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Geschrieben von Slimslom am 02.05.2020 um 17:53:

Schaltstange umbauen

Halloo zusammen

Bei diesem miesem Wetter, spriessen die ideen.

so kurz erklärt:

Als ich ca 16-17 war kam ein Kollege von meinem Vater zu besuch mit seiner neuen Harley, (kann mich nicht mehr erinnern was für eine das war könnte sogar die vom Bild unten sein) mich faszinierte direkt das Schaltgestänge da dort ein Bajonett hing. Zu meiner frage ein altes Bajonett hab ich technisches wissen auch aber ich weiss nicht ob man das darf sprich müsste man das prüfen lassen? Und worauf muss ich achten? 


Ich Wohne in der Schweiz wäre hilfreich wenn jemand von hier mir antworten kann, oder die gesetzliche Lage von hier kennt.

gruss Tony


Geschrieben von Moos am 02.05.2020 um 18:30:

Kann ich mir nur schwerlich vorstellen dass das mit der Spitze erlaubt ist, egal ob D oder CH. Wenn das Bajonett umgedreht mit der Spitze nach hinten montiert würde, stünden die Chancen wohl besser. Würde mMn auch besser aussehen da es sich besser an die Form vom Primär anpassen würde.

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Moos

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Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.


Geschrieben von Slimslom am 02.05.2020 um 18:57:

zum zitierten Beitrag Zitat von Moos
Kann ich mir nur schwerlich vorstellen dass das mit der Spitze erlaubt ist, egal ob D oder CH. Wenn das Bajonett umgedreht mit der Spitze nach hinten montiert würde, stünden die Chancen wohl besser. Würde mMn auch besser aussehen da es sich besser an die Form vom Primär anpassen würde.

danke für die antwort 

anders herum ist die Montage aber schwieriger würde aber natürlich auch gehen.


Geschrieben von bestes-ht am 02.05.2020 um 19:41:

Weitere Möglichkeiten die mir spontan einfallen.... Schutzscheide auf die Spitze, Spitze abrunden, Abweiserbügel dran schrauben.

Grundsätzlich würde mich die Meinungen/Erfahrungen bzgl. allgemeiner Montage spitzer Gegenstände (Achskappen) am Bike interessieren. Mein aufgeschnappten Verständnis dafür.... nicht der Fussgängerschutz spielt eine Rolle, sondern sich selbst darf man im Unglücksfall nicht verletzen. Sind wir doch mal ehrlich, wenn ein 300kg+ Koloss einschlägt, was spielt da ne Spitze für ne Rolle, da reicht ein Hebel, Raste, Lenkerende und reißt ein Loch. Wie schaut’s aus?

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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von Slimslom am 02.05.2020 um 20:31:

zum zitierten Beitrag Zitat von bestes-ht
Weitere Möglichkeiten die mir spontan einfallen.... Schutzscheide auf die Spitze, Spitze abrunden, Abweiserbügel dran schrauben.

Grundsätzlich würde mich die Meinungen/Erfahrungen bzgl. allgemeiner Montage spitzer Gegenstände (Achskappen) am Bike interessieren. Mein aufgeschnappten Verständnis dafür.... nicht der Fussgängerschutz spielt eine Rolle, sondern sich selbst darf man im Unglücksfall nicht verletzen. Sind wir doch mal ehrlich, wenn ein 300kg+ Koloss einschlägt, was spielt da ne Spitze für ne Rolle, da reicht ein Hebel, Raste, Lenkerende und reißt ein Loch. Wie schaut’s aus?

das Bajonett ist ja Stumpf und die Spitze könnte gar nirgends eindringen da ja rad/Fahrgestell etc im weg ist.


Geschrieben von Mondeo am 03.05.2020 um 01:14:

Laut Gesetz der Bundesrepublik Deutschland ist dies hier im Netz nachzulesen!

Nach dem Gesetzeswortlaut sind Hieb- und Stoßwaffen Gegenstände, die “…ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen”.Hierunter fallen z. B. (Teleskop-) Schlagstock, Bajonett, Degen, Dolch, Säbel, Schwert.Ihr Besitz ist ab 18 Jahren frei, das Führen außerhalb des persönlichen, befriedeten Besitztums (eigene Wohnung, eigenes Grundstück, eigene Gewerberäume) allerdings gemäß §42a Waffengesetz verboten.

Und ich denke es spielt keine Rolle wie und wo das Teil befestigt ist. Es bleibt eine Waffe.


Geschrieben von HeikoJ am 03.05.2020 um 01:49:

zum zitierten Beitrag Zitat von bestes-ht
Grundsätzlich würde mich die Meinungen/Erfahrungen bzgl. allgemeiner Montage spitzer Gegenstände (Achskappen) am Bike interessieren

Da muß ich wieder ran ?!

StVZO §30c
(1) Am Umriß der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.
(3) Vorstehende Außenkanten von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

Verordnung EU 168/2013
Anhang II (B) 5)
Anforderungen an die vorderen und hinteren Schutzvorrichtungen Fahrzeuge der Klasse L müssen hinsichtlich ihrer vorderen und hinteren Partien so ausgelegt werden, dass sie keine spitzen oder scharfen oder vorstehenden Teile aufweisen, die nach außen gerichtet sind und bei denen davon auszugehen ist, dass ungeschützte Verkehrsteilnehmer bei Zusammenstößen an ihnen hängenbleiben oder dass die Schwere von Verletzungen und Wunden bei diesen Verkehrsteilnehmern wesentlich erhöht wird. Dies gilt sowohl für die vorderen als auch für die hinteren Fahrzeugpartien.

Delegierte Verordnung EU 44/2014 zur Ergänzung der Verordnung Nr. 168/2013 hinsichtlich der Anforderungen an die Bauweise von Fahrzeugen
Anlage VIII Anforderungen hinsichtlich der vorstehenden Außenkanten 
...

1.3.   Besondere Anforderungen
1.3.1.   Anforderungen hinsichtlich des Radius für Teile der Gruppe 1 (streifende Berührung):
1.3.1.1.   Flächenförmige Teile:
Die Kanten flächenförmiger Teile müssen mit einem Radius von wenigstens 0,5 mm abgerundet sein;
Rahmen, Verkleidungen, Aufbau usw.:
Ecken müssen einen Kurvenradius von wenigstens 3,0 mm aufweisen. Eine Ecke ist die dreidimensionale Gestalt eines flächenförmigen Teils, das weder eine Plattenkante oder ein stiftförmiges Teil darstellt;
1.3.1.1.1.   Die Radien von Ecken sowie von Kanten flächenförmiger Teile sind an den Berührungspunkten des Prüfkörpers zu bestimmen; verkleinert sich der Radius, so muss dies stetig in der Richtung erfolgen, in der keine Berührung zwischen Prüfkörper und Ecke bzw. Kante mehr stattfindet.
1.3.1.2.   Stiftförmige Teile:
Der Gesamtdurchmesser von stiftförmigen oder ähnlichen Teilen muss mindestens 10 mm betragen;
die Ränder am Ende des Stiftes müssen einen Abrundungsradius von mindestens 2,0 mm aufweisen.
1.3.1.2.1.   Die Radien an den Rändern am Ende eines Stifts sind an den Berührungspunkten des Prüfkörpers zu bestimmen und können sich um den Gesamtumfang des Stiftendes herum stetig verringern.
1.3.2.   Anforderungen hinsichtlich des Radius für Teile der Gruppe 2 (stoßend berührt):
1.3.2.1.   Flächenförmige Teile:
Die Kanten flächenförmiger Teile müssen mit einem Radius von wenigstens 2,0 mm abgerundet sein;
Rahmen, Verkleidungen, Aufbau usw.:
Ecken müssen einen Kurvenradius von wenigstens 2,0 mm aufweisen.
1.3.2.1.1.   Die Radien von Ecken sowie von Kanten flächenförmiger Teile sind an den Berührungspunkten des Prüfkörpers zu bestimmen und müssen sich in der Richtung, in der keine Berührung zwischen Prüfkörper und Ecke bzw. Kante mehr stattfindet, fortsetzen oder stetig verringern.
1.3.2.2.   Stiftförmige Teile:
Der Gesamtdurchmesser von stiftförmigen oder ähnlichen Teilen muss mindestens 20 mm betragen;
jedoch darf der Gesamtdurchmesser von stiftförmigen oder ähnlichen Teilen weniger als 20 mm betragen, wenn das Teil um weniger als seinen halben Gesamtdurchmesser hervorsteht;
die Ränder am Ende des Stiftes müssen einen Abrundungsradius von mindestens 2,0 mm aufweisen.

1.3.2.2.1.   Die Radien an den Rändern am Ende eines Stifts sind an den Berührungspunkten des Prüfkörpers zu bestimmen und können sich um den Gesamtumfang des Stiftendes herum stetig verringern.


ich hab den Text mal etwas hervorgehoben, da die rote Schrift auf dem Smartphone mit dem Hintergrund kaum zu entziffern ist - Gruß Letti

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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."


Geschrieben von Mondeo am 03.05.2020 um 11:10:

Wahnsinn. Da haben die bestimmt Jahre für gebraucht um das sich auszudenken fröhlich


Geschrieben von Slimslom am 03.05.2020 um 11:34:

zum zitierten Beitrag Zitat von Mondeo
Laut Gesetz der Bundesrepublik Deutschland ist dies hier im Netz nachzulesen!

Nach dem Gesetzeswortlaut sind Hieb- und Stoßwaffen Gegenstände, die “…ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen”.Hierunter fallen z. B. (Teleskop-) Schlagstock, Bajonett, Degen, Dolch, Säbel, Schwert.Ihr Besitz ist ab 18 Jahren frei, das Führen außerhalb des persönlichen, befriedeten Besitztums (eigene Wohnung, eigenes Grundstück, eigene Gewerberäume) allerdings gemäß §42a Waffengesetz verboten.

Und ich denke es spielt keine Rolle wie und wo das Teil befestigt ist. Es bleibt eine Waffe.

wie gesagt komme ich aus der schweiz 

hier darf man ein katana bei sich tragen und das interessiert niemanden. Du wirst höchstens schräg angeschaut .

da dass Bajonett ja sowieso fest verschraubt wäre würde ich meinen hatt es ihren gebrauch als waffe sowieso verloren , da die Benutzung nur mit der Demontage möglich ist.


Geschrieben von Mondeo am 03.05.2020 um 13:50:

Alles klar.


Geschrieben von steamboat itchy am 04.05.2020 um 10:30:

Ich geb da Mondeo Recht, kann sein das es Probleme gäbe wenn Du in Deutschland fahren willst. Wenn das ein Polizist als verbotenen Gegenstand ( Waffengesetz ) ansieht könnte die Heimfahrt im Zug stattfinden. Kannst ja auch keine Pistole ans Bike schrauben, bleibt trotzdem eine Pistole. Was evtl. möglich wäre , mit einer nicht lösbaren Verbindung , aber das ist Spekulation.

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Geschrieben von Moos am 04.05.2020 um 12:18:

zum zitierten Beitrag Zitat von steamboat itchy
Was evtl. möglich wäre , mit einer nicht lösbaren Verbindung , aber das ist Spekulation.

Da fällt mir gerade ein, in der Bikersnews war mal ein Bericht drin. Darin ging es um eine Harley, deren Besitzer einen Schlagring als optisches detail flach auf den Tank geschweißt hatte. Das Bike stand in einer Ausstellung und ein Bulle in zivil hatte nicht besseres zu tun als Bilder zu machen und Anzeige zu erstatten. Der Eigner bekam ne Strafe und mußte das Teil entfernen. Baby

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Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.


Geschrieben von Mondeo am 04.05.2020 um 12:21:

Das gilt auch für Fussrasten im Schlagringdesigen


Geschrieben von Stacholino am 04.05.2020 um 13:54:

zum zitierten Beitrag Zitat von Mondeo
Wahnsinn. Da haben die bestimmt Jahre für gebraucht um das sich auszudenken fröhlich

Ich denke früher ging das schneller. Die Penntüten haben wir erst seit 2005.


Geschrieben von Slimslom am 04.05.2020 um 15:11:

Schade dann lass ich es lieber sein, keine Motivation danach mit der Bullerei rum zu disskutieren.

optisch find ich es aber ganz Cool muss mal schauen was da sonst noch gibt die standart muster und co passen mir leider nicht find die eine spur zu langweilig.