zum zitierten Beitrag
Zitat von bestes-ht
Grundsätzlich würde mich die Meinungen/Erfahrungen bzgl. allgemeiner Montage spitzer Gegenstände (Achskappen) am Bike interessieren
Da muß ich wieder ran ?!
StVZO §30c
(1) Am Umriß der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.
(3) Vorstehende Außenkanten von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
Verordnung EU 168/2013
Anhang II (B) 5)
Anforderungen an die vorderen und hinteren Schutzvorrichtungen Fahrzeuge der Klasse L müssen hinsichtlich ihrer vorderen und hinteren Partien so ausgelegt werden, dass sie keine spitzen oder scharfen oder vorstehenden Teile aufweisen, die nach außen gerichtet sind und bei denen davon auszugehen ist, dass ungeschützte Verkehrsteilnehmer bei Zusammenstößen an ihnen hängenbleiben oder dass die Schwere von Verletzungen und Wunden bei diesen Verkehrsteilnehmern wesentlich erhöht wird. Dies gilt sowohl für die vorderen als auch für die hinteren Fahrzeugpartien.
Delegierte Verordnung EU 44/2014 zur Ergänzung der Verordnung Nr. 168/2013 hinsichtlich der Anforderungen an die Bauweise von Fahrzeugen
Anlage VIII Anforderungen hinsichtlich der vorstehenden Außenkanten
...
1.3. Besondere Anforderungen
1.3.1. Anforderungen hinsichtlich des Radius für Teile der Gruppe 1 (streifende Berührung):
1.3.1.1. Flächenförmige Teile:
Die Kanten flächenförmiger Teile müssen mit einem Radius von wenigstens 0,5 mm abgerundet sein;
Rahmen, Verkleidungen, Aufbau usw.:
Ecken müssen einen Kurvenradius von wenigstens 3,0 mm aufweisen. Eine Ecke ist die dreidimensionale Gestalt eines flächenförmigen Teils, das weder eine Plattenkante oder ein stiftförmiges Teil darstellt;
1.3.1.1.1. Die Radien von Ecken sowie von Kanten flächenförmiger Teile sind an den Berührungspunkten des Prüfkörpers zu bestimmen; verkleinert sich der Radius, so muss dies stetig in der Richtung erfolgen, in der keine Berührung zwischen Prüfkörper und Ecke bzw. Kante mehr stattfindet.
1.3.1.2. Stiftförmige Teile:
Der Gesamtdurchmesser von stiftförmigen oder ähnlichen Teilen muss mindestens 10 mm betragen;
die Ränder am Ende des Stiftes müssen einen Abrundungsradius von mindestens 2,0 mm aufweisen.
1.3.1.2.1. Die Radien an den Rändern am Ende eines Stifts sind an den Berührungspunkten des Prüfkörpers zu bestimmen und können sich um den Gesamtumfang des Stiftendes herum stetig verringern.
1.3.2. Anforderungen hinsichtlich des Radius für Teile der Gruppe 2 (stoßend berührt):
1.3.2.1. Flächenförmige Teile:
Die Kanten flächenförmiger Teile müssen mit einem Radius von wenigstens 2,0 mm abgerundet sein;
Rahmen, Verkleidungen, Aufbau usw.:
Ecken müssen einen Kurvenradius von wenigstens 2,0 mm aufweisen.
1.3.2.1.1. Die Radien von Ecken sowie von Kanten flächenförmiger Teile sind an den Berührungspunkten des Prüfkörpers zu bestimmen und müssen sich in der Richtung, in der keine Berührung zwischen Prüfkörper und Ecke bzw. Kante mehr stattfindet, fortsetzen oder stetig verringern.
1.3.2.2. Stiftförmige Teile:
Der Gesamtdurchmesser von stiftförmigen oder ähnlichen Teilen muss mindestens 20 mm betragen;
jedoch darf der Gesamtdurchmesser von stiftförmigen oder ähnlichen Teilen weniger als 20 mm betragen, wenn das Teil um weniger als seinen halben Gesamtdurchmesser hervorsteht;
die Ränder am Ende des Stiftes müssen einen Abrundungsradius von mindestens 2,0 mm aufweisen.
1.3.2.2.1. Die Radien an den Rändern am Ende eines Stifts sind an den Berührungspunkten des Prüfkörpers zu bestimmen und können sich um den Gesamtumfang des Stiftendes herum stetig verringern.
ich hab den Text mal etwas hervorgehoben, da die rote Schrift auf dem Smartphone mit dem Hintergrund kaum zu entziffern ist - Gruß Letti
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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von LETTI am 03.05.2020 11:33.