

zum zitierten Beitrag Zitat von bestes-ht
Weitere Möglichkeiten die mir spontan einfallen.... Schutzscheide auf die Spitze, Spitze abrunden, Abweiserbügel dran schrauben.
Grundsätzlich würde mich die Meinungen/Erfahrungen bzgl. allgemeiner Montage spitzer Gegenstände (Achskappen) am Bike interessieren. Mein aufgeschnappten Verständnis dafür.... nicht der Fussgängerschutz spielt eine Rolle, sondern sich selbst darf man im Unglücksfall nicht verletzen. Sind wir doch mal ehrlich, wenn ein 300kg+ Koloss einschlägt, was spielt da ne Spitze für ne Rolle, da reicht ein Hebel, Raste, Lenkerende und reißt ein Loch. Wie schaut’s aus?
Laut Gesetz der Bundesrepublik Deutschland ist dies hier im Netz nachzulesen!
Nach dem Gesetzeswortlaut sind Hieb- und Stoßwaffen Gegenstände, die “…ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen”.Hierunter fallen z. B. (Teleskop-) Schlagstock, Bajonett, Degen, Dolch, Säbel, Schwert.Ihr Besitz ist ab 18 Jahren frei, das Führen außerhalb des persönlichen, befriedeten Besitztums (eigene Wohnung, eigenes Grundstück, eigene Gewerberäume) allerdings gemäß §42a Waffengesetz verboten.
Und ich denke es spielt keine Rolle wie und wo das Teil befestigt ist. Es bleibt eine Waffe.
zum zitierten Beitrag Zitat von bestes-ht
Grundsätzlich würde mich die Meinungen/Erfahrungen bzgl. allgemeiner Montage spitzer Gegenstände (Achskappen) am Bike interessieren
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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."
Wahnsinn. Da haben die bestimmt Jahre für gebraucht um das sich auszudenken 
zum zitierten Beitrag Zitat von Mondeo
Laut Gesetz der Bundesrepublik Deutschland ist dies hier im Netz nachzulesen!
Nach dem Gesetzeswortlaut sind Hieb- und Stoßwaffen Gegenstände, die “…ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen”.Hierunter fallen z. B. (Teleskop-) Schlagstock, Bajonett, Degen, Dolch, Säbel, Schwert.Ihr Besitz ist ab 18 Jahren frei, das Führen außerhalb des persönlichen, befriedeten Besitztums (eigene Wohnung, eigenes Grundstück, eigene Gewerberäume) allerdings gemäß §42a Waffengesetz verboten.
Und ich denke es spielt keine Rolle wie und wo das Teil befestigt ist. Es bleibt eine Waffe.
Alles klar.
Ich geb da Mondeo Recht, kann sein das es Probleme gäbe wenn Du in Deutschland fahren willst. Wenn das ein Polizist als verbotenen Gegenstand ( Waffengesetz ) ansieht könnte die Heimfahrt im Zug stattfinden. Kannst ja auch keine Pistole ans Bike schrauben, bleibt trotzdem eine Pistole. Was evtl. möglich wäre , mit einer nicht lösbaren Verbindung , aber das ist Spekulation.
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"Es gibt nichts Cooleres , als sich selbst cool zu nennen" Bart Simpson
zum zitierten Beitrag Zitat von steamboat itchy
Was evtl. möglich wäre , mit einer nicht lösbaren Verbindung , aber das ist Spekulation.
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Moos
Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.
Das gilt auch für Fussrasten im Schlagringdesigen
zum zitierten Beitrag Zitat von Mondeo
Wahnsinn. Da haben die bestimmt Jahre für gebraucht um das sich auszudenken![]()
Schade dann lass ich es lieber sein, keine Motivation danach mit der Bullerei rum zu disskutieren.
optisch find ich es aber ganz Cool muss mal schauen was da sonst noch gibt die standart muster und co passen mir leider nicht find die eine spur zu langweilig.