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Geschrieben von bestes-ht am 31.12.2025 um 14:57:

Da stellt sich mir die Frage… wie ist der definierte Nahbereich bei 150-200km/h? 😎🥳🤣🤣🤣

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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von Moos am 31.12.2025 um 16:08:

zum zitierten Beitrag Zitat von Z 1
Überlege schon, mir zusätzliche Blinker auf die Radachse zu setzen; bin aber noch zu faul.

Zum Glück, sonst wäre die BE deines Bikes erloschen. Augenzwinkern

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Moos

Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.


Geschrieben von HeikoJ am 31.12.2025 um 18:53:

zum zitierten Beitrag Zitat von bestes-ht
wie ist der definierte Nahbereich bei 150-200km/h?

@bestes-ht 

Sagen wir mal so, angenommen ein Fahrzeug steht in der Dunkelheit mit eingeschalteten Rückleuchten ohne Warnblinkanlage auf der Fahrbahn. Wenn du mit einer Geschwindigkeit von 150 km / h fährst ist der normale Anhalteweg 270 m, bei 200 km / h ist er 460 m. Wenn du mit viel Glück die Rückleuchten rechtzeitig erkennst kannst du bei einer Gefahrenbremsung  immerhin entspannt warten bis du 157 m bzw. 260 m dran bist ... Da vermischen sich dann Nah- und Fernbereich.
Wenn du, ebenfalls bei Dunkelheit, auf einer einspurigen Strasse anhand der Rückleuchten versuchst abzuschätzen ob das Fahrzeug das du gleich überholen möchtest ein PKW oder ein LKW ist kann man das, glaube ich, als Nahbereich bezeichnen.
"Nahbereich" und "Fernbereich" sind keine definierten Werte ( deshalb von mir in Anführungszeichen gesetzt ) sondern ergeben sich aus der jeweiligen Verkehrssituation. Aus den in den ECE Vorschriften ( seit neuestem für Beleuchtung zusammengefasst in der ECE R 148 ) definierten Lichtstärken ergibt sich näherungsweise eine Sichtweite für Rückleuchten von ca. 300 m bei idealen Sichtverhältnissen. Hilfreich, nicht wahr ? Ein weiterer Hinweis was der Gesetzgeber selbst von der Wirksamkeit von Rückleuchten hält ist die Vorschrift bei Sichtweiten unter 50 m die Nebelschlußleuchte einzuschalten.

Und ja, mein innerer Sheldon hat zwar verstanden das du witzig sein wolltest, aber ...

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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."


Geschrieben von Middach am 01.01.2026 um 15:09:

Schön, das alles genormt ist.

Leider gibt es Rückleuchten, die sicherlich den Vorschriften entsprechen, aber dennoch so untauglich sind, das sie nicht mehr gesehen werde.

Z.B gibt es bei einigen VW Modellen Rückleuchten/Blinker Systeme aus Klarglas. Wenn im Sommer bei starker Sonneneinstrahlung auf diese Gehäuse der Blinker angeschaltet wir, ist er durch die stärkere Rückstrahlung des Sonnenlichts nicht oder kaum noch sichtbar. Zumindest ist mir das schon öfter aufgefallen.

Ebenso bei dem Mini mit U.N.I.O.N Jack Rückleuchten geht das Licht des Blinkers unter, wenn gebremst wir.

Regelkonforme Fehlkonstruktion. Da sind mit meine Kellermänner lieber, weil sichtbarer. Ich halte da nichts von All- in- one- Leuchten.

Bei den Frontleuchten der Autos  ist es oft der selbe Effekt.

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Neid muss man sich verdienen, Mitleid kriegst du geschenkt  großes Grinsen

Wer Rechtschreibfehler findet, sollte seine Interpunktion verbessern.cool